Unseriöse Züchterin??????? HILFE!!!!!!

      Unseriöse Züchterin??????? HILFE!!!!!!

      Hallo zusammen!
      Auch ich brauche dringend mal einen Rat.
      Unser Sohn wünschte sich sehnlichst einen Hund, wir hätten ihm den Wunsch zu seinem Geburtstag im Juli gerne erfüllt.
      Mein Mann besichtigte einen Husky bei einer "Hobbyzüchterin" und bezahlte sofort 225 Euro an, den Welpen hätten wir 4 Wochen später abgeholt.
      Am Abend waren wir mit unserem Sohn dann beim Arzt, nachdem er keine Luft mehr bekam. Es stellte sich heraus, dass er allergisch gegen Hundehaare ist.
      Nun zum eigentlichen Problem:
      In der onlineanzeige der Züchterin stand, dass der Welpe geimpft und entwurmt sei, im Vertrag hatte sie dann aber eingefügt, dass die Impfung vom Käufer zu tragen wäre. Da wir den Hund sowieso nicht abholen konnten, wegen der Allergie des Sohnes, wollten wir natürlich die Anzahlung zurück. ABER: Auch hier hatte sie in den Vertrag eingefügt, dass die Anzahlung nicht zurückbezhalt werden würde.
      Habe ich eine Chance, unser Geld wieder zu bekommen, mit Rechtschutzversicherung oder sonst irgendwie?
      Sind solche zusätzlichen Klauseln im Vertrag eigentlich zulässig?
      Ich bin über jede Antwort asehr dankbar!
      Chekko :sad: :confused:

      RE: Unseriöse Züchterin??????? HILFE!!!!!!

      1. Husky für ein Kind? :rolleyes:
      2. Hundehaarallergie erst nach Besuch der Züchterin bemerkt? Sagt mal: :rolleyes: Bevor man sich einen Hund anschafft sollte man vorher schon ein bisscchen mehr Hundekontakt gehabt haben, oder? Dann hätte man das auch früher gemerkt?
      3. Hund als Geburtstagsgeschenk: :sick: :rolleyes:
      ... Mir fehlen seriöse Worte dafür.. sorry....

      Ich muss mich gerade mächtig zurückhalten... Etikette verbietet es mir, mich hier weiter zu äußern..

      Außer: Ihr habt den Vertrag wohl rechtsgültig unterschrieben....
      Manchmal sollte man eben vorher denken, bevor man handelt...

      ich kann nicht mehr, echt..........

      Der Titel sollte wohl eher heißen: Unseriöser Hundeinteressent....
      Zitat Dr. Dorit Feddersen-Petersen "Wo das Beziehungsgefüge stimmt, funktioniert das aufeinander bezogene Verhalten - und die Leine ist eigentlich überflüssig"
      In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit - sprich man kann Verträge so gestalten, wie man möchte (sofern sie nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen).
      Wenn vertraglich vereinbart wird, dass eine getätigte Anzahlung bei Rücktritt vom Kaufvertrag nicht zurückbezahlt wird, dann ist das eben so vereinbart und auch rechtlich in Ordnung. Man hätte sich ja nicht darauf einlassen müssen :tongue:

      Das wird sogar recht häufig so gemacht, eben dass sich Leute sehr gut vorher überlegen, ob sie sich einen Welpen reservieren oder nicht. Es macht nämlich auch keinen Spaß, wenn man einen Hund für jemanden zurückhält, anderen Interessenten absagt und dann letztendlich auf dem Tier sitzen bleibt, weil er doch nicht gekauft wird :naughty:

      Wenn Welpen als "entwurmt und geimpft" angeboten werden, dann heißt das ja nicht, dass diese Hunde nie mehr geimpft werden müssen :rolleyes:
      Die notwendigen, nachfolgenden Impfungen sind vom Käufer zu tragen, das ist vollkommen normal.

      Die einzige Möglichkeit wäre, den Züchter um Kulanz zu bitten. Ob er das macht, hängt wohl davon ab, ob er gleich wieder einen Käufer findet oder nicht. Seine Kosten, die ihm dadurch entstehen, wird er aber wohl dennoch von der Anzahlung abziehen wollen.

      RE: Unseriöse Züchterin??????? HILFE!!!!!!

      Hallo!
      Also das mit dem Husky habe ich meinem Mann Gott sei Dank ausgeredet. Er meinte halt, dass dies der "richtige" Hund für uns wäre.
      Den Hund hätten wir für die Familie angeschafft, hätten aber unseren Sohn zum Geburtstag damit überrascht.
      Mir ist klar, dass man einem Kind keinen Hund schenken und erwarten kann, dass er für das Tier sorgt. Dass die eigentliche Arbeit und Erziehung an mir hängen bleibt, das war mir auch klar.
      Unser Sohn hatte zuvor schon vielen Kontakt mit Hunden, doch wir hatten nie irgendwelche Anzeichen einer Allergie bemerk.
      Mein Mann hatte sich leider zuvor in keinster Weise informiert und halt den Hund ausgesucht, der ihm gefallen hätte. Welche Anforderungen gerade ein Husky stellt, das habe ich ihm dann aber doch noch klar machen können.
      Somit verstehe ich die Aufregung, was mir aber trotzdem leider nicht weiterhilft!
      Gruss
      Chekko :eh:
      Was du nun geschrieben hast hört sich nun ja so an dass ihr den Vertrag rückgängig machen möchtet weil ein Husky nicht zu euch passt - was du nun rausgefunden hast -und nicht weil dein Sohn eine Allergie hat - die wohl noch nicht mal ärztlich bestätigt ist ,oder ?

      Wenn du ein Attest vom Arzt hättest das die Allergie bestätigt - vielleicht geht die Züchterin dann einen Kompromiss ein.

      Ansonsten denke ich auch eure Anzahlung wird/kann und sollte sie behalten.

      Alles Gute Oli
      Original von Chekko:
      Somit verstehe ich die Aufregung, was mir aber trotzdem leider nicht weiterhilft!


      Na, vielen Dank auch :evil:

      Hast Du meinen Beitrag überhaupt gelesen? Rechtlich ist der Züchter auf der richtigen Seite, aber Du kannst versuchen, ob er Dir nach einem Verkauf des Welpen nicht wenigstens einen Teil der Anzahlung zurückgibt.
      Eine andere Alternative wäre, dass Du für den Hund selbst einen Käufer suchst und ihn dann verkaufst.
      Ich hoffe, du hast deinem Mann gehörig den Kopf gewaschen?!
      Wie kann man denn einlach losziehen und nen Hund kaufen, ohne dass das vorher abgesprochen wurde?
      Bitte schaut doch vor dem Hundekauf GEMEINSAM, welcher Hund zu euch passen könnte und brecht so eine Entscheidung nicht übers Knie!!
      Ihr seht ja nun, was dabei rauskommt.

      Und ich muss Susa zustimmen: Dein Mann hätte den Vertrag vielleicht VOR der Unterschrift lesen sollen, da hätte er dann gesehen, was die Züchterin sonst noch so für Bedingungen stellt und hätte bei weiteren Fragen diese direkt stellen können.
      Jetzt könnt ihr nur noch auf Kulanz seitens der Züchterin hoffen.
      Wobei, wenn ich die Züchterin wäre, euch das Geld nicht zurückgeben würde! Denn ein Hundekauf sollte wohl überlegt sein.
      Vielleicht lernt ihr ja daraus, und macht es beim nächsten Hund besser!
      Das Leben ist ungewiss - iss den Nachtisch zuerst!
      Original von Wuschel87:
      Vielleicht lernt ihr ja daraus, und macht es beim nächsten Hund besser!


      Original von Chekko:
      Am Abend waren wir mit unserem Sohn dann beim Arzt, nachdem er keine Luft mehr bekam. Es stellte sich heraus, dass er allergisch gegen Hundehaare ist.


      Bitte keinen weiteren Hund anschaffen!
      Streng genommen könnte die Anzahlung vielleicht aus Gründen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurückgezahlt werden. Weil es sich hier um eine Allergie handelt.

      Das steht in § 313 BGB.

      Immerhin handelt es sich nicht um ein "oh ich hab einen süßeren Hund gefunden".

      Allerdings glaube ich, dass das Schreiben vom Anwalt letztendlich so teuer ist, wie die Anzahung selbst, denn solche schwammigenFälle werden von der Rechtschutzversicherung nicht wirklich übernommen.

      Ansonsten kann man Euch hier auch tatsächlich ankreiden, den Vertrag nciht richtig gelesen zu haben. Es ist aber nicht so, dass man jeden Mist im Vertrag festhalten darf, nur weil wir Vertragsautonomie geniessen.

      Da es sich heir aber um eine übliche Vorauszahlung handelt und solche Anzahlungen auch recht geschäftsüblich sind, glaube ich nicht, dass Ihr groß was machen könnt, außer höflich mit dem Züchter zu reden und eventuell ein Attest vorlegen.

      Ich möchte hier jetzt eigentlich nciht auch noch gegen Euch wettern, möchte nur nochmal betonen, dass genau vor solchen Hundeanschaffungen, wie es dein Mann beinahe getan hätte, am Meisten gewarnt wird und dass es tatsächlich diese Tiere sind , die letztendlich die Tierheime bevölkern.

      Daher finde ich es eigentlich gut, dass Du hier reingeschrieben hast und auch so ehrlich warst, vielleicht lesen es noch mehr Leute, die sich einen Hund anschaffen wollen und lernen etwas draus. Du hast ja auch was gelernt. :wink:

      In diesem Sinne
      LG Anna



      *** Tadler und Spötter lass ich lachen - wünsch nur , dass sie`s besser machen ***
      irgendwie versteh ich hier jetzt was nicht oder stehe auf dem schlauch :think:

      ihr wolltet euren sohn im juli einen husky schenken, habt aber im juli einfach so ohne hund festgestellt das euer sohn allergisch dagegen ist.

      dann schreibst du im august hier im forum:
      Ich brauche dringend mal eueren Rat! Wir haben seit 4 Wochen einen süssen Labbiwelpen der nun 12 Wochen alt ist.


      habt ihr nun doch trotz allergie statt einen husky einen labrador gekauft? und jetzt im oktober wollt ihr das geld für den husky zurück den ihr im juli holen wolltet, den ihr euch aufgrund der allergie eures sohnes nicht kaufen konntet, habt aber im juli einen labrador geholt?????? :eh:

      irgendwie schnall ich das jetzt nicht, oder habe ich was falsch verstanden?

      RE: Unseriöse Züchterin??????? HILFE!!!!!!

      Original von Chekko
      Unser Sohn hatte zuvor schon vielen Kontakt mit Hunden, doch wir hatten nie irgendwelche Anzeichen einer Allergie bemerk.


      Hatte mich darauf bezogen, Susa, und den ersten Text wohl außer Acht gelassen :oops:
      Dann stimmt natürlich: Bei Luftnot aufgrund einer Hundehaarallergie: Natürlich keinen Hund kaufen! :doh:
      Das Leben ist ungewiss - iss den Nachtisch zuerst!
      Ich bin mir nicht sicher ob nach § 313 BGB eine Herausgabe der Anzahlung verlangt werden kann, weil das Kind des Käufers überraschend eine Hunde-Allergie entwickelt hat.
      Dann bräuchte man z.B. bei Buchung einer Urlaubsreise ja auch nie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, weil man sich auf Berufung auf dieses Gesetz ohne Kosten aus dem Vertrag "schleichen" könnte :think:
      Ein Risiko, das nur eine Partei zu tragen hat (in diesem Fall die Allergie des Kindes) fällt meines Wissens nach nicht unter dieses Gesetz, sondern nur schwerwiegende Veränderungen der bei Vertragsabschluss zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen der Vertragsparteien.

      Aber wie es ausschaut, bindet uns die TE hier eh nur einen Bären auf, was ich ziemlich unfair finde :evil:

      Laut hier

      wurde zwischenzeitlich ein Labrador angeschafft, weshalb die Allergie wohl Mumpitz ist. :evil:
      Ja Susa, da hast du schon Recht und da eine solche Anzahlung ja auch recht geschäftsüblich ist, müsste man erst Recht nicht über § 313 BGB disskutieren. Wäre zumindest eine Möglichkeit.

      Allerings denke ich auch, dass das dann doch eher eine Farce war. Naja. Sei es drum, über sowas regen wir uns ja nicht auf, nicht wahr :wink: :whistle: :whistle: :whistle:
      LG Anna



      *** Tadler und Spötter lass ich lachen - wünsch nur , dass sie`s besser machen ***