Ein "Kamfhund"?

      Sehr geehrte Audienz,

      ich stelle meine Farge so direkt, wie irgend möglich:
      Gilt der Boxer gesetzlich als Kampfhund? Gelten für den Boxer Einschränkungen speziell in einer Hausgemeinschaft?

      Falls man die Boxer nochmals in Rassen differenziert bitte ich um Auskunft und die dazugehörige Einordnung als Kampfhund.

      Ich möchte allerdings keine Ausschweifenden Abhandlungen zum Thema "Es gibt keine "Kampfhunde", nur Menschen die sie dazu machen". Ich bitte um ehrliche Antwort und nicht symphatietragende Verschleierung.

      Danke im Voraus
      In Baden-Württemberg gilt der Boxer nicht als Kampfhund und ist daher keinen Einschränkungen unterworfen.

      Auch in einer Hausgemeinschaft nicht (Miete?). In einer Mietgemeinschaft müssen Einschränkungen im Mietvertrag festgelegt werden, also ob das Tier zum Beispiel Maulkorb oder Leinenpflichtig ist.

      Ansonsten obliegt das alle natürlich deiner Verantwortung - also auch die Ausschweifungen deines Boxers...

      Er könnte in anderen Bundesländern als Kampfhundähnliche Rasse gelten, wobei soviel ich weiß auch diese Hunde keinerlei Auflagen haben.

      Bittschön

      Tini
      Hallo!

      Bei uns in Nordreinwestphalen gehört der Boxer zur Kampfhund Gruppe 3. Das heißt, er obliegt keinen Maulkorbzwang oder Leinenpflicht :biggrin:. Er muß halt nur geschippt und versichert sein. Eben genauso wie beim Schäferhund.
      Geschippt werden, müssen alle Hunde ab 40 cm Höhe und über 20 Kg.
      Liebe Grüße von Veronika