Hundeschild

      Hundeschild

      Hey!

      Ich moechte ein Hundeschild fuer den Zaun selbst erstellen.
      Allerdings habe ich keine extrem kreative Ader .. und es sollte schon etwas ausgefallener sein!

      Ich und eine Freundin hatten schon folgende Ideen .. :

      Ich bin ..
      .. mir meiner Schönheit durchaus bewusst.
      .. normalerweise für jeden Spaß zu haben.
      .. und dennoch mit einiger Vorsicht zu genießen.


      Ich bin ..
      .. mir meiner Schönheit durchaus bewusst.
      .. gut erzogen, wenn ich das möchte.
      .. und mit einige Vorsicht zu genießen


      Ich bin ..
      .. mir meiner Schönheit durchaus bewusst.
      .. der Liebling dieser Familie.
      .. mit Vorsicht zu genießen.


      Ich bin hübsch, süß, mag rosa schleifchen...
      ... und wenn du hier reinkommst beiß ich dir die Rübe ab!


      Ich bin ..
      .. lieb
      .. und verspielt.
      Aber wenn du meinem Zaun zu Nahe kommst, dann gibts Ärger!


      Ich bin ...
      ... mir meiner Schönheit durchaus bewusst
      ... möglicherweise der liebste Hund überhaupt
      ... aber ich habe Zähne
      ... und ich weiß sie zu benutzen!


      So richtig gefaellt mir (uns) davon aber leider nichts..

      Sie ist eine liebe Huendin, verspielt, alle sagen sies sehr huebsch und sie bellt gerne, wenn jemand zu nah oder zu schnell am Zaun vorbei'geht'.

      Hier sind die beiden Bilder, die ich in Betracht ziehe zu nehmen!

      Bild 1

      Bild 2

      Vielleicht habt ihr ja einige tolle Ideen! (Und nicht boese sein, wenn ich etwas nicht nehmen will, bin irgendwie sehr schwer zufriedenzustellen..:D)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Violet Marble“ ()

      Hey,

      ich finde das zweite Bild schöner. Da schaut sie so schön in die Kamera.

      allerdings solltest du mit solchen Sprüchen vorsichtig sein!

      Wenn du so ein Schild am Zaun anbringst und dein Hund schnappt tatsächlich mal den Briefträger oder jemand anderen, kannst du doppelt Ärger bekommen, da du dann ja vorher schon 'prahlst' dass dein Hund gefährlich ist. Gerade gefährliche Hunde müssen aber besonders sorgfältig gesichert werden. Dieser Sorgfaltspflicht kämst du aber wahrscheinlich nicht nach. Ein volles Eigentor...

      ...dann kannst du dich nicht rausreden mit Sprüchen wie: 'sowas hat sie ja noch nie gemacht' usw...
      LG Alex

      Der Schlüssel zum Verstehen findet sich oftmals in der Achtsamkeit gegenüber den kleinen Dingen des Lebens. (Dalai Lama)
      Also mir hat die Stadt hier gesagt das ich verpflichtet bin ein Schild an zu bringen da ich einen Gefahrenhund habe und nix von extra sichern :think:
      Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst du, oh Mensch, sei Sünde, mein Hund ist mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
      Warnschilder müssen an unbefriedeten Grundstücken aufgestellt werden, d.h. wenn kein Zaun, kein abgeschlossenes Tor etc. vorhanden ist. Hier dürfen Hunde nur unter Aufsicht gehalten werden - auch wenn ein Schild vorhanden ist.

      Bei einem befriedeten Grundstück muss man kein Schild aufstellen, da es wegen Zaun, abgeschlossenem Tor etc. von außen nicht zugänglich ist. Allerdings darf der Hund auch nicht ausbrechen können.

      Kommt es zu einem Beißvorfall wird nicht nach Landes- oder Gemeinderecht entschieden, sondern immer nach StGB. Bricht jemand unerlaubt in ein befriedetes Grundstück ein, auf dem sich ein Hund befindet, gilt z.B. § 230 StGB.

      Ein Hund darf einen Einbrecher lediglich vertreiben oder festhalten, aber nicht durch Beissen schwer verletzen. Ansonsten macht sich der Halter der vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Daran ändern auch Warnschilder nichts.

      Wer einen aggressiven, bissigen Hund hält, muss ihn so verwahren, dass auch ein Einbrecher durch ihn nicht zu Schaden kommt.
      Also Shirah ist nicht bissig oder gefaehrlich. Sie bellt, hat aber immer einen Sicherheitsabstand, falls jemand an den Zaum kommt. Sie ist ein echter Schisser, beißt dann nicht, sondern bellt und laeuft rueckwaerts.
      Zaun, Tor - alles zu. Sie kommt nirgendwo raus. Und am Briefkasten ist noch eine extra 'Zaunfeld' senkrecht angebracht, da die Postboten sonst sich nicht an den Zaun trauen.

      Mal so nebenher ..

      Ein Hund darf einen Einbrecher lediglich vertreiben oder festhalten, aber nicht durch Beissen schwer verletzen. Ansonsten macht sich der Halter der vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Daran ändern auch Warnschilder nichts.


      Wie soll den ein Besitzer dafuer garantieren? Man steckt ja nicht in dem Tier und weiß nicht, was es macht, wenn zB jemand einfach auf ihn zukommt, den er nicht kennt und man nicht dabei ist.

      Es soll ja auch kein richtiges WARNschild sein.. hauptsache man weiß, das hier nen Hund ist (weil man das ja auch nicht hoert.. :whistle: ). Und da gibts doch echt tolle Schilder .. nur mag ich nicht dasselbe wie alle anderen. ^^

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Violet Marble“ ()

      Original von Violet Marble:

      Wie soll den ein Besitzer dafuer garantieren? Man steckt ja nicht in dem Tier und weiß nicht, was es macht, wenn zB jemand einfach auf ihn zukommt, den er nicht kennt und man nicht dabei ist.


      Das ist ja eben das Verzwickte an der Sache.

      Grundsätzlich darf man auf seinem Grundstück keine Sachen installieren, die jemanden vorsätzlich oder fahrlässig verletzen oder töten könnten- selbst wenn es sich dabei um einen Einbrecher handelt. Du darfst also keine Pechgruben oder Selbstschussanlagen etc. aufbauen.

      Wird nun ein Einbrecher von einem Hund gebissen, stellt sich die Frage, ob es sich um eine vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung handelt. Das ist der Fall, wenn der Hund z.B. darauf abgerichtet ist, andere Menschen zu beissen oder wenn bekannt ist, dass er gefährlich und bissig ist. In solchen Fällen muss der Hund so verwahrt werden, dass auch ein Einbrecher nicht von ihm verletzt werden kann. Rein Theoretisch also in einem abgeschlossenen Käfig o.ä.

      Hat der Einbrecher den Hund nachweislich provoziert oder gequält etc. und so das beisserische Verhalten hervorgerufen, trägt er eine Mitschuld. Hier ist aber der Hundehalter in der Beweispflicht. Und in einem solchen Fall kann ein "Vorsicht bissiger Hund"-Schild nachteilig sein, weil man dann dem Halter unterstellen könnte, dass er trotz besserem Wissen seinen gefährlichen, bissigen Hund nicht richtig verwahrt hat. Dann wäre es nämlich wieder eine vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung.

      Daher schadet es nicht, wenn man bei Warnschildern auf Eigenschaften wie "bissig" oder "gefährlich" verzichtet und stattdessen die von Dir vorgeschlagenen Umschreibungen wie "dann gibts Ärger" oder "mit Vorsicht zu genießen" verwendet. Denn das heißt nicht zwangsläufig, dass der Hund bissig oder gefährlich ist :wink:
      Das finde ich aber ziemlich 'krass'. Denn ein Hund soll ja aufpassen! (Nicht beißen natuerlich.) Und wenn ein Hund - der moeglicherweise bissig sein koennte - eingesperrt wird, im Zwinger nur ist etc. Wie soll er dann das Grundstueck bewachen? Auch unlogisch, find ich!

      Also mein Papa sagt immer: Reinlassen darf sie, aber nicht wieder rauslassen.

      Und das find ich auch ganz gut, da ein Hund dann ja nicht beißen soll - nur erklaer das mal einen Hund, der vor einem Eindringling steht! Und damit moechte ich nicht sagen, dass meine bissig ist. Aber sie laesst ja auch keinen einfach so rein! ^^

      Ja, mit diesen Spruechen muss man wirklich vorsichtig umgehen.. nur leider finde ich nicht den Passenden .. daher fragte ich euch ja um Hilfe, ob ihr Ideen habt.. :)
      :lol: Wenn unsere verrückte Meute im Garten ist, traut sich Niemand rein, glaube ich.
      Das müssten schon ganz verrückte Einbrecher sein.
      Wer einmal erlebt hat,wie in ein "altes Hundegesicht" das Lachen zurückkehrt,
      nur der kann nachvollziehen,dass es nicht traurig ist, wenn man die Welpen-Zeit nicht mit seinem Hund verbracht hat..
      Wuselrudel=Mopsmom :wink:
      Original von Susa65
      Ein Hund darf einen Einbrecher lediglich vertreiben oder festhalten, aber nicht durch Beissen schwer verletzen. Ansonsten macht sich der Halter der vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Daran ändern auch Warnschilder nichts.
      Wer einen aggressiven, bissigen Hund hält, muss ihn so verwahren, dass auch ein Einbrecher durch ihn nicht zu Schaden kommt.


      Das ist ja irgendwie blöd geregelt.Wenn ich meinen Hund zB Nachts in einem Zimmer habe und ein Einbrecher geht da rein,wie soll man da garantieren das der Hund nicht zubeisst.
      Mein alter Schäferhund war überhaupt nicht bissig,aber wäre ein fremder Nachts zu ihm rein,dann vielleicht schon.
      Lg
      Original von Violet Marble:
      Das finde ich aber ziemlich 'krass'. Denn ein Hund soll ja aufpassen! (Nicht beißen natuerlich.) Und wenn ein Hund - der moeglicherweise bissig sein koennte - eingesperrt wird, im Zwinger nur ist etc. Wie soll er dann das Grundstueck bewachen? Auch unlogisch, find ich!


      Wenn es bekannt ist, dass ein Hund gefährlich ist, dann darf man ihn nicht als Wachhund in der Art einsetzen, dass er sich frei innerhalb eines befriedeten Grundstücks aufhält.

      Ein Hund darf einen Einbrecher lediglich festhalten, denn es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, dass er ihn auch beissen darf, auch keinen rechtfertigenden Notstand. Einem Einbrecher kann max. ein Mitverschulden angelastet werden, wenn er den Hund nachweislich provoziert, gequält etc. hat.

      Original von Wuselrudel:
      Wenn unsere verrückte Meute im Garten ist, traut sich Niemand rein, glaube ich. Das müssten schon ganz verrückte Einbrecher sein.


      Ich möchte auch den Einbrecher sehen, der sich an unserer Haustüre zu schaffen macht, obwohl Aaron seinen Kopf durch die Katzenklappe streckt und wie ein Berserker bellt :biggrin:

      So ein großer Hund hält doch recht gut Eindringlinge ab, da wohl kein Einbrecher Lust auf Verletzungen hat, auch wenn er dafür Schmerzensgeld bekommt. Letztendlich erwarten ihn darüber hinaus ja auch noch Verurteilungen wegen Hausfriedensbruch, Einbruch, Diebstahl .... - je nachdem.

      Von daher machen Schilder auch Sinn, sofern nicht sofort erkennbar ist, dass sich ein Hund auf dem Grundstück oder im Haus befindet. Am sichersten fährt man mit Angaben wie "freilaufender Hund" ohne irgendwelche Hinweise wie "Warnung vor" .. oder "Vorsicht". Das sagt nicht aus, dass man von der Gefährlichkeit seines Hundes wusste, da man andere ja ausdrücklich warnt, sondern weist nur darauf hin, dass da ein Hund frei herumläuft, und man sich evtl. erschrecken oder mit Flöhen anstecken könnte :lol:

      Auf Angaben wie "bissig" und "gefährlich" sollte man aber besser verzichten - aus den genannten Gründen.
      Von daher machen Schilder auch Sinn, sofern nicht sofort erkennbar ist, dass sich ein Hund auf dem Grundstück oder im Haus befindet. Am sichersten fährt man mit Angaben wie "freilaufender Hund" ohne irgendwelche Hinweise wie "Warnung vor" .. oder "Vorsicht". Das sagt nicht aus, dass man von der Gefährlichkeit seines Hundes wusste, da man andere ja ausdrücklich warnt, sondern weist nur darauf hin, dass da ein Hund frei herumläuft, und man sich evtl. erschrecken oder mit Flöhen anstecken könnte


      Das ist eigentlich auch eine Idee. Vielleicht versuche ich mal Sprueche dieser Art zu finden. Hauptsache nicht sowas 'Langweiliges'. :zustimm:
      Wie wäre es denn wenn du einfach draufschreibst:

      "Hier wohne ich"

      und dazu Foto Nr. 2.

      Ist doch unverbindlich und macht deutlich dass ein Hund im Haus ist.
      Das war doch deine Absicht.
      Jeder kann sich dann denken was er will.

      Grüßle Sukadeva
      Schön ist eigentlich alles was man mit Liebe betrachtet.
      (Christian Morgenstern)
      Hallo!

      Im Urlaub habe ich mal ein Schild gesehen, allerdings für eine im Haus wohnende Katze, auf dem verschiedene Dinge/Tiere aufgelistet waren und dahinter eine Strichliste, wie viele dieser Dinge/Tiere die Katze schon auf dem Gewissen hat (ich glaube dabei war Papagei, Maus, Vasen, etc.).

      Bei einem Hund wäre es vllt. besser, aus o.g. Gründen, vielleicht nur auf vernichtetes Spielzeug aufmerksam zu machen, statt auf gekillte Tiere :wink:
      Das Leben ist ungewiss - iss den Nachtisch zuerst!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Wuschel87“ ()

      Sukadeva - stimmt, vllt hab ich das jetzt irgendwie vertauscht. ^^

      Tammi H. - das find ich auch gut.. :D

      Original von Wuschel87
      Hallo!

      Im Urlaub habe ich mal ein Schild gesehen, allerdings für eine im Haus wohnende Katze, auf dem verschiedene Dinge/Tiere aufgelistet waren und dahinter eine Strichliste, wie viele dieser Dinge/Tiere die Katze schon auf dem Gewissen hat (ich glaube dabei war Papagei, Maus, Vasen, etc.).

      Bei einem Hund wäre es vllt. besser, aus o.g. Gründen, vielleicht nur auf vernichtetes Spielzeug aufmerksam zu machen, statt auf gekillte Tiere :wink:


      Hey! Diese Schilder kenn ich auch fuer Hunde .. da steht dann meist Postbote etc .. :surprise: