Frettchen im Mietrecht

      Frettchen im Mietrecht

      Hallo,
      Ich hätte mal eine Frage.
      Ich bin vor einem Monat in meine Wohnung gezogen und würde mir nun gerne wieder zwei Frettchen anschaffen. In meinem Mietvertrag ist wegen
      Tieren nichts festgelegt, allerdings hat mein Vermieter eine Tierhaarallergie und hat es schon mündlich untersagt Tiere zu halten. Ich habe mich
      jetzt im Internet ein bisschen informiert und es steht nirgentwo wirklich genau ob Frettchen trotzdem erlaubt sind oder nicht. Es ist immer so ein
      "Jain"
      Einmal Ja da sie zu den Kleintieren gehören und nicht verboten werden können und andererseits Nein weil sie eben nicht zu den Kleintieren gehören
      weil sie keine reinen Käfigtiere sind und die Wohnung verschmutzen/beschädigen könnten. Ein anderes Thema war auch noch die "Geruchsbelästigung".
      Ich hatte sehr lange Frettchen und weiß dass meine Mädels bei guter Pflege gering gerochen haben und dabei eher angenehm nach Honig.
      Die Ausscheidungen sind natürlich etwas anderes aber das hat man ja bei jedem Tier egal welcher Art.
      Also was stimmt nun? Ja es kann in meinem Fall verboten werden (Allergie) oder nicht? :think:
      Brauche dringend eine Antwort. Danke schon mal im Vorraus! :smile:

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