Kater aus Tierheim, jetzt ehem. Besitzer gefunden

      Klar, hast recht, aber finde trotzdem sie sollten sich mit den ehem. Besitzern in Verbindung setzen. Vielleicht klärt sich dann alles :)
      Katzen haben keine Vorurteile, unterliegen keinem Schönheitsideal.
      Ihnen ist es egal, ob wir hübsch oder hässlich, mager oder fett, nach neuestem Trend oder 2nd Hand gekleidet sind. Sie messen uns nicht an beruflichen Erfolgen, kennen keine IQ-Unterschiede, arm oder reich! Ihnen genügen wir genauso wie wir sind.
      Das haben Sie den Menschen voraus
      klar in verbindung kann man sich setzen, denn die frist ist ja abgelaufen, rechtlich gesehen können die einem gar nichts. aber es bleibt ihr überlassen ob sie es machen will. :)
      In Liebe zu meinem Fietsche.. ich vermisse dich und liebe dich..

      Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd...
      Ja man weiß ja auch nicht wie man in so einer Situation reagieren würde gell :wink:
      Katzen haben keine Vorurteile, unterliegen keinem Schönheitsideal.
      Ihnen ist es egal, ob wir hübsch oder hässlich, mager oder fett, nach neuestem Trend oder 2nd Hand gekleidet sind. Sie messen uns nicht an beruflichen Erfolgen, kennen keine IQ-Unterschiede, arm oder reich! Ihnen genügen wir genauso wie wir sind.
      Das haben Sie den Menschen voraus
      hmmmm ist schwer sich da ein urteil zu bilden , wobei es etwas unfaire ist finde ich , den "neuen dosis " jetzt vorwürfe zu machen , den letztendlich , wenn wir ein tier aus dem TH holen , gehen wir davon aus , das diesnun unser neuer geseele für die nächsten lebensabschnittjahre sein wird ..

      keiner will auch um ehrlich zu sein , daran denken , diese fellnase wieder weg geben zumüssen , das würde mit sicherheit so manches herz bluten lassen , darum .. vorwürfe finde ich an dieser stelle wirklich nicht gerade hilfreich ..

      ich denke man muss sich eher schritte überlegen die ermutigen .. und mein sohn hatte eben ne gute idee . also . ich weiss nicht ob die kindisch ist aber so würde klarheit entstehen ..

      mein sohn meinte . dann sollen die doch ohne rufnummer übermittlung und genaue angabe , wer am telefon wäre , bei den alten dosis anrufen , erzählen , das man erfahren hätte das sie einen kater vermissen und nach der beschreibung , hatte man einen genau solchen im TH gesehen , jedoch wurde er vermittelt .. nun .. er meint , wenn diese interesse haben , würden sie nachfragen in welchen TH und sich dort genauere auskunft einholen ..
      wenn sie dann weiteres interesse haben , werden wohl weitere schritte nicht ausbleiben und die dinge nehmen dann ihren laufe, sollten diese sich aber damit abfinden oder es für gut finden , das der kater ein neues zuhause hat.. finden er und ich , können die neuen dosis ein fast reines gewissen haben .

      was denkt ihr darüber .?

      naja ich wollt nur helfen , keine vorwürfe machen , den ein herz ist eben schnell verloren , :wink:

      anders gesehen , ich würde ihn behalten . wie tina fü schon und andere sagten , zeit genug hatten die alten dosis sich um den vermissten kater zukümmern
      Ich schließe mich der Minderheit meiner Vorredner an und würde an Eurer stelle unbedingt die "eigentlichen" Halter des Tieres informieren.

      Wenn sie ihr Recht einfordern, müsstet ihr zwar in den sauren Apfel beißen, hättet aber auch - meiner Meinung nach - ein reines Gewissen, wenn sie es nicht tun.
      hi
      ich versteh nicht warum man den kater dann zurückgeben geben muss...weil ich denke selbst wenn den vorbesitzern etwas an ihm liegt würde es ihnen doch bestimmt darum gehen das es ihm gut geht und er sich wohl fühlt,oder nicht?ich bin auch dafür bescheid zu sagen....habe ich auch schon geschrieben....aber abgeben?nein würd ich nicht tun...auch nicht wenn sie die ganzen kosten übernehmen die schon angefallen sind....sie können ihn doch besuchen...weil der kater hat sich nunmal ein neues zu hause gesucht und da will er bestimmt nicht weg....also warum muss man ihn dann abgeben???????
      :wink:ohne meine drei....ohne mich! :D
      Weil es Gesetze gibt die Besitzrechte regeln. Wenn das Gesetz sagt, daß der neue Halter zwar Halter aber noch nicht Besitzer ist kann sowas passieren, der alte Besitzer kann die Katze zurückfordern.

      Auf dieser Seite geht es auch um diese Fristen:
      tierschutz-lauf.de/links/recht/tierrechtsseminar.html

      Auf dieser Seite wird das ganze Ding mit allen wenn und abers beleuchtet:
      bv-tierschutz.de/40404.html (sehr gute SEite!)

      Danach ist der Schreiber dieses Thread nur Halter - aber 6 Monate lang nach dem Fund nicht Besitzer. Der Fund wurde beim Tierheim angezeigt, dem Tierheim ist der Kater als zugelaufen bekannt.

      Allerdings sieht es so aus, daß durch die Nicht-Suche und nicht gemachte Vermisstenanzeige bei der Behörde (stellvertretend das Tierheim) durch die Ex-Besitzer das Tier als herrenlos gilt - der Besitz wurde sozusagen aufgegeben - könnte man so ableiten.

      Ich sags mal so. Im rechtlichen Streitfall käme es auf gute Argumentation und die Laune des Richters an, schlechte Chancen daß der Kater beim neuen Besitezr bleiben darf sehe ich ganz und gar nicht, da die fehlende Vermisstenmeldung und das Nicht-Suchen belegbar und durch etliche Zeugenaussagen stützbar sind. Man könnte sozusagen beweisen, daß das Eigentum aufgegeben wurde.

      Grüße
      Tina