Welpen? Gehören immer 2 dazu...

      Jo, also putzig sind sie ja. Habe nun 5 Welpen hier, alle gesund und wie auch die Mutter putzmunter. Mich beschäftigt seit geraumer Zeit jedoch eine rechtliche Geschichte an der Sache. Ich weiß, welches Tier meine Aika gedeckt hat, und habe auch den Besitzer informiert. Dieser will anscheinend von nichts wissen, meint, ich alleine wäre schuld, daß ich nun Welpen und die Kosten habe. Schwer zu beweisen, aber es war so: Sein Hund kennt keine Leine, er, Biobauer aus Leidenschaft "Hunde brauchen keine Leine" lässt seinen Hund unangeleint vorm Haus lungern. Der zieht halt überall rum und hat seinen Spaß mit den Hündinnen. Jeder weiß das, jeder bestätigt das. Bei mir hat er 2 Türen derartig beabreitet, daß er durch konnte und an meine Aika ranfand. Die Tatsache, daß ich sonst wirklich aufpasse und auch genau weiß, welche Schritte zu tun sind, meinen Hund vor unbeabsichtigter Trächtigkeit zu schützen, hat diesmal wohl versagt. Eine Tür nach außen hin hat unten ein kreisrundes Loch, die andere wurde von der Scharnierseite her ordentlich bearbeitet. Bißspuren habe ich leider schon entfernt und das Loch nun als Hundetür in den Garten umfunktioniert. Naja...wie ist denn das nun? Der Tierbesitzer der anderen Gattung möchte sich nicht an den Tierarztkosten und Folgekosten beteiligen. Zu keinen 50%, zu garnichts. Ich bin schuld, obwohl meiner drinnen war, und seiner umherstreunt. Da ist kein Reden und kein Handeln, ich soll da alleine durch, und er wähnt sich im Recht. Kann da jemand ne Hilfe anbieten? Wie sieht das aus mit umherstreunenden Hunden? Und mit dem Beweis, daß seiner das tatsächlich war (Gentest?) Was ist mit der kjaputten Tür? Die Polizei meinte damals, das wäre nicht von öffentlichem Interesse, wenn ein Hund umherstreunt und sich Zutritt zum Privateigentum verschafft (naja:( ;) )

      Danke
      Hallo Aries!

      Also ich denke doch daß der Rüdenbesitzer zu belangen ist! Meines Erachtens gibt es da auch ein Gerichtsurteil in dem ein Rüdenbesitzer Alimente zahlen mußte.

      Außerdem ist eure Polizei ganz schön faul - natürlich ist es von öffentlichem Interesse wenn so ein Hund streunt. Bei uns hier wird das mittlerweile ziemlich bestraft!

      Außerdem darf doch kein fremder Hund dein Eigentum kapput machen!?!

      Aber ich befürchte, wenn der liebe Bauer nicht Einsichtig ist bleibt dir nur der Weg zum Rechtsanwalt, und ob das die Sacht wert ist?


      Andererseits soll man läufige Hündinnen auch nicht allein in einem Garten lassen - und sei der auch noch so abgesichert, das zählt dann auch zu einer Vernachlässigung deinerseits.

      Also letztendlich doch nicht wirklich aufgepasst, tja.

      Aber 50/50 sollte man sich schon einigen können. Hm!

      Na viel Erfolg!

      Tini
      Hallo Tini und alle andern.

      Danke zunächst für Deine geteilte Meinung zum Thema. Ich denke auch (nicht nur weil ich betroffen bin, sondern generell und unparteiisch) daß sich die gegenpartei nicht einfach so zurückziehen kann. Ob und in wieweit ich da tatsächlich nachlässig war, lässt sich wohl nur mit Hilfe eines RA's klären. Ich bin jedoch der Meinung, daß mein Home und mein Castle gezielt gestürmt wurde von dem Rüden. Spricht ja für ihn irgendwie aber auch ;)

      Naja...als meine Aika läufig wurde, hab ich natürlich die Tür zum Garten hin zugemacht. Sie macht dann artig in einen abgesperrten Bereich mit Sägemehl, wodurch der Geruch und die Sauerei insgesamt ein bischen im Zaum gehalten werden kann. Aber auch selbst wenn, mein Hund läuft nicht ohne mich weg, vom Grundstück. Der ist irgendwie unsicher und ängstlich alleine. Zudem ist der Sprung von meiner Seite her über den Zaun schwieriger zu meistern, als von außerhalb. Der Rüde hat ja nicht nur diesen Vorteil, sondern ist auch etwas größer, als meine Hündin. Wenn der betreffende Besitzer seinen Hund anleinen würde, wie jedermann hier im Ort, wäre ja auch garnichts passiert-denn ich kenne wirklich keine Hündin, die sich verselbstständigt, wenn sie läufig ist. Das machen ja eher die Rüden, wenn sie diese "Gerüche" wahrnehmen.

      Tjo mit unserer Polizei hast Du tatsächlich recht. Soll man sich da noch weiter zum Beamtenapparat "Deutschland" auslassen? Nee, ne? ;)

      Am 8. Janaur habe ich nun einen Termin beim RA. Wir durchleuchten die Thematik dann mal genauer, als es hier im Internet der Fall ist und sein kann. Und ob sich das lohnt, ist eher nebensächlich für mich; es geht hier ums Recht oder ums Nicht-Recht. Aus meiner Sicht der Dinge leugnet er (Rüdenbesitzer) ja jegliche Schuld, und das kann ja wohl nicht angehen, wenn er seinen Hund eine so lange Leine lässt...bzw. garkeine im Hause hat (Vermutung). Nun denn, vielleicht kann sich noch jemand zu Wort melden, der mit Erfolg oder mit Mißerfolg die gleiche Geschichte wie ich durchlebt hat. Wär schon eine Hilfe und man ist ein wenig abgesichert und auch und vor allem besser informiert.

      Aries
      Guten Morgen,ich teile Deine Meinung es kann nicht sein,daß der 'Bauer' seine Aufsichtspflicht gegenüber 'Schutzbefohlenen' verletzt.
      Mach diesen Test und nimm eine Beraterstunde beim Anwalt die 1.ist immer Kostenlos.
      Als ich noch meine Schäferhündin hatte,kam durch welches Loch auch immer auch Nachbars Hund,ich hatte Glück und sie haben ihn kastrieren lassen,weil die Hunde verstanden sich gut und wollten auch mal zusammen spielen.
      Meine jetzige Hündin laß ich nach der 1.Hitze auch kastrieren,denn das beste Beispiel habe ich mit dem anderen Nachbar,zwar sind das Katzen,habe aber kompletten Wurf vom ihm aufgenommen und großgezogen sie wurden nicht gefüttert und auch nicht vermittelt und kastrieren läßt er sie schon garnicht,kostet ja die guten Euro's :sad:.
      Rede doch mal mit zuständigen Förster und Tierschutz die helfen immer,habe da nur gute Erfahrungen gemacht.:smile:
      Laß mal lesen was daraus geworden ist,viel Erfolg und bleib dran!!!
      Hallo

      Ich hatte gestern die Stunde beim RA. Er will zunächst die andere Partei anschreiben und ihr meine entstandenen Kosten für die Welpen darlegen (hauptsächlich TA und halt Futter, seitdem die 'fest' essen). Mal sehen, wie er reagiert. Ich denke, er wird sich weiterhin sträuben, aber mal schauen, wie ich dann reagier :)

      Auf jeden Fall sind die Kleinen nun schon erwachsen und gehen morgen allesamt weg, bis auf eine, die ist mir wirklich ans Herz gewachsen - und ich hoffe, daß einer der zukünftigen Herrchen sich doch noch anders entscheidet bei den 3 Rüden - einer davon ist nämlich auch ganz ganz drollig und mein Bruder will den gerne noch behalten :)

      Naja, ich meld mich, wenns wieder was neues gibt :)
      Liebe Grüße
      Aries

      Hallo Aries,

      Bin der Meinung, dass Du effektivere Vorsorge treffen musst, um zu verhindern......!

      Wir haben es hier mit dem natürlichen Verhalten von Tieren zu tun.

      Wenn nichts mehr hilft, wäre die letzte Lösung einen von Beiden zu kastrieren!

      Würdest Du Dich als Rüdenbesitzer an den Kosten ernsthaft beteiligenwollen ?????


      Am Ende hast Du sicher noch viel Freude an der "RASSELBANDE", und das ist auch eine Entschädigung für ....!


      Viele liebe Grüße von


      MASSA und seinem SAMMY
      http://hometown.aol.de/massavonsammy/homepage/howto.html
      Für läufige Hündinnen gilt - außerhalb des Privatgrundstückes - gesetzlicher Leinenzwang.

      Sollte sie dann gedeckt werden muss der Rüdenbesitzer z.B. die Abtreibungsspritze zahlen.

      Wenn die Regelung schon außerhalb von Privatgrundstücken so strikt ist gibt es doch sicher auch Regelungen für die Deckung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch, oder ?!?

      Ich würde anderen Hundebesitzern was flüstern, wenn deren Hunde einfach mein Grundstück "besiedeln" würden. Erst recht, wenn Herrchen nicht in der Nähe ist.

      Zudem kann es doch nicht sein, dass man seine läufige Hündin nicht mal auf den eigenen Grundstück frei laufen lassen kann - soll sie in der Wohnung eingesperrt werden ?!?

      Wenn es in eurem Ort allgemein bekannt ist, dass der Hund streunt dann suche doch mal andere Leute auf, die vielleicht ähnliche Probleme mit dem Rüden haben.

      Bildet eine Arft Interessensgemeinschaft. Eine Gruppe von Leuten die für etwas kämpft hat immer größere Chancen als ein Alleinkämpfer.

      Viel Glück !!!
      @ Massa....schwierige Frage, ob man sich beteiligen sollte? Ich denke nicht. Selbstverständlich obliegt es einer Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen, auch und gerade wenn ich meinen Rüden frei rumlaufen lassen möchte und ich dennoch nicht kastriere, geschweige denn, mein Grundstück so abzusichern, daß der Hund nicht weglaufen kann. So ein Verhalten kann ich einfach nur als oberflächlich und auch provozierend deuten. Das betreffende Herrchen legt es darauf an, daß andere den Ärger bekommen - nur er aber fein raus ist. So kann das ja nicht richtig sein. Der pure Anstand, gerade als ein solcher Hundebesitzer, zwingt ja schon geradezu an einer Kostenbeteiligung, finde ich. Zuletzt sollten wir als Hundebesitzer ja zusammenhalten. Oder nicht? (Weil in diesem Fall behalte ich halt den einen Rüden und mach das genauso wie er...was scheren mich andere und deren Ärger mit Welpen? Sollen sie zusehen...Arbeitslos? Schüler? Student? Geringes EInkommen at all? Pffff...geht mich nichts an
      @ Massa....schwierige Frage, ob man sich beteiligen sollte? Ich denke nicht. Selbstverständlich obliegt es einer Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen, auch und gerade wenn ich meinen Rüden frei rumlaufen lassen möchte und ich dennoch nicht kastriere, geschweige denn, mein Grundstück so abzusichern, daß der Hund nicht weglaufen kann. So ein Verhalten kann ich einfach nur als oberflächlich und auch provozierend deuten. Das betreffende Herrchen legt es darauf an, daß andere den Ärger bekommen - nur er aber fein raus ist. So kann das ja nicht richtig sein. Der pure Anstand, gerade als ein solcher Hundebesitzer, zwingt ja schon geradezu an einer Kostenbeteiligung, finde ich. Zuletzt sollten wir als Hundebesitzer ja zusammenhalten. Oder nicht? (Weil in diesem Fall behalte ich halt den einen Rüden und mach das genauso wie er...was scheren mich andere und deren Ärger mit Welpen? Sollen sie zusehen...Arbeitslos? Schüler? Student? Geringes EInkommen at all? Pffff...geht mich nichts an <- siehste, wie das ausschaut Massa, nicht schön, oder?)

      @Kira & Co: Ich habe auch schon an so eine "Interessensvertretung" gedacht; leider lässt sich da niemand finden und Gott weiß was, wie die sich geeinigt haben, was wieder mal nicht erzählt wird hier im Kuh-Kaff. Als offensichtlich wurde, daß meine Aika mehr als nur ein Hund auf knapp 1m² war (heisst Welpen trug), bin ich natürlich sofort hin und habe ihn gefragt, was wir nun machen und wie wir uns mit dem Schaden an der Tür hinten und im Haus einigen. Er hat mir dann ein paar Dosen Wurst gegeben und gemeint, daß wäre nicht verkehrt, wenn eine Hündin mal austrägt (in diesem Punkt sind wir übereins). Ich habe also nicht weiter eingegriffen, weil ich das auch irgendwie...'unmenschlich' finde, in die biologische Uhr eines Hundes einzugreifen, speziell halt Abtreibung und so. Naja...ich warte mal ab nun, und schau, was aus dem Brief meines Rechtsanwaltes geworden ist, und ob sich der betreffende Rüdenbesitzer überhaupt zu Wort meldet. Ansonsten brauch ich wohl jede Menge Zeugen...Ist aber auch doof, daß man nie eine Kamera oder eine Videokamera zur Hand hat, wenn man sie braucht :(

      Generell noch was: Ich dachte immer, Leinenzwang gilt für ALLE Hunde? Ich meine damit natürlich nur öffentliche Plätze, wie Straßen, Parks und so weiter. Zuhause, auf Privatgrundstück ist das doch auf eine sichere Unterbringung beschränkt. Heisst ausbruchsicher? Ich denke, ich bin meiner Pflicht in dieser Hinsicht nachgekommen (was auch durch die Nachbarn bestätigt wird :) )

      Naja, liebe Grüße
      Aries
      Ich wollte damit natürlich kein Loblied auf Abtreibungen anstimmen. Das war nur ein Beispiel für Verpflichtungen eines Rüdenbesitzers. Und wenn mich nicht alles täuscht habe ich auch gelesen, dass eine 50/50 Regel bei ausgetragenen Welpen anzuwenden ist.

      Ich hab gestern erst von der Stadtverwaltung eine Broschüre in die Hand bekommen in der die Grenzen des Leinenzwangs stehen. Und bei uns (in Dresden) gilt der Leinenzwang nur im Stadtzentrum (Altstadt und Neustadt) und in speziell gekennzeichneten Gebieten.

      Ich kann meinen Hund also in den Straßen frei herumlaufen lassen. Das ist aber natürlich kein Freifahrtsschein. Ich hab unsere Kleine immer im Blick, wenn sie frei ist. Sobald sie ein Grundstück betritt ruf ich sie zurück. Das verstehe ich unter Aufsichtspflicht. Denn wenn sie unangeleint etwas anstellt, dann ist das Verletzung der Aufsichtspflicht und kann geahndet werden.

      Außerdem muss man ja nicht damit rechnen, dass ein fremder Hund das eigene Grundstück betritt. Angenommen man hat wahnsinnige Angst vor Hunden, tritt in seinen Garten und steht plötzlich vor einem großen Hund ... das ist doch unverantwortlich.

      Also wie gesagt. Leinenzwang ist eingeschränkt - Aufsichtspflicht nicht !!!

      Und was ist, wenn du zumindest eine Unterschriftenliste von Leuten machst, die bezeugen können, dass der Hund streunt ?

      Dann hättest du zumindest eine Lobby hinter dir und kannst das auch nachweisen.

      Good Luck !!!