Wir haben bei uns im Mietvertrag stehen, das Hundehaltung genehmigungspflichtig ist. Leider will uns unsere Vermierterin die Erlaubnis nicht geben (Trotz Attest vom Arzt, dass therapeutisch die Hundehaltung empfohlen wird). Allerdings haben wir jetzt noch einen Passus im Mietvertrag gefunden. Da steht: Der Vermieter kann die Zustimmung nicht verweigern, wenn keine Gefahr für andere Mieter bzw. das Objekt ausgeht.
Wir würden im Mai einen kleinen Japanspitz bekommen. Dieser Hund wird nicht größer als ca. 35 cm und ist angeblich ein sehr ruhiger Hund (also würde somit wohl keine Gefahr ausgehen???).
Wir haben zwar am Donnerstag einen Termin beim Mieterverein und die wollen sich den Mietvertrag mal ansehen, aber vielleicht hat ja jemand auch schon etwas ähnliches erlebt und eine positive Entwicklung erreicht.
Vielleicht kann uns ja jemand einen Tipp geben oder uns helfen.
Eilt etwas, da wir den Hund sonst leider an jemand anderen vermitteln lassen müssen.
Vielen Dank erstmals.
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und sowiel ich weiß darf die Vermieterin es nicht "verbieten", solange es sich nicht um sogenannte gefährliche Hunde, die auf der Liste stehen, handelt. Solange von dem Hund keine Gefahr ausgeht und sich um Haus niemand beschwert z.B. wegen extremen Bellens kann sie nichts dagegen machen. Und wenn es hart auf hart geht :angry:, müsste sie euch aus der Wohnung klagen und das kann laaange dauern. So weit wird sie es dann doch nicht kommen lassen. Aber wartet erstmal den Termin beim Mieterverein ab. Wünsche euch Glück. 


