Tollwut Impfung Pflicht?

      Tollwut Impfung Pflicht?

      Hallo.

      Mal wieder die leidige Frage. Ich weiß ja daß es kein Gesetz gibt daß eine Impfung beim Hund jährlich vorschreibt. Im großen und ganzen werden wohl die meisten TA aber sagen "doch lassen sie den Hund jedes Jahr gegen das und das impfen" weil sie das Geld doch sehr vermissen würden :wink:

      Jetzt ziehe ich aber bald nach Heidelberg und laut deren Aussage herrscht dort zumindest Leinenzwang, eben weil es ein Tollwutgebiet ist.

      Unsere 2 Hunde wurden das letzte mal 2008 geimpft. Der Rüde ist 18 und den würde ich gern gar nicht mehr impfen alssen,. er sollte genug wirkstoffe in sich haben.

      Das Mädchen ist 8 und bisher jedes Jahr brav geimpft. Da vielleicht auf alle 2 Jahre wechseln WENN man einen Tierarzt findet der das mit macht

      Nur habe ich jetzt keine Ahnung ob man es nicht doch machen "Muß" weil es Tollwutgebiet ist. Prompt renne ich einem in die Arme der guckt ob die Hunde angemeldet sind und der sieht auf der Impfmarke am Halsband dann 2008 stehen... :confused:

      RE: Tollwut Impfung Pflicht?

      Original von tinkawolf
      Jetzt ziehe ich aber bald nach Heidelberg und laut deren Aussage herrscht dort zumindest Leinenzwang, eben weil es ein Tollwutgebiet ist.


      Hat sich sowieso bald erledigt. Deutschland gilt jetzt als tollwutfrei. Am besten fragst du nochmal sicherheitshalber beim Veterinäramt nach - bei uns gammeln teilweise auch noch die Schilder rum, obwohl es dort schon jahrelang keine Fälle mehr von registrierter Tollwut gab.

      Original von tinkawolf
      Unsere 2 Hunde wurden das letzte mal 2008 geimpft. Der Rüde ist 18 und den würde ich gern gar nicht mehr impfen alssen,. er sollte genug wirkstoffe in sich haben.


      Sag mir welcher Impfstoff es ist und ich sage dir wie lang er gültig ist (insbesondere der Tollwutimpfstoff).

      Original von tinkawolf
      Das Mädchen ist 8 und bisher jedes Jahr brav geimpft. Da vielleicht auf alle 2 Jahre wechseln WENN man einen Tierarzt findet der das mit macht


      Du kannst auch auf alle 3 Jahre wechseln. Der Impfstoff Nobivac SHP hat sogar vom Hersteller selbst eine Zulassung aller Komponenten auf 3 Jahre. Das steht auch in der Packungsbeilage, falls ein TA das nicht glaubt (bzw. glauben will :confused: )

      Original von tinkawolf
      Nur habe ich jetzt keine Ahnung ob man es nicht doch machen "Muß" weil es Tollwutgebiet ist. Prompt renne ich einem in die Arme der guckt ob die Hunde angemeldet sind und der sieht auf der Impfmarke am Halsband dann 2008 stehen... :confused:


      Haustiere dürfen in Tollwutgebieten lediglich nicht frei herumlaufen, wenn sie keine gültige Tollwutimpfung besitzen. Und sollte es wirklich kein Tollwutgebiet mehr sein, kann es dir egal sein, weil du dann nicht gegen die Tollwutverordnung verstösst. Möchtest du weiter gegen Tollwut impfen lassen, dann besteh vehement darauf, dass der TA die Impfung auch richtig im EU-Heimtierausweis einträgt und die richtige Impfmarke rausgibt. Notfalls mal feste auf die Füße treten :wink:

      Liebe Grüße von Christine mit Minnie und Miro von der Katzenhilfe in und um Würzburg
      Hallo.

      Ja das mit dem LEinenzwang stört mich auch ein wneig. Aber gut im Wald könnte ich es ja noch verstehen, wo ich dann eben immer laufen werde. Mal sehen wie das die anderen Hundehalter so machen. Nur wenn es einem per E-Mail schon so mitgeteilt wird...

      Alle 3 JAhre wäre ja noch besser. So mal Impfausweis holen.

      Also der Rüde hatte laut Aufkleber "Nobivac SHPPI+LT" bekommen. März 2008 war das

      Und das Mädel im August 2008 "Enduracell 8 (SHPP) Verwendbar bis 2009" Oha dann also sie in Heidelberg doch impfen alssen aber gleioch sagen daß ich den Impfstoff will der lange hält??!!

      Nur wie gesagt beim Rüden der gut die letzten 14 Jahre was bekommen hat.... Muß ja nicht mehr zwingend sein. Der kommt eh nicht von der Leine, greift andere nicht an, also hoffen wir das beste.
      Original von tinkawolf
      Also der Rüde hatte laut Aufkleber "Nobivac SHPPI+LT" bekommen. März 2008 war das

      Und das Mädel im August 2008 "Enduracell 8 (SHPP) Verwendbar bis 2009"


      Beide Impfstoffe haben für die Tollwutkomponente die 3-jährige Zulassung, nur scheinen viele TÄ immer noch nicht das Bedürfnis zu haben, die Halter darauf hinzuweisen oder von sich aus den neuen EU-Heimtierausweis auszustellen. Nee, lieber weiter jährlich, bringt mehr Geld :evil:

      Kannst du hier nachlesen, am besten noch gleich ausdrucken

      pei.de/cln_047/nn_162668/Share…impfstoffe-veterinaer.pdf

      diese Liste ist ja eigentlich für TÄ gedacht, aber anscheinend muss man sie ihnen erst vorlesen oder die Lesebrille reichen :rolleyes:

      Liebe Grüße von Christine mit Minnie und Miro von der Katzenhilfe in und um Würzburg
      Huhu also ich habe von meiner Tierärztin die Info das ich meine beide Jährlich impfen lassen muss da ich mit beiden regelmäßig (2 mal die Woche) nach Polen fahre. Und dort ist es leider wohl pflicht jährlich eine Tollwutimpfung zu verabreichen ... deswegen lasse ich beide jährlich impfen, denn ich habe keine Lust das einer von beiden in Polen eingezogen wird. oO
      Hi

      @Terorzicke: Ja da würde ich auch lieber jährlich impfen lassen. Nicht daß die Polen einem noch den Hund klauen :biggrin: Denke aber wie hier schon erwähnt wurde, daß Deutschland ja weitestgehend Tollwutfrei ist. Aber es ist eben ne Prima Einnahmequelle für die TA.

      Wow, danke für die Liste. Die werde ich auf jeden fall ausdrucken. Finde das ja jetzt ne Frechheit daß der Depp dann auf dem Aufkleber unten eben noch stehen hat Bis 2009 verwendbar. So ein Aufdruck wie man es von den Mediakmentenschachteln für uns kennt, wo eben drauf steht bis da und dahin verwendbar. Hm, oder war das eher für ihn als TA gedacht, daß er weiß achtung nach dem Datum nicht mehr spritzen???

      Naja auf ejden fall ist das eben einer der schon fast böse wird wenn man ihm den Vorschlag macht ein Jahr mal auszusetzen. Heidelberg ist ja groiß genug, werde schon einen "vernünftigen" Tierarzt finden (hoffe ich).

      Eigentlich sollte man da echt selbstbewusster sein. Die können einem doch nicht vorschreiben was man mit SEINEM Hund zu machen hat! Naja
      Hallo!


      Die Besonderheit im Falle von Tollwut ist, daß ein Amtstierarzt bei Verdacht von Tollwut die Tötung des Hundes anordnen kann, sofern keine gültige Tollwutimpfung bei ihm (beim Hund - nicht beim Tierarzt :wink: ) vorliegt!

      Aus diesem Grunde halte ich die Tollwutimpfung für durchaus sinnvoll!
      Nicht, weil der Hund sich die Tollwut holen könnte, sondern weil Menschen machmal auf komische Ideen kommen können.
      Aber natürlich bestehe ich auf 3 jährigen Impfschutz!


      Thallus.
      Es stimmt - seit exakt 1 Jahr gilt Deutschland als tollwutfrei!
      Allerdings existiert nach wie vor die Tollwut unter Fledermäusen, daher sollte man achtsam sein, dass ungeimpfte Hunden (und Menschen!) nicht mit diesen in Kontakt kommen.

      Für den Reiseverkehr innerhalb der EU gilt, dass eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde. Ein Welpe muss bei der Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt (einige Botschaften/Konsulate geben noch 30 Tage an). Im Fall der Wiederholungsimpfung sollen Impfungen innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sein, den der Hersteller angibt.
      (EU Entscheid 2005/91/EG)

      Es muss also nicht zwingend jährlich geimpft werden, sondern in dem Intervall, den der Hersteller des Impfstoffes vorgibt - also ggf. auch nur alle 3 Jahre!
      Hallo.

