Katze in einer Mietswohnung

      Katze in einer Mietswohnung

      Hallo zusammen,

      ich bin Anfang 20 und lebe mit meiner Freundin in einer Mietswohnung wir würden uns Wahnsinnig gerne eine bzw zwei Hauskatzen holen.

      Das ist aber laut Mietvertrag grudsätzlich erstmal verboten und muss mit den Eigentümern gesondert abgesprochen werden.

      Jetzt mein eigentliches Problem wie bekommt mann das hin ?

      Ich weis leider nichts über die Eigentümer
      (Also ob selber Tiere gehalten werden oder so)

      Würde mich über Tipps von euch sehr freuen.

      Lg
      Marcilonix

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Marcilonix“ ()

      Hallo Marcilonix,

      sind denn mehrere Wohnungen vermietet (Reihenhaus o. ä.) und wenn ja, werden in anderen Haushalten Katzen oder andere Tiere gehalten?

      Ansonsten vernünftig mit dem Hausbesitzer reden und evtl. je nach Gesprächsverlauf deutlich machen, dass ihr sämtliche Schäden, die evtl. durch die Katzen verursacht werden (zerkratzte Tapeten etc.) natürlich bei Auszug beseitigt.

      Falls es für euch in Frage kommt, auch klären, wie es mit evtl. Freigang der Katzen ist. Häufig werden reine Wohnungskatzen erlaubt, Freigänger aber nicht (wegen der Hinterlassenschaften).

      Wenn es reine Wohnungskatzen bleiben sollen, dann mindestens zwei und das auch gleich so kommunizieren.

      Viel Glück.
      Liebe Grüße Hexenmieze mit Hexe, Emma, Mauri, Betsy, Romy, Susi, Oskar und den Wassertieren
      Hallo Hexenmieze,

      vielen Dank für deine Antwort.

      Das ist eine Eigentumswohnung, in diesem Wohnblock leben glaube ich schon Tiere aber wie gesagt die anderen Wohnungen gehöhren den nicht.

      Hätte da noch eine Frage bezüglich der zwei Katzen, da ich noch nicht soviel Erfahrung habe würde mich schon interessieren, wieso Hauskatzen zu zweit und Freigänger alleine gehalten werden.

      Lg
      Marcilonix
      Freigänger müssen nicht allein gehalten werden. Es geht nur darum, dass Katzen in der Regel sehr gesellige Tiere sind und soziale Kontakte zu Artgenossen brauchen (zum Spielen, Schmusen und vor allem zum Kommunizieren).

      Ein Freigänger trifft beim Ausgang automatisch auf andere Katzen und kann so seine sozialen Kontakte pflegen. Deswegen kann man trotzdem zwei oder mehr Freigänger halten, muss aber nicht zwingend. Eine Wohnungskatze hat diese Möglichkeit nicht, deshalb sollte sie einen Artgenossen zur Gesellschaft bekommen.

      Eine Ausnahme bilden Katzen, meist ältere Tiere, die mit Artgenossen einfach nicht mehr zurechtkommen, findet man im Tierheim häufiger. Das sind oft Katzen, die jahrelang ohne soziale Kontakte gehalten wurden und dann keine Artgenossen mehr neben sich dulden. Wäre noch eine Möglichkeit, falls nur eine Katze erlaubt wird.
      Liebe Grüße Hexenmieze mit Hexe, Emma, Mauri, Betsy, Romy, Susi, Oskar und den Wassertieren
      Hatte dieselbe Frage auch aufm Tisch als ich vor Kurzem in meine neue Wohnung gezogen bin.

      Da heisst es wohl Zähne zusammen beissen und den Vermieter fragen.
      In meinem Mietvertrag steht auch drin, dass Haustiere verboten sind und ich hab trotz allem nochmal nachgefragt.

      Die Genehmigung habe ich dann aber trotzdem erhalten.
      Wichtig: Bei Tieren aus dem Tierheim wollen die meisten Tierheime eine schriftliche BEstätigung vom Vermieter.
      Deshalb diese auch zum Schutz für die selber auch gleich ausstellen lassen =)
      Tiere sind die besseren Menschen :zustimm:
      Wenn sich mehrere Hauseigentümer ein Wohnhaus quasie teilen, darf dem einen nicht die Tierhaltung erlaubt und dem nächsten gestattet werden. Leben schon Katzen im Haus (auch wenn anderer Vermieter) dann darf man auch ohne fragen Katzen halten. Man darf ja nicht benachteiligt werden, nur weil man mit einem anderen Menschen im selben Haus den Vertrag geschlossen hat.
      Hauskatzen gehören auch zu den "Kleintieren" wie Käfigtiere oder Fische, die keine Erlaubnis brauchen (außer zB Schlangen oder andere Exoten). Anders ist es bei Hunden. Die bedürfen immer einer Zustimmung.
      Du sagst, bei Dir im Haus gibt es Mitmieter, die Katzen halten, somit brauchst Du den vermieter nicht um Erlaubnis fragen, mitteilen würd ich ihm aber schon, dass bald Katzen bei Dir einziehen werden.

      In Eigentümerversammlungen werden diese Dinge zB besprochen und wenn Eigentümer für die Katzenhaltung sind, muß sich Dein Vermieter dem beugen.
      :dance: :cool:
      Nein, Bianca das stimmt nicht ganz.
      Soweit ich weiss gehören alle Arten von Tieren, die in Käfighaltun leben zu den Tieren die ohne Erlaubnis gehalten werden dürfen (zb mein HAmster Flips) Alle anderen Tiere die sich frei in der Wohnung bewegene können und das Eigentum des Vermieters beschädigen oder können und dazu gehören in meinen Augen Katzen ein Stück mehr als Hunde, dann muss der Vermieter um Erlaubnis gebeten werden.
      Kleintiere passt aber nicht solche von denen BEschädigungen oder Störungen ausgehen können.

      Weisst du das sicher das mit dem Haus teilen und gleiche Rechte? Ich meine nämlich dass der Vermieter seinen Vertrag erstellen darf wie er will (abgesehen von den Richtlinien laut Paragraf) und er mit seinem Eigentum machen kann was er will, dh auch die Haltung von KAtze und Hund verbieten. In einer SAche gebe ich dir Recht, Würgeschlangen oder gar Ratten (ekel) gehören zu den Tierarten die totz Zustimmung im Mietvertrag extra abgefragt werden müssen.

      Ich weiss aus Erfahrung dass die Sache mit KAtze und Kleintier und "vertragsgemäßen Gebrauch" jedes Gericht anders sieht. Da heisst es nämlich dass in städtischen Wohngebieten oder im Mehrfamilienhaus Katzen- und Hundehaltung nicht zum normalen Mietgebrauch gehören. Hier sollten man den Vermieter fragen, bevor man sich ein Hund oder eine Katze anschaffen.

      Deswegen mein Tip: Derjenige der das entscheidet ist der Vermieter, deswegen fragen!
      Tiere sind die besseren Menschen :zustimm:
      Original von Synthiana

      Weisst du das sicher das mit dem Haus teilen und gleiche Rechte? Ich meine nämlich dass der Vermieter seinen Vertrag erstellen darf wie er will (abgesehen von den Richtlinien laut Paragraf) und er mit seinem Eigentum machen kann was er will.


      Nein er kann nicht machen, was er will, dazu gibt es ja bei Mehrfamilienhäusern, wo meherer Parteien Eigentum besitzen diese Eigentümerversammlungen- egal ob sie die Wohnung selbst bewohnen oder vermieten.
      Kenne einige Leute, die Eigentum in Mehrfamilienhäusern besitzen. Du bist zwar Eigentümer, aber doch an die Mehrheit der gebunden und darfst nicht machen, was DU willst...
      :dance: :cool:
      Hallo zusammen,

      also ich würde meinen Vermieter fragen, ob er etwas dagegen hat. So geht man späteren Problemen aus dem Weg. Und fragen kostet nichts. So weiss man wenigstens woran man ist. Was ist, wenn der Vermieter "zufällig" mitbekommt, dass Katzen gehalten werden oder Mitbewohner sich bei ihren Eigentümern beschweren. Dann bekommt ihr wirklich Ärger, denn im Mietvertrag steht, dass es grundsätzlich nicht erwünscht ist.

      DESHALB: VERMIETER FRAGEN :wink:

      LG
      Astrid
      Ich kann dir auch nur ganz dringend raten deinen Vermieter vorher anzusprechen. In meinem Mietvertrag ist das Halten von Hunden grundsätzlich untersagt und das Halten von Kleintieren nur mit Erlaubnis des Vermieters erlaubt.
      Ich wohne in einem Wohnkomplex und die Hausverwaltung hat das Halten von Hunden untersagt, weil die Wohnungen zum einen leicht hellhörig sind und zum anderen weil es schon zwei Mal Mieter mit Hunden gab die in einer Tour gebellt und Krach gemacht haben und die anderen Mieter auf die Barrikaden gingen. Da kann dann mein Vermieter denken wie er will. Er ist bei der Eigentümerversammlung überstimmt worden und darf nicht mehr an Leute mit Hund vermieten.
      Darum hat er auch wegen meiner Schlange bevor ich die Zusage bekommen habe bei der Hausverwaltung nachgefragt ob das in Ordnung geht und dann hat er Naughty auch in den Mietvertrag aufgenommen.
      Als ich dann noch zwei Katzen wollte habe ich einfach ganz lieb gefragt und die Sache war geritzt, da schon jemand aus dem Wohnkomplex Katzen hatte und sich da noch niemand beschwert hat und er mir natürlich auch nicht im Weg stehen wollte. (Solange ich die Wohnung nicht in ein Trümmerfelt verwandel :lol:)
      Ich denke wenn man lieb und nett fragt und der Vermieter die Möglichkeit hat, dann bekommt man selten Probleme...
      Mein Vermieter hat sich dann sogar dafür eingesetzt, dass ich die Erlaubnis bekam ein Katzennetz am Balkon anzubringen. (Hausverwaltung wollte erst nicht weil es den Anblick der Außenversade verschandelt, aber er hat sich dann auf der Eigentümerversammlung richtig ins Zeug gelegt :wink:)
      Wenn ich Vermieter wäre und mein Mieter würde sich einfach über meinen Kopf hinwegsetzten, nur weil er vor Gericht wahrscheinlich damit durchkommt, dann würde mir das ehrlich gesagt auch nicht wirklich gefallen. Es ist halt ein Geben und Nehmen. Ich zahle pünktlich und zuverlässig meine Miete und halte die Wohnung sauber (zeige ihm das auch so nebenbei indem ich ihn von mir aus eingeladen habe nach der jährlichen Eigentümerversammlungnoch noch kurz auf einen Kaffee bei mir vorbeizukommen :wink:) Und er kommt mir halt in solchen Angelegenheiten entgegen. Bei meinem Nachbarn bin ich genau so. Im Sommer hüpfen meine Katzen gerne mal nachts durch die Bude. Und das hört man auch. Aber ich versuche das natürlich so gut es geht zu unterbinden und wenn es nachts dann doch mal lauter geworden ist und ich davon wach geworden bin, dann bekommt mein Nachbar unter mir, der es auf jedenfall auch hört, halt mal ne Packung Merci oder einen lieben Zettel an die Tür und dann wird sich nicht beschwert, weil er genau weiß wie sehr ich an den kleinen Monstern hänge. Auch wenn Frank insgeheim bestimmt doch mal nervt wenn er ab und an was hört wenn die beiden toben... :whistle:
      Also fass dir ein Herz und geh besser den Weg. Am Ende erreicht man einfach mehr, als wenn man aus Angst den Weg hintenrum nimmt.
      Nein muss keine Form haben. Einfach "hiermit bestätige ich dass Mieter so und so eine Katze in seinem Haushalt oder Wohnung halten darf" Unterschrift von Vermieter und ausgeschriebener Name mit Datum!!

      So bist einfach immer auf der sicheren Seite und ansonsten: jipiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii :D :clap: :D :clap: :D
      Tiere sind die besseren Menschen :zustimm:
      Der Formhalber sollte schon auch geschrieben sein, dass es eine Zusatzvereinbarung zur Katzenhaltung zum bestehenden Mietvertrag zwischen x und y zur Wohnung z vom ........(Datum wann der Vertrag unterzeichnet wurde) ist. Das solltest Du schon so fordern oder ein Schreiben selbst vefassen.

      Erzähl uns dann später mal, wenn ein Tiger (oder 2) bei Dir eingezogen ist:-)
      :dance: :cool: