Tierarzt wegen Tod der Hündin verklagen?

      Tierarzt wegen Tod der Hündin verklagen?

      Hallo Ihr lieben,

      ich habe eine Traurige Geschichte zu erzählen und bin jetzt auf der suche nach Rat ob man Rechtliche Schritte zu meinem Vorfall einleiten kann.

      Ich hatte eine kleine Chihuahua Hündin die Trächtig war, einen Tag nach den berechneten Geburtstermin gingen dann die Wehen los. Die erste Fruchtblase war zu sehen, jedoch kam kein Welpe, nur grüner Schleim. Ich sofort meine Haustierärztin angerufen und sie meinte es sei ok aber jetz müsste bald der erste Welpe kommen, da war so gegen 22:30 Uhr.

      Jedoch nichts passierte, ausser das die 2te Fruchtblase kam, wieder kein Welpe und grüner Schleim. Ich versucht meine TA anzurufen, war jedoch nicht mehr erreichbar. Das war so gegen 1 Uhr. Dann hatte ich den Bereitschaftsarzt angerufen (um diesen geht es hier). Er meinte das kann alles normal sein, er würde jedoch einen Ultraschall und anschließend einen Kaiserschnitt machen für 800 €. Er fragte "ob mir das der Hund Wert sei" und sowas in der Art, nur solche Bemerkungen wegen Geld kamen. Wir einigten uns noch ein bisschen zu warten und ich solle mich dann nochmal melde.

      Mir war er jedoch so unsympatisch und Geldgeil das ich nochmal in der Tierklinik um eine 2te Meinung bat. Die Dame die ich da am Telefon hatte war sehr nett und rit mir nach einer halben Stunde Beratung zu einer Ultraschalluntersuchung, da der grüne Schleim ein schlechtes Anzeichen ist.

      Somit rief ich nochmals den Bereitschaftsarzt an, das war so gegen um 3: Uhr und bat um eine Ultraschalluntersuchung. Diese verweigerte er allerdings ohne nachfolgende Operation. Ich meinte wir können ja erstmal den Ultraschall machen und dann sehen wir weiter. Er sagte daraufhin wenn wir nur den Ultraschall machen, können sie auch noch warten (zuhause mit meiner leidenden Hündin). Wir waren natürlich so doof und haben noch auf diese Person gehört.

      Ich schrieb meiner HausTA eine SMS das sie sich sofort melden soll wenn sie das liest, und das tat sie auch und vermittelte uns an einen TA eine 3/4 Stunde von uns entfernt. Das war so gegen um 7:30 Uhr.

      Wir sind sofort dahin gefahren-> Ultraschall->Kaiserschnitt-> von 6 Welpen 4 Tod, 2 haben überlebt.

      Hündin und Welpen mit nach Hause genommen. Meine Hündin war sehr schwach, hat nur gezittert. Ich TA am Donnerstag Abend (da wurde sie morgens Operiert) angerufen ob das normal sei das sie so zittert, nicht aufsteht, Wasser was sie trinkt erbricht und garnichts isst. Er meinte das sei normal...den nächsten Tag wieder das selbe, wieder angerufen-> das ist normal wenns ihr 2 Tage schlecht geht.

      Samstag sollten wir dann zu unserer HausTA um die Entlastungsnaht ziehen zu lassen und sie meinte sie sieht garnicht gut aus, Temperautur bei 34 Grad, total Dehydriert, geschwächt usw. Sie hatte auch nach der Op keine Infusion bekommen, das hat meine TA auch verwundert.
      Schließlich ließen wir sie da, meine TA hat ihr einen Tropf gelegt, sie Zwangsgefüttert und um sie gekämpft...gegen 16:30 Uhr hat sie jedoch ihren Kampf verloren.

      Ich bin am Boden zerstört seit dem und will Gerechtigkeit für diesen Ärztepfusch, ein TA kann doch nicht die Behandlung verweigern? Oder darf er das? Morgen will ich meinen Anwalt um Beratung bitten und ich will das der Bereitschaftsdienst dafür büßt. Ich habe bereits soviele schlechte Sachen über diesen Arzt gehört und meine TA auch, dieser Arzt dürfte nicht Praktizieren. Wegen ihn sind 4 Welpen tod und meine Hündin dazu.

      Hat jemand bei sowas schonmal Klage eingereicht?

      Ich weiss nicht wie ich ohne meinen Hund leben soll und nun hab ich noch 2 Welpen per Hand aufzuziehen
      Hallo,

      leider kann ich dir nichts dazu schreiben.

      Aber es tut mir unendlich leid für deine Hündin, ihre Welpen und dir. Fühl dich mal unbekannterweise gedrückt :hug:
      LG Alex

      Der Schlüssel zum Verstehen findet sich oftmals in der Achtsamkeit gegenüber den kleinen Dingen des Lebens. (Dalai Lama)
      Hallo,

      die Geschichte ist wirklch traurig :sad:

      Zum rechtlichen: es gibt keine Behandlungspflicht für Tierärzte, sprich ein Tierarzt kann es sich aussuchen, ob er ein Tier behandelt oder nicht. Er kann sich vorher auch davon vergewissern, dass der Tierhalter die Behandlungskosten bezahlen kann und ihn ggf. abweisen, wenn er nicht solvent ist.

      Allerdings gibt es eine sog. Notfallbehandlungspflicht. In Deinem Fall sehe ich allerdings das Problem, dass Du den betreffenden Tierarzt gar nicht erst aufgesucht hast. Wärst Du hingefahren und der Arzt hätte trotz einem akuten Notfall die Behandlung verweigert, dann hättest Du vielleicht Schadensersatz verlangen können. So aber sehe ich da rechtlich keine Chance, gegen den Arzt vorzugehen.

      Wie geht es den 2 verbliebenen Welpen?
      Wenn ich Momentan in der Lage wäre überhaupt darüber zu sprechen würde ich dies Selbstverständlich tun!

      Ich finde das jemand für so ein Unglück auch die Verantwortung übernehmen muss. Ich brauch nur erstmal etwas Zeit um darüber hinweg zu kommen. Ich würde fast sagen ich bin am Rande eines Nervenzusammenbruchs. Ich hatte so eine Bindung zu meiner Hündin und nun ist sie nicht mehr da.

      Mir geht es momentan einfach zu schlecht um mit meinen Anwalt darüber zu reden, aber ich hoffe das ich das die Woche noch schaffe
      Hallo,

      ich finde es auch ziemliches Glück, dass die Hündin Deiner Tante Deine beiden Welpen so problemlos angenommen hat :hug:

      Wie gesagt, was die rechtlichen Schritte angeht, sehe ich schwarz. Der Bereitschaftsarzt konnte die Notfallbehandlung gar nicht verweigern, da Du gar nicht mit Deinem Hund erschienen bist. Auch am Telefon hat er Dich nicht abgewiesen, sondern gesagt, dass er einen Ultraschall mit anschließendem Kaiserschnitt machen würde und Dir den Preis dafür genannt. Er hat Dir gegenüber geäußert, dass eine Ultraschalluntersuchung ohne anschließende OP nicht viel bringt und Du dann gleich zu hause warten kannst. So unrichtig war das ja nun nicht, denn der andere TA hat ja auch operiert.
      Ohne Dir Vorwürfe machen zu wollen, aber Du hättest gleich zum Bereitschaftsarzt fahren sollen, ohne mit ihm am Telefon zu diskutieren.

      Jetzt ist es nun mal leider so und Du würdest in einem langwierigen Prozess nur Geld verbrennen, das Du sinnvoller für Deine Welpen einsetzen könntest. :hug:

      Allerdings steht es Dir natürlich frei, einen Rechsanwalt aufzusuchen - denn ich bin nur juristischer Laie :wink:
      Hallo Susa,

      der TA der Operiert hat musste dies ja tun, da es mittlerweile zu spät war. Daran Schuld hatte der TA der sagte das wir noch warten sollen weil er "nur" wegen einer Ultraschalluntersuchung nicht in seine Praxis kommt.

      Die Dame von der Tierklinik in Rostock meinte zu dem Zeitpunkt als der Arzt das verweigerte musste noch keine OP sein, sondern man kann auch Wehenfördernde Medikamente geben. Ihre Wehen waren zu schwach, deshalb kam auch kein Welpe. Es lag auch keiner Quer oder ähnliche Komplikationen gab es auch nicht, nur die Wehentätikgeit war zu schwach und der TA der im Endeffekt Operiert hat meinte auch wegen ner Rechtsschutzversicherung, da dies ja fast Erpressung gewesen sei.

      Achso er hat nicht gesagt das Ultraschall mit anschließender Op nicht viel bringt, sondern das er den Ultraschall ohne anschließender OP nicht macht. Das ist nen Unterschied, er konnte zu dem Zeitpunkt garnicht wissen ob eine OP nötig ist und für Ihn war die Bedingung der Behandlung nur mit OP.

      Und nicht das es mir ums Geld ging, das wär mir egal gewesen. Nur mir sagt doch auch kein Arzt am Telefon ich brauch ne OP ohne mich überhaupt gesehen zu haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „drama-queen“ ()

      Original von drama-queen:

      Die Dame von der Tierklinik in Rostock meinte zu dem Zeitpunkt als der Arzt das verweigerte musste noch keine OP sein, sondern man kann auch Wehenfördernde Medikamente geben. Ihre Wehen waren zu schwach, deshalb kam auch kein Welpe


      Dann lag in diesem Moment kein Notfall vor, womit der Tierarzt die Behandlung verweigern durfte. Er durfte auch den Ultraschall verweigern, ohne sich damit strafbar zu machen.

      In einem Rechtsstreit wird man Dir vorhalten, dass Du das Behandlungsangebot des Arztes nicht angenommen hast bzw. erst gar nicht in der Praxis erschienen bist. Der Tierarzt wird sich wahrscheinlich dahingehend äußern, dass er Dir auf Grund der von Dir geschilderten Symptome mitgeteilt hat, dass die Behandlungsmethode der Wahl ein Kaiserschnitt ist, der 800 EUR kostet. Weiter wird er wahrscheinlich angeben, dass er, wenn er bei einer Untersuchung festgestellt hätte, dass die Gabe von wehenfördernden Mitteln angebracht gewesen wäre, er diese natürlich gegeben hätte. Aber Du hast die Hündin ja erst gar nicht dort vorgestellt.

      Deine Argumentation, dass Du dort nicht hin bist, weil Du Dir nicht sicher warst, dass der Arzt ohne medizinische Indikation einen Kaiserschnitt hätte vornehmen können, wird wohl nicht ausreichen.

      Den Tatvorwurf der Erpressung kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen. Man könnte allerhöchstens davon sprechen, dass Dich der Tierarzt mittels der gewünschten Ultraschall-Untersuchung zu einer (nicht notwendigen?) OP nötigen wollte. Aber ob Du damit durch kommst?
      Es steht Dir aber frei, bei der Polizei Strafanzeige zu stellen, was kostenlos ist.

      Ein Straf- oder Zivilprozess bringt Dir Deine Hündin leider auch nicht wieder zurück. Du würdest zivilrechtlich allerhöchstens ein bisschen Geld bekommen, wovon ich in Deinem Falle aber nicht ausgehe. :hug:

      Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast und sie den Fall übernimmt, dann kannst Du es ja aber versuchen.

      das tut mir leid

      doch ich glaube du hast da kein glück, das kostet dich nur noch mehr nerven und geld, reden halt in deiner familie od mit deiner tante darüber was sie machen würde,
      ich würde aufjedenfall da nie mehr hingehen und es auch allen erzählen die du kennst die tiere haben, damit die da auch nicht hingehen,
      wünsche dir viel glück für deine 2 welben,