Fahrverbot

      Hallo ihr,
      ich habe auf punkte-flensburg.de/fahrverbot/antreten/ gelesen dass "​Ersttäter, die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot absitzen mussten, können innerhalb einer Frist von vier Monaten wählen, wann Sie das Fahrverbot antreten." und dass "Wiederholungstäter können das Fahrverbot nicht verschieben, sondern müssen es antreten, sobald der dazugehörige Bußgeldbescheid rechtskräftig wird." Stimmt es also, dass ich als Wiederholungstäter nicht aussuchen darf wann ich meinen Führerschein abgebe? Auch wenn ich ihn durch die Arbeit z.B. brauche?

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