Eine Verfügung? Du meinst eine einstweilige Verfügung. Das ist noch lange nicht was Du als Erfolg werten kannst. So etwas kann jeder, auch Dein Gegner machen und so Deine e V wieder aufheben lassen, bzw eine eigene einstweilige Verfügung erwirken. Erst wenn Du einen Titel in der Tasche hast, hast Du auch eine Handhabe, aber diesen Titel musst Du erst durch eine Gerichtsverhandlung bekommen.
Wie Du aber siehst, ist die deutsche Rechtsprechung allgemein anders, wie das was Du erwartest.
Ich wünsche Dir und Deiner E-Klasse möglichst viel wilde und Streunende Katzen auf deinem ach so billigem Autolack.
Ich habe ein anderes deutsches Auto mit besserem Lack, dort hat noch keine Katze einen Kratzer hinterlassen.Villeicht solltest Du Dir auch mal ein anderes Auto kaufen.
Knuffel 49
