Kitten verweigert TroFu

      Original von Maunzeltier

      Zusammensetzung:
      Hühnerfleischmehl (aschearm >> Anmerkung Maunzeltier: Fleischmehl ist ja auch schonmal übel; das sind doch Abfälle, oder nicht? wie kann es da sein, dass keine minderwertigen tierischen Nebenerzeugnisse (s.o.) drin sein sollen??!!),

      Nein, wie kommst du darauf? Das ist nunmal gemahlenes Fleisch und nichts weiter. Die Tatsache, dass Hühnerfleischmehl da steht und nicht nur Hühnermehl zeigt in der Tat, dass es richtiges Fleisch ist. Im Gegensatz dazu deklariert RC immer Geflügelmehl, das kann alles sein.

      Den effektiven Fleischgehalt zu ermitteln wird schwierig sein mit diesen Angaben, weil das Geflügel ja zwei mal aufgeführt ist, einmal trocken als Mehl und einfach frisch (also schwerer). Da wird man wohl nur klüger wenn man die mal anschreibt.

      Cranberries sind jetzt auch nicht so dramatisch denke ich, wahrscheinlich sind sie als Vorbeugung gegen Blasenentzündungen in diesen Futtersorten enthalten (hab ich meinem anfälligen Goldhamster regelmäßig gegeben und zu genau diesem Zweck gekauft)
      Caterina
      Auszug aus einer Mail von bosch Tiernahrung GmbH & Co

      [.....vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Begriffe Geflügelmehl und Geflügelfleischmehl bezeichnen das gleiche Produkt. Leider ist es jedoch so, dass es im Futtermittelgesetz bzw. der Futtermittelverordnung offiziell nur den Begriff Geflügelmehl für diesen Rohstoff gibt, dass aber die Kontrollbehörden in Deutschland sehr unterschiedlicher Ansicht sind, ob der Rohstoff unter dem in der Verordnung vorgegebenen Name oder der in der Praxis geläufigere Name "Geflügelfleischmehl" angewendet werden darf. Daher herrscht derzeit eine etwas babylonische Verwirrung, von der auch noch andere Rohstoffbezeichnungen betroffen sind. Wir haben unsere zuständige Kontrollbehörde schon mehrfahc auf diesen Misstand aufmerksam gemacht und hoffen, dass wir zukünftig auch den Begriff Geflügelfleischmehl verwenden können, da unser Rohstoff eben völlig identisch ist mit den Rohstoffen, die unsere Mitbewerber mit der Bezeichnung Geflügelfleischmehl verwenden...]

      Geflügelmehl > Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen und Mahlen von Nebenprodukten der Geflügelschlachtung gewonnen wird. Es muss soweit wie technisch möglich von Federn frei sein.
      Quelle: "Futtermittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 2007 (BGBl. I S. 770), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. Mai 2008 (BGBl. I S. 964)"

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      @Bref: also meinst du es ist nicht so, dass Geflügelmehl tierische Nebenprodukte enthalten darf und Geflügelfleischmehl nicht? Für mich klingt es so, als sei man sich nicht so sicher, denn sonst gäbe es doch eine eindeutige Beurteilung, dass das mit Geflügelmehl bezeichnete Produkt auch als Geflügelfleischmehl bezeichnet werden dürfte.
      In diesem Fall müsste ja die vielleicht laienhafte Bezichenung als Fleischmehl eher zutreffen, da der Hersteller ja sagt keine Nebenerzeugnisse zu verwenden.

      @Maunzeltier: das kann ich dir nicht sagen. Dazu müsste man z.B. den Feuchtigkeitsgehalt der unterschiedlichen Zutaten kennen.
      @caterina
      ich kann dir nichts dazu sagen.

      Tiermehl oder Fleischmehl?
      Wenn nicht alle Bestandteile tierischer Herkunft unter der pauschalen Gruppe “Fleisch und tierirsche Nebenerzeugnisse” bzw. “Fisch und Fischnebenerzeugnisse” zusammengefaßt sind, müssen die Einzelfuttermittel tierischer Herkunft jeweils aufgeführt sein. Hierbei gilt es, zwischen Tiermehl (bzw. Geflügelmehl oder Fischmehl) und Fleischmehl zu unterscheiden.

      Zunächst zum Tiermehl. Die Definitionen lauten gemäßt Anlage 1a (zu den §§ 4, 5 und 13):

      Tiermehl

      Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen und Mahlen von Körpern und Körperteilen warmblütiger Landtiere gewonnen wird und dessen Fett teilweise extrahiert oder physikalisch entzogen sein kann. Es muss soweit wie technisch möglich von Horn, Borsten, Haaren und Federn sowie Magen- und Darminhalt frei sein

      Geflügelmehl

      Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen und Mahlen von Nebenprodukten der Geflügelschlachtung gewonnen wird. Es muss so weitwie technisch möglich von Federn frei sein

      Fischmehl

      Erzeugnis, das beim Verarbeiten ganzer Fische oder von Fisch teilen anfällt, dem Öl teilweise entzogen und der Fischpresssaft wieder zugesetzt worden sein kann

      Tier-, Geflügel- und Fischmehl können also neben dem Muskelfleisch auch alle anderen Innereien und Körperteile enthalten außer Horn, Borsten, Haare, Federn. Magen- und Darminhalte sind bei Geflügelmehl und und Fischmehl nicht ausgeschlossen.

      Der Begriff Fleischmehl oder speziell Geflügelfleischmehl soll sich in Tierfutteretiketten im Gegensatz zur Bezeichnung Tiermehl oder Geflügelmehl auf reines Muskelfleisch als Ausgangsprodukt beziehen.

      Dafür gibt es aber keine Grundlage in der aktuellen Futtermittelverordnung. In der Verordnung des Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, mit der Bestimmungen zur Durchführung des Futtermittelgesetzes 1999 wird Fleischmehl noch wie folgt definiert:

      Erzeugnis, das durch Trocknen und Mahlen von Fleischteilen und Knochen geschlachteter Nutztiere gemäß Art. 2 Z 3 der RL 90/667 gewonnen wird und praktisch frei von Haaren, Hufen, Hörnern, Haut, Blut und Magen- und Darminhalt, Rückständen sowie Splittern und scharfkantigen Knochenteilen ist.

      In der Futtermittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 2007 (BGBl. I S. 770), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19. Januar 2008 (BGBl. I S. 35), ist stattdessen eine ähnlich klingende Defintion für Fleischknochenmehl enthalten:

      Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen und Mahlen von Körperteilen warmblütiger Landtiere gewonnen wird und dessen Fett teilweise extrahiert oder physikalisch entzogensein kann. Es muss soweit wie technisch möglich von Horn, Borsten, Haaren und Federn sowie von Magen- und Darminhalt frei sein.

      Im “Lehrbuch für Studenten der Agrarwissenschaften” von Menke und Huss (Verlag Eugen Ulmer, Stuttgar) findest sich folgende Aussage zu Fleischmehl:

      Werden ausschließlich Fleischteile von geschlachteten, warmblütigen Landtieren durch Trocknen und Mahlen verarbeitet, so entstehen je nach dem Anteil an Knochen Fleisch(futter)mehle (min. 72% Rohprotein) oder Fleischknochenmehle (min. 40% Rohprotein). Beide Produkte müssen bis auf unvermeidbare Anteile frei von Haaren, Federn, Horn, Haut und Blut sowie Magen- und Darminhalt sein…

      EU-Richtlinien und Verordnungen
      Was ist Fleisch?
      Zumindest für den Begriff Fleisch gibt es eine klare Definition in der VERORDNUNG (EG) Nr. 853/20 4 (”mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs”):

      alle genießbaren Teile der in den Nummern 1.2 bis 1.8 genannten Tiere, einschließlich Blut;
      1.2. „Huftiere” Haustiere der Gattungen Rind (einschließlich Bubalus und Bison), Schwein, Schaf und Ziege sowie als Haustiere gehaltene Einhufer;
      1.3. „Geflügel” Farmgeflügel, einschließlich Tiere, die zwar nicht als Haustiere gelten, jedoch wie Haustiere aufgezogen werden, mit Ausnahme von Laufvögeln;
      1.4. „Hasentiere” Kaninchen, Hasen und Nagetiere;
      1.5. „frei lebendes Wild” frei lebende Huf- und Hasentiere sowie andere Landsäugetiere, die für den menschlichen Verzehr gejagt werden und nach dem geltenden Recht des betreffenden Mitgliedstaats als Wild gelten, einschließlich Säugetiere, die in einem geschlossenen Gehege unter ähnlichen Bedingungen leben wie frei lebendes Wild, und frei lebende Vogelarten, die für den menschlichen Verzehr gejagt werden.
      1.6. „Farmwild” Zuchtlaufvögel und andere als die in Nummer 1.2 genannten Landsäugetiere aus Zuchtbetrieben;
      1.7. „Kleinwild” frei lebendes Federwild und frei lebende Hasentiere;
      1.8. „Großwild” frei lebende Landsäugetiere, die nicht unter die Begriffsbestimmung für Kleinwild fallen;

      Was darf alles in die Nebenprodukte?
      Darüber hinaus wird auch durch eine EU-Verordnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1774/2002), welche nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten tierischen Nebenprodukte dem Tierfutter zurgesetzt werden dürfen.

      Dieser Verordnung zufolgen dürfen ausschließlich Stoffe verwendet werden, die hygienisch einwandfrei sind, so dass von ihnen keine Gefährdung für die Gesundheit von Mensch und Tier ausgeht. Hierzu zählen auch Schlachtnebenprodukte von als für den menschlichen Verzehr tauglich beurteilten Tieren. Hinzukommen als genußuntauglich bewertet, aber hygienishc einwandfreie Teile, kommerziell nicht vermarktbare Teile (z.B. als kutlurellen Gründen abgelehnte Teile), Hufe, Hörner, Schweineborsten und Federn, Blut und einiges mehr. Entscheidend ist, dass nur Nebenprodukte von Tieren, die eine entsprechende Fleischuntersuchung und Beurteilung nach dem Standard für Lebensmittel durchlaufen haben, für die Futtermittelproduktion zugelassen wird.

      Quelle: katzencontent.com/2008/02/15/f…gesetze-und-verordnungen/