Anzeige bei der Poliizei

      Anzeige bei der Poliizei

      Ich wende mich mit einem Problem an Euch.
      Seit über einem Jahr hat eine Familie einen kleinen Foxterrier.
      Die Frau hat dern Hund für Ihre beiden Kinder gekauft.
      Da offensichtlich keinerlei Wissen bezügl. des Hundes vorhanden war, lieh ich verschiedene Bücher an Sie aus.
      Es fehlt einfach das Interesse!
      Kleine Nager, leben auch bei den Leuten und ich hörte auch Vogelgezwitscher..
      Nun ist die Familie ausgezogen, einige Häuser weiter.
      Ich weiß z. B., dass der Hund gezwungen war in der Wohnung sein Geschäft zu machen,da die Frau zu faul war mit dem kleinen Kerl raus zu gehen.
      Sie hat Zeit, Se ist zu Hause!

      Nun sehe und höre ich,das der kleine Hund ein Leben vorwiegend auf dem Balkon führt. Wenn er bellt, kommt die Frau und droht ihm, so dass er nun meist schweigt.

      Ich habe eine Anzeige vorbereitet. Kann hier jemand Hinweise geben, auf was ich achten muß, damit die Anzeige Beachtung findet.

      Und ja, ich habe sehr oft mit der Frau gesprochen, was Beschäftigung, Bedürfnisse u.s.w. des Hundes betreffen.
      Geht auf alles sehr freundlich ein, aber eher um mich los zu sein!

      An das hiesige Tierheim will ich mich nicht unbedingt wenden.
      Die sind völlig überfüllt und ein Hilferuf für wilde Katzenkinder blieb ohne Reaktion.

      Das wars erst mal.

      Vielleicht hat jemand schon Erfahrung mit ähnlichem Problem.

      ELSA5

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „ELSA5“ ()

      Hallo,
      das klingt ja gar nicht gut, aber wende dich bitte auch an das zuständige Ordnungs/Veterinäramt die helfen meistens eher wie das Th oder die Polizei, zumindest hier bei uns...
      Wünsche dir viel Glück und drücke dir die Daumen das du da was erreichst!
      Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst du, oh Mensch, sei Sünde, mein Hund ist mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
      Hallo,

      Du kannst Anzeige bei der Polizei, beim Ordnungs- oder beim Veterinäramt erstatten. Hierfür werden Name und Anschrift des Tierhalters sowie Angaben zum Tier und der Form der Tierquälerei benötigt. Wenn Du Zeugen benennen kannst, dann deren Name und Anschrift.

      Beachtet muss jede Anzeige werden, das heißt, es muss der Sache nachgegangen werden. Ob und was dabei herauskommt, kann Dir niemand voraussagen. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die von Dir geschilderten Umstände nicht ausreichen werden, dass die Hundehalterin bestraft wird. Wenn nicht festgestellt wird, dass dem Hund durch die Haltung vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, kann man leider nichts machen, da das Tierschutzgesetz nicht mehr hergibt. :sad:

      Aber das soll Dich nicht davon abhalten eine Anzeige aufzugeben.
      Also das Ordnungsamt in Kaltenkirchen(nähe HH) is da sehr hinterher, die Kontrollieren den ganzen Fall und gehen dann auch einige Tage nach der Anzeige noch kontrollieren ob der Besitzer auch wirklich Gassi geht und wie lange/wie oft, vll hast du ja auch so ein tolles Ordnungsamt...
      Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst du, oh Mensch, sei Sünde, mein Hund ist mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
      Original von chaos:

      die helfen meistens eher wie das Th oder die Polizei,


      Die Polizei muss jeder Anzeige nachgehen. Entweder reicht man dort die Anzeige gleich schriftlich ein oder man gibt sie dort mündlich zu Protokoll. Bei letzterem darf man sich nicht abwimmeln lassen, sondern darauf bestehen, dass die Anzeige aufgenommen wird.
      Dann muss auch ermittelt werden.

      Tierheime und Tierschutzvereine etc. verfügen über keine Hoheitsbefugnisse und können daher nichts machen, außer selbst die Polizei etc. einzuschalten oder vermittelnd auf die Leute zuzugehen, ob sie sich helfen lassen. Tiere wegnehmen oder Strafen verhängen können sie selbst jedoch nicht.
      Das Blöde ist halt, dass das deutsche Tierschutzgesetz sehr schwammig und dehnbar ist. Wieviel Auslauf ist notwendig, damit man einem Hund keine Leiden und keinen Schaden zufügt? :think:
      Das ist nirgendwo festgelegt und somit immer Auslegungssache der jeweiligen Stellen :sad:
      Vielen Dank erstmal!

      Ich werde beim Ordnungamt und bei der Polizei die Probleme zur Anzeige bringen. Beide Ämter werde ich anschreiben.

      Beim lesen Eurer Beiträge kam mir in den Sinn, was ist, wenn die Ämter nichts unternehmen. Die Frau fühlt sich dann sicher! Kann ganz offen mit dieser Behandlung des Hundes fortfahren...

      Aber egal, ich muss da was unternehmen.

      Vielen Dank !
      Hallo Elsa,

      die Polizei ist dazu verpflichtet, einer Anzeige nachzugehen, sprich sie muss das Ermittlungsverfahren eröffnen (Legalitätsprinzip). Das Ganze geht dann an die Staatsanwaltschaft und dann muss Anklage erhoben werden, sofern eine Verurteilung des Verdächtigen wahrscheinlich ist.
      Die Staatsanwaltschaft kann ein Verfahren jedoch auch einstellen, wenn z.B. kein öffentliches Interesse besteht, es sich um eine geringe Schuld handelt oder wenn gegen den Angeklagten bereits in schwerwiegenderen Verfahren ermittelt wird.

      Sollte das Ordnungsamt nicht tätig werden, kannst Du Beschwerde wegen Untätigkeit bei der übergeordneten Stelle einlegen (Kommunales Prüfungsamt z.B.)

      Bei Deiner Anzeige solltest Du aufpassen, dass Du Dich nicht selbst strafbar machst, indem Du Sachen behauptest bzw. die Frau beschuldigst, die/was Du nicht belegen kannst. Also lieber schreiben "meiner Meinung nach .....", "vermutlich", "so weit ich es beurteilen kann" usw.

      Am Schluss schreibst Du am besten, dass Du darum bittest, der Sache nachzugehen und Dir das Aktenzeichen des Vorgangs mitzuteilen.
      Original von ELSA5

      Beim lesen Eurer Beiträge kam mir in den Sinn, was ist, wenn die Ämter nichts unternehmen. Die Frau fühlt sich dann sicher! Kann ganz offen mit dieser Behandlung des Hundes fortfahren...

      Vielen Dank !


      Hast du schon mal versucht sie zu fragen ob sie den Hund vll abgeben will?
      Das du ihr anbietest ein neues zu Hause für den armen zu suchen? Mit viel glück lässt sie sich drauf ein...
      Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst du, oh Mensch, sei Sünde, mein Hund ist mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
      Die Familie hat ja hier in dem Haus gewohnt, wo ich wohne.
      Andere Mieter haben an den Wohnungseigentümer eine Beschwerde wegen Belästigung eingereicht.
      Ich weiß, die Frau hat ein "dickes Fell". Ihre Äußerungen dazu: ..ist mir doch egal, die können machen und schreiben, was sie wollen..."

      Der Hund ist Spielzeug für die Kinder und hat nur bei Bedarf zu existieren.

      Sie wird den Hund nicht ohne weiteres abgeben, weil Sie nicht erkennt, dass da was falsch läuft.

      Und wenn doch, dann hätte ich große Probleme jemand zu finden,der den kleinen Jagdhund aufnimmt.

      Schon hier in der Strasse wohnt in jedem Hauseingang mindestens ein Hund.

      In meiner Verwandtschaft hat jeder schon ein Tier aufgenommen.

      Weil es so schwierig ist, habe ich schon so lange überlegt, was für den kleinen Kerl das Beste ist.

      Deshalb habe ich mich entschieden,"nur"das Ordnungsamt zu verständigen.
      Sollte der Hund danach noch schlimmer behandelt werden, muß ich ja noch eine Möglichkeit haben...
      Veterinäramt und Polizei bleiben mir dann noch.