ich hoffe, ich bin mit meinem Amliegen richtig. Wenn nicht, bitte verschieben.
Die Suchfunktion habe ich benutzt, aber entweder bin ich zu dusselig oder es gibt tatsächlich keine adäquate Information.
Meine Frau hat einen kleinen Malteserrüden, mit dem sie mehrmals am Tag ums Viertel Gassi geht. Logischerweise markiert der kleine Mann auch sein Revierchen (ich rede hier nur vom pinkeln, wenn er nen Stinker ablässt, wird das per Hundetüte entfernt).
Das Problem ist eine "Dame" in mittelbarer Nachbarschaft, die der Meinung ist, der Hund darf nicht in ihrer Straße markieren.
Ich meine mich aber zu erinnern, daß es da eindeutige Urteile gibt. Irre ich? Wenn nicht, hat vllt jemand einen Link?
Da die Situation gegenüber meiner Frau bereits eskaliert ist, es kam schon zu leichten Angriffen auf sie, möchte ich schnellstmöglich ein Schreiben mit fundierten Argumenten an die Dame verfassen. Dieses Schreiben soll sie über die Rechte und Pflichten einer Hundehalterin aufklären.
Danke und Grüße
Klaus