Kauf von Katzenstreu bei ebay-BETRUG

      Auch wenn eine Anzeige wegen geringfühigkeit eingestellt wird, kann es Erfolg bringen. Vielleicht hat der Verkäufer ja auch schon mehrere Anzeigen.
      Ich habe auch mal wg. Ebay jemanden angezeigt. Da ging es 'nur' um ca. 20,-€. Da wurde natürlich auch nicht viel ermittelt, aber der Typ hat mir das Geld zurückerstattet, weil so ein 'netter' Brief wg. einer Anzeige schon eine andere Wirkung hat als eine normale E-Mail oder so...

      Du musst für Dich alleine entscheiden wie du dich weiter verhälst. Melden solltest du es auf jeden Fall. Und das Geld würd ich auch erstmal abschreiben, aber du kannst trotzdem weiter versuchen dran zu kommen.
      ..........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Zicklein“ ()

      Im Grunde ist hier das große Problem, Recht haben und Recht bekommen, denn wie soll man beweisen, dass es tatsächlich nur EINE Tüte war und nicht zwei, mal ganz von der kaputten Tüte abgesehen. So wie sich das angehört hat, gab es keine Zeugen für das öffnen des Paketes.
      Ich persönlich würde meinen Anwalt beauftragen einen netten Brief zu schreiben. Mit einem anwaltlichen Breifkopf kommt es schon ganz anders rüber, die meisten "Kleinkriminellen" reagieren da schon drauf und liefern nach. Trotzdem natürlich ebay melden, sonst fallen noch mehr Leute darauf rein.
      Leo und Lisa unsere zwei Liebsten!
      hallo,
      das stimmt. Eigentlich möchte ich ja nur die Ware haben, für die ich schließlich auch bezahlt habe.
      Im Prinzip ist es schon verkehrte Welt, dass ich das beweisen muss.
      Ich könnte aber ein Foto schicken, wo man sieht, dass in dem Karton gar nicht mehr als ein Sack reingepasst hätte.
      Nur dann bräuchte ich auch ein Gegenüber, mit der man sprechen kann und die stellt bis jetzt auf stur.
      Einen Anwalt zu beauftragen, kostet mich auch nur wieder Geld und das sehe ich nicht ein.
      Leider wohnt die frau so weit weg von mir, sonst würde ich glatt vorbei fahren.
      Ich werde das bei ebay melden. Zeugen hätte ich ja auch, aber irgendwie glaube ich, so auf normalem Wege wird es nicht klappen.
      Diese frau beschuldigt mich, dass ich über diese "Tour" zu mehr Ware kommen will!
      Original von KittyKat
      hallo,
      das stimmt. Eigentlich möchte ich ja nur die Ware haben, für die ich schließlich auch bezahlt habe.
      Im Prinzip ist es schon verkehrte Welt, dass ich das beweisen muss.


      Eigentlich nicht :wink:.
      Wenn der Verkäufer immer nachweisen müsste, dass die Ware in Ordnung war, dann könnte ja jeder kommen und neue Ware verlangen, in dem er sich sonstwas ausdenkt. Und der Verkäufer hätte keine Chance nachzuweisen, dass die Ware in Ordnung ist. Also so kann es ja auch nicht laufen.

      aber was die abgezogen hat, ist echt mies.
      Ich bin keine Signatur, ich kehr hier nur!
      Mal ein paar grundsätzliche Anmerkungen.

      1. Privatverkäufer ist man nicht, weil man versucht sich per falscher Angabe und Ausschlussklauseln um seine Pflichten (Widerruf usw.) zu drücken, sondern wenn man nur ab und zu und hauptsächlich gebrauchte Gegenstände verkauft. Viele machen auch auf privat, weil sie meinen sie müssten dann auf ihre Gewinne keine Steuern zahlen...

      2. Händler müssen innerhalb von 2 Wochen jede fernabgesetzte Ware (also alles was man per Telefon oder Internet bestellt/ersteigert) ohne Begründung zurücknehmen, ist der Warenwert über 40 Euro müssen sie sogar die Rücksendekosten erstatten. Um das zu erzwingen reicht meistens ein scharf formulierter Brief der erkennen lässt, dass man seine Rechte kennt und zur Not klagt. Formbriefe finden sich im Netz zuhauf.

      Grüße
      Tina
      Original von TinaFÜ
      2. Händler müssen innerhalb von 2 Wochen jede fernabgesetzte Ware (also alles was man per Telefon oder Internet bestellt/ersteigert) ohne Begründung zurücknehmen, ist der Warenwert über 40 Euro müssen sie sogar die Rücksendekosten erstatten. Um das zu erzwingen reicht meistens ein scharf formulierter Brief der erkennen lässt, dass man seine Rechte kennt und zur Not klagt. Formbriefe finden sich im Netz zuhauf.


      Bei Ebay einen Monat :wink:.
      Ich bin keine Signatur, ich kehr hier nur!
      Außerdem bin ich der Meinung, ß egal ob privat oder gewerblich, das Entscheidende bei Abschluß eines Kaufvertrages ist doch der gekaufte Artikel , wenn Du nur 1 statt 2 bekommst, ist der Vertrag nicht richtig zustande gekommen und Du kannst auch Privatverkäufer strafrechtlich wegen Vertragsbruch drankriegen.
      Und meiner Meinung nach ist der Verkäufer in der Beweispflicht, er muß beweisen(z.B. mit einem Stempel oder was weiß ich) daß die Ware ordnungsgemäß laut Bestellung das Haus verlassen hat und auch bei Dir ankommt. :think:

      Bist wohl nicht rechtsschutzversichert? Weil da zahlt die Versicherung den Gang zum Anwalt!
      Original von Binabina
      Außerdem bin ich der Meinung, ß egal ob privat oder gewerblich, das Entscheidende bei Abschluß eines Kaufvertrages ist doch der gekaufte Artikel , wenn Du nur 1 statt 2 bekommst, ist der Vertrag nicht richtig zustande gekommen und Du kannst auch Privatverkäufer strafrechtlich wegen Vertragsbruch drankriegen.
      Und meiner Meinung nach ist der Verkäufer in der Beweispflicht, er muß beweisen(z.B. mit einem Stempel oder was weiß ich) daß die Ware ordnungsgemäß laut Bestellung das Haus verlassen hat und auch bei Dir ankommt. :think:

      Bist wohl nicht rechtsschutzversichert? Weil da zahlt die Versicherung den Gang zum Anwalt!


      Das stimmt nicht.
      Als erstesmal macht es ein riesen Unterschied ob du Privatperson oder Händler bist.
      Dazu kommt, dass es im Zivilrecht so ist, dass der der was will, es beweisen muss, mal blöd ausgedrückt.
      Also die Beweisepflicht liegt definitiv bei ihr :wink:.
      Ich bin keine Signatur, ich kehr hier nur!
      @Conny
      Aus Erfahrung mit dem Zivilrecht bei Versicherungen, weiß ich, dass nicht immer der der was will, das auch beweisen muss. Aber grundsätzlich hast du schon Recht.

      Ein Anwalt wäre wirklich das aller beste, Rechtsberatung gibts auch kostenlos.
      Leo und Lisa unsere zwei Liebsten!
      Tja, im Rechtsschutz, wo das hier Anwendung findet bin ich nicht, leider...
      Ich hatte ja gedacht, dass ich das auch anders hinbekommen kann.
      Ich hatte der Frau bis heute eine Frist gesetzt, den Rest der Ware zu liefern und dann wäre die Sache für mich erledigt gewesen. Aber sie hat nicht geliefert oder überhaupt irgendwie reagiert.

      Nun mmuss ich mir überlegen, wie ich weiter verfahre....
      Original von KittyKat
      Tja, im Rechtsschutz, wo das hier Anwendung findet bin ich nicht, leider...
      Ich hatte ja gedacht, dass ich das auch anders hinbekommen kann.
      Ich hatte der Frau bis heute eine Frist gesetzt, den Rest der Ware zu liefern und dann wäre die Sache für mich erledigt gewesen. Aber sie hat nicht geliefert oder überhaupt irgendwie reagiert.

      Nun mmuss ich mir überlegen, wie ich weiter verfahre....


      Schwierig, hast du das schon ebay gemeldet?

      Du solltest vielleicht doch mal von einem Anwalt ein schreiben aufsetzen lassen. Sowas wirkt oft wahre Wunder.

      Ich hatte letztens (aber nicht bei Ebay) ein ähnliches Problem und hab denen unmissverständlich klar gemacht (ging um eine rückzahlung), dass ich eine Anzeige erstatten werde, wenn das Geld is in zwei Wochen nicht drauf ist. Innerhalb von 4 Tagen hatte ich das Geld :D.

      Aber wenn sowas nicht hilft, vielleicht hilft ein Anwalt.
      Ich wünsch dir viel Glück
      Ich bin keine Signatur, ich kehr hier nur!
      Vielen Dank.
      Ja, ebay habe ich das gemeldet. Speziell auch, dass sie als gewerbliche Verkäuferin angemeldet ist und in der Auktion Privatverkauf steht.
      Das ist ganz klar nicht rechtens.

      Ich hatte auch per Mail mit der frist geschrieben, dass sie mit weiteren Konsequenzen rechnen mus, worauf ich eine Tirade von Angriffen und dass ich mit einer Anzeige rechnen kann (wegen Beleidigung, Geschäftsschädigung usw.)!!
      Irgendwie durchgeknallt die Frau und ganz bestimmt nicht professionell.
      Daher ist sicherlich ein Schreiben vom Anwalt am wirkungsvollsten, aber mit Sicherheit auch sehr anstrengend, wenn ich von dem ausgehen muss, was bisher an antworten kam.
      Original von KittyKat
      Vielen Dank.
      Ja, ebay habe ich das gemeldet. Speziell auch, dass sie als gewerbliche Verkäuferin angemeldet ist und in der Auktion Privatverkauf steht.
      Das ist ganz klar nicht rechtens.

      Ich hatte auch per Mail mit der frist geschrieben, dass sie mit weiteren Konsequenzen rechnen mus, worauf ich eine Tirade von Angriffen und dass ich mit einer Anzeige rechnen kann (wegen Beleidigung, Geschäftsschädigung usw.)!!
      Irgendwie durchgeknallt die Frau und ganz bestimmt nicht professionell.
      Daher ist sicherlich ein Schreiben vom Anwalt am wirkungsvollsten, aber mit Sicherheit auch sehr anstrengend, wenn ich von dem ausgehen muss, was bisher an antworten kam.


      Klar ist das mist, wenn die so uneinsichtig ist.

      Hast du deine Rechtschutzversicherung oder einen Anwalt im Bekanntenkreis?
      Ich bin keine Signatur, ich kehr hier nur!
      Also 6 Euro fuer eine 5l Tuete Streu finde ich persoenlich nicht gerade preiswert. Das Schlecker Solikatstreu bekomme ich hier fuer 3,49 Euro/5l

      Ich wuerde den Fall wenigstens bei Ebay melden, so geht es ja auch nicht, dass eine kaputte Tuete geliefert wird und die andere garnicht. Auch wenn es "nur" 6 Euro sind. Hier geht es einfach ums Prinzip.

      LG
      Luna
      Ganz im Ernst?....... :silenced:

      Schreib ihr noch einen letzten Brief in dem Du mit dem Anwalt drohst und eine Frist setzt. Wenn sich nichts tut melde sie bei Ebay und gib ihr eine negative Bewertung. Und dann hör auf Dich zu ärgern und nimm es als ärgerliche Erfahrung hin.

      Beschissen wird man im Leben immer mal wieder, das gehört leider dazu. Wäre es nicht für Dich viel besser, wenn Du die 6 Euro unter "dumm gelaufen" verbuchst und Dich nicht mehr weiter darum bemühst? Ich weiß, dass man sich in solchen Augenblicken nichts mehr wünscht als den Leuten ans Leder zu flicken. Aber real betrachtet interessiert das die Verkäuferin nicht die Bohne und Du wendest Zeit und Nerven ohne Ende auf - für 6 Euro die Du nicht wiedersehen wirst wenn es so kommt wie es normalerweise kommt. Mal so ganz ohne rosa Brille - kein Anwalt wird sich damit ernsthaft befassen wollen und das ist auch eigentlich richtig so.

      Das heißt nicht dass man sich alles gefallen lassen soll - siehe oben. Reminder per E-Mail, negative Bewertung, melden bei Ebay. Das ist alles was Du momentan tun kannst - und solltest. Lass es auf sich beruhen. Das schont Deine Laune ungemein. :zustimm:
      "A reader lives a thousand lives before he dies.
      The man who never reads lives only one." (George R. R. Martin)
      Hallo zusammen!

      Ich hab jetzt nicht bis zum letzten Post gelesen, weil ich nicht diiie Zeit habe.
      Aber mir ist immer wieder aufgefallen, dass stand, dass die Beweispflicht bei IHR liegt.
      Das tut sie aber nicht!!!
      Bei einem Kaufvertrag zw. gewerblich und privater Personin der ein Sachmangel auftritt besteht eine Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten!!!
      Der Verkäufer muss MIR beweisen, dass ich die Sache kaputt gemacht habe und das nicht schon vorher so war. (vgl. § 476 BGB)
      Rechtlich gesehen hast du quasi alle Rechte auf deiner Seite. Auch was die anderen Sachen angeht mit der 2. Tüte etc.
      Nur wird sowas sicher nicht vor Gericht behandelt, aber es würd wahrscheinlich auf ein Schlichtungsverfahren hinauslaufen oder dergleichen.

      Liebe Grüße
      Zeb
      Hallo,
      ich werde der Frau noch eine Frist wg. der Nachlieferung setzen und wenn dann nichts passiert, die schlechte Bewertung bei ebay vornehmen.
      Ich bin am überlegen, ob ich ein Foto mitschicke, als Beweis, dass in den Karton nur ein Sack reinpasste. Sie bezweifelte ja, dass ich nur einen Sack bekommen habe.
      Ich müßte das ja nicht machen, aber vielleicht habe ich so mehr Chancen.

      Ich denke auch, der Aufwand und die Kosten sind mir einfach zu hoch für noch mehr Aufwand.
      Es ärgert mich natürlich sehr, dass die damit durchkommt, aber ich will da einfach nicht mehr Energie investieren und werde es dann als schlechte Erfahrung abhaken, wenn keine Reaktion kommt.

      Ebay selber hat mir bisher nur allgemeine Tips gegeben, wie ich mich ihr gegenüber verhalten soll.
      Offen ist noch meine Frage, ob denn eine gewerbliche Verkäuferin einfach Privatverkauf in eine Auktion schreiben darf, um sich vor ihren Pflichten zu drücken.
      Wäre in meinen Augen ein Unding.

      Luna: Bei uns kostet ein Sack Silikat 4,99 € bei Schlecker, leider ein ganzes Stück teurer.