Auch ich brauche dringend mal einen Rat.
Unser Sohn wünschte sich sehnlichst einen Hund, wir hätten ihm den Wunsch zu seinem Geburtstag im Juli gerne erfüllt.
Mein Mann besichtigte einen Husky bei einer "Hobbyzüchterin" und bezahlte sofort 225 Euro an, den Welpen hätten wir 4 Wochen später abgeholt.
Am Abend waren wir mit unserem Sohn dann beim Arzt, nachdem er keine Luft mehr bekam. Es stellte sich heraus, dass er allergisch gegen Hundehaare ist.
Nun zum eigentlichen Problem:
In der onlineanzeige der Züchterin stand, dass der Welpe geimpft und entwurmt sei, im Vertrag hatte sie dann aber eingefügt, dass die Impfung vom Käufer zu tragen wäre. Da wir den Hund sowieso nicht abholen konnten, wegen der Allergie des Sohnes, wollten wir natürlich die Anzahlung zurück. ABER: Auch hier hatte sie in den Vertrag eingefügt, dass die Anzahlung nicht zurückbezhalt werden würde.
Habe ich eine Chance, unser Geld wieder zu bekommen, mit Rechtschutzversicherung oder sonst irgendwie?
Sind solche zusätzlichen Klauseln im Vertrag eigentlich zulässig?
Ich bin über jede Antwort asehr dankbar!
Chekko