      Nun, ich möchte auch nicht zwingend komplett auf die Impfungen verzichten, nur eben nicht jedes Jahr mit dem Zeug vollpumpen lassen.

      Höchstens beim Rüden muß man wie lange er noch lebt. März 2008 geimpft sollte bis März 2011 halten! Hm, Februar hat der Gute Geburtstag, dann wäre er 2011 schon 20 Jahre alt. Na man weiß ja nie :biggrin:

      Naja wie gesat mal sehen was die Tierärzte so sagen. gleich mal eine/n suchen gehen wenn ich umgezogen bin

      Danke für die vielen und auch interessanten Antworten
      Original von tinkawolf
      Finde das ja jetzt ne Frechheit daß der Depp dann auf dem Aufkleber unten eben noch stehen hat Bis 2009 verwendbar. So ein Aufdruck wie man es von den Mediakmentenschachteln für uns kennt, wo eben drauf steht bis da und dahin verwendbar. Hm, oder war das eher für ihn als TA gedacht, daß er weiß achtung nach dem Datum nicht mehr spritzen???


      Das zweite war richtig :wink: und wenn der Impfstoff nur bis 2009 verwendbar ist, könnte er sich damit herausreden, dass der Impfstoff zum Zeitpunkt der Herstellung noch die kürzere Zulassung hat. Ist zwar immer noch der selbe, aber so ist es nun mal und Papier ist bekanntlich auch geduldig. Es hat ja nach Änderung der Tollwutverordnung Ende 2005 noch ein Weilchen gedauert, bis die Hersteller nach und nach eine längere Zulassung beantragt haben.
      Deutschland ist sogar schon länger tollwutfrei, liegt aber daran, dass die Landeskriterien strenger sind als die WHO-Kriterien. Mit Fledermaustollwut hat sich bis jetzt nur eine Katze in Frankreich angesteckt, es handelt sich dabei auch um andere Viren und nicht um das klassische Rabiesvirus. Soweit zur Ansteckungsgefahr, die andere Sache ist natürlich die von Thallus angesprochene rechtliche Seite. Mit ordnungsgemäss und vom TA unterschriebener gültiger Impfung (und er muss die längere Gültigkeit eintragen, sonst gilt die Impfung weiterhin nur ein Jahr) ist man einfach auf der sicheren Seite, was sowohl Tötungsgefahr im Verdachtsfall oder drohende Ordnungsgelder betrifft. Und da gilt eben nur die eingetragene Zulassung und nicht wie lange er wirklich schützt.
      Ich finde es auch keinen sehr feinen Zug von den TÄ, gerade ständige Tollwutimpfungen sind nicht ohne und da sollte er eigentlich zum Wohl des Tieres die entsprechende Impfung vornehmen und eintragen. Und es ist ja auch keine wacklige Angelegenheit, sondern alles offiziell und rechtlich so abgesichert. Aber bestimmt impfen die meisten den SHP-Impfstoff von Intervet auch noch fleissig jährlich rein, obwohl der Hersteller selber alle 3 Jahre empfiehlt. Oder verschweigen einfach die Existenz des Impfstoffes und behaupten, eine einfache SHP-Impfung gäbe es nicht, nur mit Leptospirose und Parainfluenza und die müsse eben jährlich verabreicht werden :rolleyes:

      Original von tinkawolf
      Naja auf ejden fall ist das eben einer der schon fast böse wird wenn man ihm den Vorschlag macht ein Jahr mal auszusetzen. Heidelberg ist ja groiß genug, werde schon einen "vernünftigen" Tierarzt finden (hoffe ich).


      Ich mache keine Vorschläge, ich sage, was gemacht wird und was nicht :wink:
      Aber vielleicht hast du ja wirklich Glück und findest einen gleich einen TA, der deinen Hunden ohne irgendwelche Schwierigkeiten die gewünschten Impfungen verabreicht und richtig einträgt.

      Original von tinkawolf
      Eigentlich sollte man da echt selbstbewusster sein. Die können einem doch nicht vorschreiben was man mit SEINEM Hund zu machen hat! Naja


      Ich glaub mal, viele TÄ vertrauen einfach darauf, dass es viele nicht wissen und selber keine Nachforschungen stellen - und solange machen sie ihren gewöhnlichen Trott eben weiter (och, wenn keiner was sagt :whistle: ). Da braucht es vielleicht auch gar keine Brechstange, sondern nur nen kleinen Seitenvermerk auf die Quellen *sanft anstups*(und die haste ja jetzt).

