Gerichtstermin

      Gerichtstermin

      hallo liebe katzenfreunde,

      ich wende mich heute an euch um evtl. eure erfahrungen zu hören.

      wir haben vor ca. 1 1/2 eine katze aus schlechter haltung geholt. sie war total stumpf vom fell, verängstigt und traumatisiert. in liebevoller "kleinarbeit" haben wir ihr vertrauen gewonnen und mittlerweile ist auch ihr eine sehr selbstbewusste katze geworden. weil sie immer so alleine war haben wir auch noch einen spielkameraden geholt. dann kam noch ein findelkind dazu und die drei verstehen sich prächtig.

      lange rede, kurzer sinn... die vorbesitzerin der katze hat uns verklagt und will sie wiederhaben.

      morgen ist der gerichtstermin und ich bin schon total verzweifelt wie der wohl ausgehen wird. wenn wie sie wieder abgeben müssen sterbe ich, weil ich mir denke sie hat die schlechten erfahrungen die sie dort gemacht nicht vergessen.

      hat jemand von euch vielleicht schon ähnliche erfahrungen gemacht und kann mir evtl. sagen wie solche termine üblicherweise ausgehen? oder liegt es wirklich nur am richter?

      für eure berichte über dieses thema danke ich euch schon sehr.

      liebe grüßen siple
      wir haben vor ca. 1 1/2 eine katze aus schlechter haltung geholt...

      was genau besagt denn das, kann und will sie Euch da wegen Diebstahl belangen bzw widerrechtlichen Entwenden ihres Eigentums oder anderes...

      mußt schon ein wenig genauer sagen, was da Sache war, sonst kann man nur mutmaßen

      habe ja auch einen "geklauten" Kater, was heißen soll, er wurde von anderen Tierliebhabern samt anderen Kitten aus miserablen Verhältnissen einfach mitgenommen...

      nur daß deswegen gewiß keine Klage kommt, weil man bestimmt froh war, den Wurf los zu sein :zustimm:

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      wir haben von der wohnung einen schlüssel bekommen und konnten sie so rausholen. nein leider nicht, wir hatten gar keine katzenerfahrung und dachten das wäre normal so, erst freunde haben uns aufgeklärt. leider haben wir auch keine fotos gemacht wie es dort aussah, auch darauf sind wir nicht gekommen.
      der vorbesitzer ist alkoholiker und wurde damals mit gewalt durch feuerwehr und polizei aus der wohnung geholt, weil die tür nicht geöffnet hat als der betreuer rein wollte. und dann wurde jemand gesucht für die katze. da wir die person kannten haben wir uns angeboten für die zeit des entzuges aufzupassen. die wohnung war total verdreckt, das katzenklo stank zum himmel und das streu war nur noch ein klumpen (das wurde bestimmt schon wochen nicht mehr gereinigt), die näpfe konnte man nicht anfassen so verdreckt waren sie und das tier hatte die ganze küche zugekotet, weil sie das k-klo nicht mehr benutzen konnte. das ganze war im sep. 2007. dann war ruhe. keine nachfrage wie es der katze geht, keine sms... nichts. dann kam im februar 2008 ein anruf, die katze soll zurück. habe dann versucht zu argumentieren, keine einsicht, dann kam die klage.
      frag doch mal beim Tierschutzverein Deiner Gegend an, die sind ja immer bemüht und daran interessiert, daß Tiere in eine gute, liebevolle Haltung kommen, die können Dir bestimmt etwas raten...

      Du schreibst...wir haben den Schlüssel bekommen...und Freunde haben uns aufgeklärt...

      also waren / sind ja mehrere Personen eingebunden, die kannst Du ja als Zeugen benennen
      der tierschutzverein hat uns ja geraten, die katze nicht mehr rauszugeben, aber mit einer klage haben die auch nicht gerechnet und da kann uns jetzt auch keiner mehr helfen, da müssen wir jetzt alleine durch, machen wir ja auch, aber die angst ist doch sehr groß, das wir verlieren und schnuffelchen abgeben müssen
      oh...Du hast es gerade selbst gesagt...Ihr habt Euch erboten, für die Zeit des Entzuges aufzupassen...

      wenn der Vorbesitzer nun "anständigere" Verhältnisse vorweisen und glaubhaft machen kann, daß eben die Krankheit für sein Fehlverhalten verantwortlich war und er jetzt wieder für seine Katze gut sorgen kann und will, dann sieht es nicht so gut aus für Euch...

      obwohl...1,5 J ist 'ne lange Zeit und so lange dauert gewiß kein Entzug, da muß der ja auch begründen, warum er sich während der Zeit danach nicht um die Katze bemüht hat und nie nach ihr gefragt hat

      weiß ja nicht, ob der jetzt trocken ist usw

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      Sieht in der Tat nicht gut aus für Euch- denn wenn man zum "Wohnungs- und Tierehüten" dann eigenmächtig etwas (leider zählen auch Tiere als Sachen :evil:) mitnimmt (egal was) dann ist das Diebstahl.
      Es gibt doch bestimmt von der Polizei/ Feuerwehr und Betreuer ein Bericht. Da müßte dann drin stehen, das Wohnung und Katze verlottert waren....

      Vielleicht könnt ihr ein Angebot machen- zB das Tier abkaufen, da es ja jetzt schon so lange bei Euch lebt...
      :dance: :cool:
      ob er jetzt trocken ist weiß ich leider auch nicht, habe ja überhaupt keinen kontakt.
      aber ich denke du hast recht, wenn er andere verhältnisse nachweisen kann heute, sieht es bestimmt schlecht aus für uns

      aber denkt denn niemand an das tier, sie fühlt sich wohl bei uns und ihr geht es gut, katzen haben doch auch erinnerungen und wenn sie dort wieder hin kommt, erinnert sie sich doch bestimmt
      Wie schon gesagt: vor dem Gesetz sind Tiere leider auch heute noch Sachen.
      Vielleicht habt ihr einen tierfreundlichen Richter und wenn ihr genug Argumente habe, Zeugen und Berichte, wie die Wohnung aussah und das Tier dort leben mußte und dann vielleicht noch das Angebot des Abkaufen macht, habt ihr bzw die Katze doch noch Glück.
      Würd es der Katze und ihren neuen Kumpels wünsche!

      Würd mich auch freuen, wenn Du dann schreibst, wie das Urteil ausgegangen ist!

      Vielleicht nimmst auch Fotos mit, wie es ihr heute geht, wie sie lebt....
      :dance: :cool:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „*Bianca*“ ()

      Hallo,

      bitte den damaligen Betreuer um eine evt. Zeugenaussage, wie es damals in der Wohnung ausgesehen hat. Da braucht ihr keine Fotos, wenn ihr es sachlich und zusammenhängend erklären könnt, so, wie Du es hier im Forum beschrieben hast.

      Dann denk nochmal genau drüber nach, damit Du das vor Gericht gut wiedergeben kannst:
      in welchem Zustand war die Katze damals, als ihr sie geholt habt und wie ist sie seitdem bei euch aufgelebt.
      Mach dem Gericht klar, daß es Dir um das Wohl der Katze geht.

      Dann kannst Du sagen, daß Du dich zwar zunächst vorrübergehend um die Katze kümmern wolltest, als Du aber die Zustände gesehen hast, war Dir klar, daß man das Tier aus Tierschuztrechtlichen Gründen nicht wieder dahin zurückgeben darf.

      Nach so langer Zeit meine ich sollte ein gewisses Gewohnheitsrecht entstanden sein, zu eurem Gunsten. Die Katze gehört doch jetzt zu euch, ist ein Familienmitglied und wird artgerecht versorgt.

      Ich wünsche jedenfalls viel Glück
      das mag ja für uns als Katzenfreunde auch zutreffen, aber hier geht es ja leider nicht um private Liebhaberei und das Wohlwollen für ein Tier, sondern um einen nüchtern, sachlichen Gerichtstermin...und da gilt ein Tier laut Gesetzesbuchstaben nunmal leider als eine Sache...seufz

      wie schon gesagt, wenn der Typ nun trocken iund ansonsten auch alles verbessert ist, könnte der Richter durchaus den Gedanken verfolgen, daß es nur gut sein könnte, da der dann wieder eine Aufgabe hat, die hilfreich wäre, um nicht rückfällig zu werden...

      oder aber die verstrichene Zeit usw spricht für Euch und der Richter ist auch ein Tierfreund- bzw Halter...

      nimm doch Fotos mit von allen dreien, um zu belegen, daß sie sich bei Dir super wohlfühlt

      sorry, während ich noch am Tippseln war, haben andere bereits einiges davon gepostet :wink:

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      die Idee mit dem Abkaufen, also so etwas wie nachträgliche SG finde ich auch gut...

      und beantrage doch, falls es so aussieht, als ob die Entscheidung zu seinen Gunsten sein sollte, eine gerichtliche Auflage...

      und zwar eine in unregelmäßigen Abständen und unangemeldete Kontrolle und Überprüfung der Katzenhaltung durch den Tierschutzverein...

      kann mir gut vorstellen, daß der Vorbesitzer wenig begeistert davon sein wird und so vielleicht eher auf das Kaufangebot eingehen wird
      würde eh den Tierschutzverein bitten, ein Auge darauf zu haben...

      nicht daß sich der Vorbesitzer dann denkt...nun gut, da stimme ich einer Einigung zu, der Richter setzt dann nur als Bespiel 70 E SG fest, welche Du auch freudig zahlst...

      und der Vorbesitzer holt sich einfach 'ne andere Katze vom Bauernhof oder so, wo man ja meistens keine Fragen stellt und hat sogar noch den Differenzbetrag für sich...

      hab ja keine Ahnung, was sein Klagehintergrund ist...ob es ihm also nur um die eine oder einfach nur irgendeine Katze geht, die der haben will :think: