Wenn der Vertrag sagt, daß die Züchterpflicht ist ein gesundes Tier zu liefern und die Käuferpflicht neben der Zahlung die Kastration ist, dann ist das nun mal Vertragsbestandteil.
Ich glaube es so zu wissen, daß rechtlich gesehen der Vertag erst vollzogen ist, wenn alle Bedignungen erfüllt sind, also wenn die Kastration durchgeführt ist. Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es beiderseits Rücktrittsrechte.
Wer züchten will soll sich ein Zuchttier kaufen und mit offenen Karten spielen, Züchter auf diese Art aus tricksen zu wollen ist schäbig finde ich - von rechtlcihen Belangen ganz abgesehen.
Das ist das gleiche als würdest Du übers Internet einen Zugang zu einer Information kaufen, gucken und dann stornieren.
Grüße
Tina