      Liebe Grüße von Christine mit Minnie und Miro von der Katzenhilfe in und um Würzburg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „*Minnie*“ ()

      wenn wir beim thema tollwutimpfung sind, ich will nächstes jahr urlaub in italien machen mit Benny und Nami

      als einreise bedingungen steht aber dass die tollwutimpfung nicht älter als 12 Monate und mind. 30 tage sein darf.
      wie sieht es da rechtlich aus mit der 3 jahresimpfung aus??
      BARFen ist gefährlich! Meine Hunde jagen mich jeden morgen in die Küche! :wink:
      Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, jeder denkt er hat genug davon :D
      Original von Koyuki
      wenn wir beim thema tollwutimpfung sind, ich will nächstes jahr urlaub in italien machen mit Benny und Nami

      als einreise bedingungen steht aber dass die tollwutimpfung nicht älter als 12 Monate und mind. 30 tage sein darf.
      wie sieht es da rechtlich aus mit der 3 jahresimpfung aus??


      Da hast du bestimmt nicht die aktuellen Einreisebestimmungen gelesen, hier die aktuellen :wink:

      tierklinik.de/ratgeber.php?content=00071

      Ansonsten ist die 3-Jahresimpfung nur gültig, wenn sie dementsprechend vom Tierarzt eingetragen wurde - laut EU-Recht, das auch für Italien gilt. Ansonsten gilt sie weiterhin als 1-Jahresimpfung. Und die mind. 30 Tage wurden auf 21 heruntergesetzt.

      Liebe Grüße von Christine mit Minnie und Miro von der Katzenhilfe in und um Würzburg
      Auch für Italien gilt der EU Entscheid 2005/91/EG, nachzulesen hier:


      eur-lex.europa.eu/LexUriServ/L…2005:031:0061:0061:DE:PDF


      Artikel 1
      Unbeschadet der Anforderungen gemäß Artikel 6 und Artikel 8
      der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 wird eine Tollwutimpfung
      für die Zwecke von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b) der genannten
      Verordnung 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls
      als gültig betrachtet
      , das der Hersteller für die Erstimpfung
      in dem Land, in dem die Impfung vorgenommen wird, vorschreibt.

      Die Tollwutimpfung wird jedoch ab dem Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung als gültig betrachtet, wenn der Impfstoff innerhalb
      der Gültigkeitsdauer verabreicht wird, die der Hersteller des
      Impfstoffs einer vorangegangenen Impfung in dem Land angibt,
      in dem die vorangegangene Impfung vorgenommen wurde.
      Die
      Impfung gilt als Erstimpfung, wenn keine Veterinärbescheinigung
      über eine vorangegangene Impfung vorliegt
      .
      in meinen eu-ausweis steht, dass sie 2 jahre gültig ist, also ist es gültig :D super hatte schon angst, ich muss sie wegen meinen urlaub nochmal impfen lassen
      BARFen ist gefährlich! Meine Hunde jagen mich jeden morgen in die Küche! :wink:
      Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, jeder denkt er hat genug davon :D
      Original von Koyuki
      in meinen eu-ausweis steht, dass sie 2 jahre gültig ist, also ist es gültig :D super hatte schon angst, ich muss sie wegen meinen urlaub nochmal impfen lassen


      na, siehste :biggrin: , aber ich würde bei der nächsten Impfung den TA bitten, doch einen Impfstoff mit 3 Jahren Gültigkeit auszuwählen (oder so einzutragen - ich nehme mal an, es ist der Virbac-Impfstoff), denn alle 3 Jahre impfen ist noch mal ein Stückchen schonender als alle 2 Jahre :wink:

      Dann wünsch ich dir einen schönen Urlaub, auch wenn er erst nächstes Jahr ist.

      Liebe Grüße von Christine mit Minnie und Miro von der Katzenhilfe in und um Würzburg
      Hi.

      Okay dann nehme ich das mit dem "Frechheit" wieder zurück. Stimmt, kann ja sein daß der Stoff eben kurz vorm ablaufen war sozusagen. Na auch ne Methode. Aber okay der hat sich leider eh verändert der TA. Was will man machen, gibt ja genug andere

      Ja und das andere...eben die meisten kennen sich nicht aus. man liest/hört zwar öfter daß es nicht jährlich sein muß, sogar im gegenteil so manchem hund schon geschadet hat, aber die wenigstens wissen es genau oder trauen sich was zu sagen. aber werde das ab jetzt anfangen.

      Liste habe ich ja jetzt. Danke!