Hund hat gebissen: Strafbar...?!

      Hund hat gebissen: Strafbar...?!

      Es ist zum verzweifeln. Wir haben vor einem Jahr einen Pitt Bull aus dem Tierheim geholt. Er hat sehr große angst vor fremden Leuten und darum haben wir ein Schild mit der Aufschrift "Nicht betreten, Hund ist ein Angstbeißer" an der Gartentür aufgehängt.
      Volgendes ist passiert: Mein Nachbar der Hunde allgemein nicht mag, ist wütend auf mich und meinen Hund zugestürmt als wir im Garten standen. Er wollte sich mal wieder über irgendwas beschweren. Mein Hund hat wie verrückt angefangen zu bellen und ich sagte meinem Nachbarn freundlich aber bestimmt das er gehen soll, weil er ja sieht wie der Hund sich aufregt. Beide wurden immer Hysterischer also bin ich aus dem Garten raus gegangen, um in Ruhe mit dem Mann reden zu können. In dem moment, als die Gartentür ein Stück auf war, ist mir mein Hund entwischt und hat meinen Nachbar Gebissen. Es hat geblutet, war aber nicht schlimm und muste "nur" verbunden werden.
      Aber mein Nachbar will jetzt Anzeige erstaten und dafür sorgen, das mein Hund eingeschläfert wird... Kann er das wirklich tun???
      Ich hoffe jedenfalls dass man dem ein Ende setzt. Solche "Hunde" gehoeren verboten oder nur in erfahrene Haende gegeben. Nur weil jemand laut mit dir redet ist das kein Grund einen Menschen anzufallen. Dein Hund ist echt
      verhaltensgestoert.
      Hallo, Anja!
      Je nachdem. Wenn du in NRW wohnst, kann der Nachbar dich zumindest anzeigen, was einen Wesenstest nach sich zöge - und ob dein Hund den bestehen würde (wenn er wirklich ein Angstbeißer ist) ist zweifelhaft.

      Laut LHV NRW (die anderen kenne ich nicht) bist du bei einem Listenhund dazu verpflichtet, ihn so zu halten, dass er aus eigener Kraft dein Gelände nicht verlassen kann. Das hast du hier offenbar versäumt - da sähe es also schlecht für dich aus.
      Du hast dich hier aber auch etwas fahrlässig verhalten, sorry. Immerhin wusstest du ja, dass dein Hund eine negative "Sozialprognose" hatte, da hättest du besonders darauf achten müssen, dass der Hund nicht entwischen kann.

      Liebe Grüße,
      Dog-girl
      Hallo Anja,

      erst einmal Hut ab, dass Du den Mut hattest einen Pitti aus dem Tierheim zu retten. Ich kann Dir leider keinen rechtlichen Rat erteilen, vielleicht kontaktierst Du kurz einen Antwalt, oder Du guckst mal bei www.zooplus.de unter Talk & Club! Dieses Forum ist wesentlich kompetenter als dieses hier und mit Sicherheit kannst Du dort auch einiges Nachlesen.

      Bitte reg Dich nicht über unqualifizierte Beiträge hier auf.

      Ich drücke Euch die Daumen und wünsch Euch alles Gute.

      P.S.: Hast Du schon mal über einen Hundetrainer nachgedacht, der Deinen Hund Hinsichtlicher seiner Angst betreuen kann?
      Hallo, Christine,
      ich hoffe, du meinst mit unqualifiziert nicht mich!
      Mein Post war nicht als Angriff gemeint, sondern als "juristischer Ratgeber". Ich wollte Anja lediglich klarmachen, dass für den Hund schon eine gewisse Gefahr besteht, falls der Nachbar wirklich zur Anzeige schreitet.
      Ich finde es auch mutig, sich einem Problemhund zu stellen und zu versuchen, ihm ein gutes Leben zu ermöglichen - gerade Listenhunde sitzen ja oft bis in alle Ewigkeit in den Tierheimen, und wenn sie dann auch noch ein bisschen schwierig sind...
      Und Anja hat ja nicht bösartig gehandelt, sondern die Situation hat sich ja offenbar hochgeschaukelt - es lag ja wohl auch eine Provokation durch den Nachbarn vor.

      Liebe Grüße, dog-girl