eBay- Frage

      Wer von Euch kennt sich denn mit eBay aus?

      Wenn jemand eine abweichende Lieferadresse angegeben hat und der Verkäufer das Päckchen dennoch nicht dahin schickt, sondern an die Meldeadresse und das Päckchen verloren geht, wer hat denn da Schuld???

      Weiß das von Euch jemand?
      :dance: :cool:
      Rein gefühlsmäßig derjenige, der den Fehler gemacht hat, also der Verkäufer.

      Ist aber nur meine Logik, kein Wissen.

      Vielleicht mal die Ebay-Richtlinien lesen oder direkt bei denen nachfragen :think:
      Liebe Grüße Hexenmieze mit Hexe, Emma, Mauri, Betsy, Romy, Susi, Oskar und den Wassertieren

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Hexenmieze“ ()

      Hallo,

      da das Päckchen beim Verschicken bzw. beim Übergeben an die Post den Einwirkungsbereich des Zustellers verlassen hat, nehme ich an, dass die Post schuld ist, wenn das Päckchen verloren geht.

      Bin mir aber nicht sicher ob das stimmt, am besten bei Ebay nachfragen.

      War das Päckchen versichert ?

      lg

      Nachtrag: Hab mal kurz gegoogelt, da scheint jemand das gleiche Problem zu haben

      Klick

      lg
      Ich danke allen, die mich vergessen haben, sie lehrten mich die Vergangenheit ruhen zu lassen.

      Ich danke allen, die sich Freunde nannten, nun weiß ich, wie Freunde sich NIE verhalten würden.

      Ich danke denen, die nie an mich glaubten, nun bin ich noch mehr angespornt, meine Ziele zu erreichen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „percykater“ ()

      Original von *Bianca*
      Wenn eine Sendung verloren geht, ist es schon Postverschulden. Aber mich würde interessieren wie es ist, wenn jemand eine Lieferadresse abweichend von der Hauptadresse bei ebay angibt und der Verkäufer NICHT an die Lieferadresse schickt...

      Hallo,

      Soweit ich weiß, hat der Verkäufer nur die Möglichkeit den Artikel an die Adresse zu senden, die bei Ebay als Lieferadresse angegeben ist. Wenn du also deine "Hauptadresse" als Lieferadresse angibst, muss der Verkäufer davon ausgehen dass der Artikel auch an diese Adresse geschickt wird.

      Es wäre absurd, wenn jeder Ebayer bei jedem Käufer nachfragen würde "Ist das nun die Melde, Haupt oder Lieferadresse?" ... daher denke ich, dass der Verkäufer alles in seiner Macht stehende getan hat, um die Sendung ordnungsgemäß zu verschicken. Ein evtl. Verlust des Päckchens auf diesem Wege ist ihm nicht zurechenbar.

      lg
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      Bei mir ist schon öfter vorgekommen das der Käufer eine email geschickt hat mit einer anderen Adresse.
      Da mus man immer kucken wenn eine email mit Versandhinweisen kommt.
      Zum Glück sind mir noch nicht viele Sachen verloren gegangen.
      Das Gehör der Katze ist so konzipiert, dass die menschliche Stimme problemlos zum einen Ohr hinein und zum Anderen hinausgehen kann.

      (Stephen Baker)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „gizmo-x“ ()

      mir ist es auch mal passiert, daß ich ein Päckchen losgeschickt habe, und der Käufer hat ein paar mal angefragt wo das Päckchen bleibt.
      Irgendwann fiel auf daß er in der bestätigungsemail eine andere Adresse angegeben hat als in dem fertigen Formular von ebay.
      Das gute war-ich habe es mit Hermes geschickt, man konnte es nachverfolgen, es ging fast 14 Tage, dann haben die es gerafft und geschaft die telefonisch durchgegebene Adresse anzusteuern und alles ging noch gut.
      Post Päckchen verschicke ich nicht mehr. Da hat mein keine Kontrolle.
      Wenn was ganz verschwindet ist es die schuld des Lieferservices-aber man bekommt nur Ersatz bei Postpaketen, oder Hermespäckchen.
      Ein guter Witz kann einem die ganze schlechte Laune verderben!
      Original von *Bianca*
      Wenn jemand eine abweichende Lieferadresse angegeben hat und der Verkäufer das Päckchen dennoch nicht dahin schickt, sondern an die Meldeadresse und das Päckchen verloren geht, wer hat denn da Schuld???


      Normalerweise kommt ein Paket zurück, wenn es unzustellbar ist.
      Der Verkäufer kann beim Paketdienst einen Nachforschungsantrag stellen.

      Nun die "Schuldfrage": handelt es sich um einen Privatverkäufer, dann hat er im Regelfall keine Bringschuld, sprich er hat seine Schuldigkeit in dem Moment getan, in dem er die Ware dem Paketdienst übergeben hat. Die Risiken des Transports gehen zu Lasten des Käufers.
      Allerdings muss der Verkäufer nachweisen, dass er die Ware auch wirklich zum Paketdienst gebracht hat, was eigentlich nur bei versichertem Versand möglich ist. Alternativ kann er natürlich Zeugen benennen, die die Einlieferung bestätigen.
      Auch hätte der Verkäufer an die richtige Adresse schicken müssen, aber da liegt dann der Beweis beim Käufer, dass er die richtige Adresse (rechtzeitig) mitgeteilt hat.

      Bei gewerblichen Verkäufern kommt es auf den Erfüllungsort an: ist dieser der Sitz der Firma, dann gilt das gleiche wie für Privatverkäufer: sobald die Ware dem Paketdienst übergeben wurde, ist er aus der Haftung raus. Anders sieht es aus, wenn die Lieferung Bestandteil des Kaufvertrages ist. Und auch hier gilt, dass der Verkäufer an die richtige Adresse schicken muss, wobei der Käufer nachweisen muss, diese Adresse rechtzeitig mitgeteilt zu haben.

      Gegenüber dem Paketdienst hat nur der Verkäufer (=Auftraggeber) einen evtl. Haftungsanspruch - nicht der Käufer!

      Ich würde also den Verkäufer zum Ersatz der Ware auffordern, da er an die falsche Adresse geschickt hat und das Paket dadurch verloren ging. Vielleicht wurde es von jemand anderem angenommen, der die Ware einfach behalten hat?
      Aber das ist dann das Problem des Verkäufers.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Susa65“ ()

      ich hatte mal das problem, der verkäufer hat es nicht an die lieferadresse gesendet, und es landete bei irgendwem 300 km weiter weg, ich konnte mich auch nicht drum kümmern, weil ich nicht der versender war.

      also bei ebay sind nicht umsonst 2 adressen. vielleicht soll es an eine packstation, man ist tagsüber nicht zuhause und hat bescheuerte nachbarn, man ist gerade verreist und der paket soll an eltern usw.

      deswegen hat der verkäufer schuld wenn er es nicht an die richtige adresse versendet. wenn der paketdienst richtig funktioniert geht der paket an den absender zurück (als ob.. das ist so selten wie ein sonnenfinsternis) sonst heisst es schlicht und einfach pech und wochenlanges hin und her wo das paket hin ist.

      leute die eine abweichende lieferadresse haben, haben es auch so bei ebay hinterlegt, wenn es der gleiche ist dann steht da nichts anderes. aber eine kurze mail vorab schadet nicht.
      ohne die tiere auf dieser welt wäre der mensch sehr einsam :cry:
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      Danke für Eure Antworten!!

      Hab da noch eine andere Frage :cool:

      Also wenn jemand etwas, was ganz ist, verschickt und der Empfänger behautet, dass etwas von dem Gut kaputt gegangen ist, obwohl gut verpackt und es auch keine Schadenmeldung vom Paketdienst gibt (also dass das Paket runtergefallen ist)- muß der private Verkäufer für den "Schaden" aufkommen?

      Habt Ihr so etwas schon einmal erlebt?
      :dance: :cool:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „*Bianca*“ ()

      ich hätte da auch mal eine frage. ich hoffe bianca verzeiht mir, dass ich ihren thread benutze :wink:

      ich habe bei ebay eine truhenbank gekauft. da die ware nicht so stabil wie beschrieben war und die teile nicht so super zusammengepasst haben, uns die bank aber so gut gefällt, dass wir sie nicht zurückgeben wollen, habe ich dem verkäufer eine mail geschickt und nach rabatt gefragt.
      haben dann eine positive antwort erhalten und heute ne mail bekommen in der stand, dass die das geld zurück überwiesen haben.
      so weit, so gut. ABER: nun hat der verkäufer mich gebeten die transaktion abzubrechen.
      was bedeutet das? aus der ebay erklärung werd ich nicht so schlau :oops:
      habe ich irgendwelche nachteile davon? geht es dem verkäufer nur darum gebühren zu sparen oder ist das so "rechtens"?
      bin mir etwas unsicher. :eh:
      JulesLillyEnni
      hallo Skandalette,

      bei uns war es letztens ganz genauso. Wir hatten eine Badamatur ersteigert. Leider war sie nicht so unser Ding und ganz furchbar laut. Da es ein gewerbl. Verkäufer war, konnte ich den Artikel zurückschicken und habe das Geld zurück bekommen. Anschliessend hat er mich auch aufgefordert die Transaktion abzubrechen...habe ich getan und nichts negatives ist passiert..
      Viele Grüße,

      Nicole mit Bella, Lilly, Tommy... :biggrin: und ganz neu: Madame Dori..
      ( + Sammy, 21.04.07)

      Hallo Bianca,

      wir hatten das auch mal, dass angeblich ein Teil beim Versand kaputtgegangen ist. Wir haben vom Käufer Fotos gefordert, die allerdings nie gekommen sind... manchmal ist das Masche. Vielleicht fragst Du erst mal vorsichtig an, ob er Dir Fotos der defekten Ware schicken kann?

      Ansonsten sind Pakete ja versichert, bei Päckchen muss er Dir nachweisen, dass Du grob fahrlässig verpackt hast. Z. B. mit Fotos :cool: