Schutzvertrag! Wie sieht es wirklich damit aus?

      Schutzvertrag! Wie sieht es wirklich damit aus?

      hi,

      eine bekannte hat vor einem jahr einen hund von jemanden gegen eine "schutzgebühr" und einem "schutzvertrag übernommen in dem meldepflicht und besuchsrecht enthalten ist!

      die leute wo die hündin her ist haben einige hunde 15 und mehr, katzen, pferde, ferdevieh usw...

      nun hat diese frau ein inserat geschalten das sie wegen privaten problemen ihren hund abgeben muss (also so als hätte sie nur den einen).
      weiteren inseraten ist zu entnehmen das sie hundewelpen und ein pferd verkauft (vermehrt regelmässig)

      alles in allem also ein linke nummer.

      wie gültig ist da der schutzvertrag?
      wie gültig ist so ein schutzvertrag von privatleuten überhaupt? es ist ja umstritten das sowas nicht nur zeilen auf einem papier sind wenn es sich hierbei nicht um einen anerkannten verein handelt.

      muss meine bekannte nun weiter kontakt halten?

      lg
      Die Treue eines Hundes ist ein kostbares Geschenk, das nicht minder bindende moralische Verpflichtungen auferlegt als die Freundschaft eines Menschen. (Konrad Lorenz)
      Hallo Chili08,

      der Schutzvertrag ist gültig - ich wüsste nicht, warum er das nicht sein sollte. Es spielt keine Rolle, ob die (Vor-)Besitzerin des Hundes Tiere vermehrt und auch nicht, dass sie eine Privatperson ist. Vertrag ist Vertrag und auch unter Privatpersonen möglich.

      Wurden Vertragsstrafen ausgehandelt und beziffert, wenn Deine Freundin ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommt? Falls ja, dann muss sie sich auf jeden Fall weiterhin melden, ansonsten muss sie die in der Vertragsklausel genannte Summe an die Vorbesitzerin bezahlen!

      Falls keine Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung vereinbart wurde, dann hätte die Vorbesitzerin einen Schadensersatzanspruch gegen Deine Freundin. Sie müsste dann allerdings nachweisen, welcher Schaden ihr entstanden ist, dass Deine Freundin sich nicht bei ihr gemeldet hat. Das dürfte ziemlich schwierig sein .... :think:


      LG

      Susa
      da gibts eine klausel, was das betrifft.

      dort stand, das wenn eine privatperson den hund nur mit schutzvertrag abgibt ist er gültig, fliesst aber geld ist der schutzvertrag automatisch ein kaufvertrag und somit vollinhaltlich ungültig.

      weiss wer mehr darüber?
      Die Treue eines Hundes ist ein kostbares Geschenk, das nicht minder bindende moralische Verpflichtungen auferlegt als die Freundschaft eines Menschen. (Konrad Lorenz)
      Hallo Chilli08,

      so ganz verstehe ich das jetzt nicht :think:

      Ein Schutzvertrag, bei dem Geld fließt, ist nichts anderes als ein Kaufvertrag, das heisst, der Hund geht in das Eigentum des Käufers über. Man kann das Geld, das bezahlt wird, nun Schutzgebühr oder Kaufpreis nennen - rechtlich gesehen, macht es keinen Unterschied. Die im Vertrag vereinbarten Bedingungen und Klauseln haben aber dennoch ihren Bestand.

      Man müsste höchstens den kompletten Vertrag als nichtig erklären, sofern es hier Gründe gibt (z.B. arglistige Täuschung) - dann könnte aber der Verkäufer auch die Herausgabe des Hundes gegen Rückzahlung des Geldes verlangen.