Rücktritt vom Kaufvertrag nach 7 Monaten ?

      Rücktritt vom Kaufvertrag nach 7 Monaten ?

      Hallo,

      ich habe im Juli letzten Jahres meinen Kater gegen Schutzgeld und Schutzvertrag abgegeben,
      da er und die anderen 3 Katzen sich rein gar nicht verstanden haben.

      Die Frau, die den Kater bekommen hat, hat regelmäßig Mails geschrieben und ich habe mit ihr telefoniert.
      Jedes Mal wurde mir bestätigt, es geht ihm gut.

      Nun habe ich zufällig erfahren, dass der Kater etwa im Oktober weggelaufen ist.
      Ich hätte informiert werden müssen lt. Vertrag!

      Die neue Halterin hat sich anscheinend nicht gekümmert; als ich nachfragte, sagte sie:
      "Ja, er war dann plötzlich irgendwann weg. Wann, weiß ich nicht."
      Ich habe überall sofort Suchanzeigen gestartet und ihn am nächsten Tag schon zurück erhalten.

      Sie ist nun aber leider immer noch die Eigentümerin.
      Wie kann ich das ändern?
      Wenn sie sich nicht gekümmert hat, ist doch sehr die Frage, ob sie überhaupt noch Interesse hat.
      Eventuell löst sich das Problem dadurch allein. Könnte sein, das sie auf Deine Frage sagt, das sie ohne Kater ganz gut zurechtgekommen sind.

      Allerdings schwierig das Herauszufinden, ohne ihr gleich zu sagen, das Du ihn wiederhast. Ich würde sie aber auch darauf aufmerksam machen, das sie sich nicht an den Vertrag gehalten hat.
      das
      Original von mikeydouglas
      Auf alle Fälle würde ich das Tier nicht mehr herausrücken!


      und das
      Sofern die Besitzerin noch nicht weiß, dass das Tier zurück ist, würde ich es ihr überhaupt nicht sagen!

      ist eine ganz ungeschickte idee. die eigentümerin der katze ist nunmal die frau. da gibt es keine diskussion. das mit dem vertragsbruch ist so ne frage. kann es ihr nachgewiesen werden? wenn nicht, dann hat man gar nichts in der hand. im mom macht man sich aber strafbar, wenn man fremdes eigentum behält ohne den eigentümer (der ja bekannt ist) zu informieren.
      Das mag schon richtig sein!
      Aber....das wäre mir in diesem Fall egal, da würde mir das Wohl des Tieres vorgehen :whistle:
      Die Besitzerin weiß doch noch nicht einmal, seit wann der Kater verschwunden ist und hat anscheinend auch kein Interesse, ansonsten hätte sie ihn doch gesucht! Oder sehe ich da etwas falsch?
      Ich würde das andersherum aufziehen. Du rufst sie an und fragst, ob sie etwas dagegen hat, wenn du ihn auf eigene Faust suchst und ob du ihn im Falle des Finden auch behalten dürfest. Wenn sie dann ja sagt, kannst du einige Zeit später zu ihr gehen und ihr einen Vertag unter die Nase halten.
      Aber generell ist es eben immer so eine Sache wenn man ein Tier verkauft. Das gehört dann halt jemand anderes und somit ist man nicht mehr der Besitzer und wenn etwas passiert, was man nicht gut findet oder eine andere Meinung hat, dann gehört das Tier eben auch jemand anderem. Und wer sagt eigendlich, dass es der Katze bei der Frau nicht gut hatte. Vielleicht ist die Katze ja von jemand anderem angefüttert worden, der hätte sie von alleine vielleicht eh nicht raus gerückt.
      LG Susanne

      Also als erstes Mal handelt es sich nicht um ein Kaufvertrag. Du hast das Tier schließlich nicht verkauft, von daher kannst du aus keinen Kaufvertrag zurück treten.
      Und dann kann man das auch nicht so pauschal beantworten. Als kommt halt immer darauf an, was im Schutzvertrag festgehalten ist und vor allem wie.
      Wenn Beispielsweise sowas drinnen steht, wie "Sollte ich bei Besuch schäden oder leiden des Tieres feststellen, habe ich das Recht, dass Tier unverzüglich herauszufordern", kannst du ohne Probleme auf Eigentumsübergabe bestehen. Wie genau das allerdings abläuft, ob du da zum Anwalt gehen musst oder sie eine Verzichtserklärung unterschreiben muss, dass kann ich dir nicht genau sagen. Wir hatten einen solchen Fall noch nicht im Zivilrecht.

      Ich hoffe du kannst die Katze behalten.
      Viel Glück wünsch ich dir.
      Ich bin keine Signatur, ich kehr hier nur!
      hallo natalie,

      wir beide hatten schon mal das vergnügen, als du den kater als vermisst gemeldet hast :wink:

      du könntest ihr anbieten auf eine klage gemäß § 3 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes zu verzichten, wenn sie dir im gegenzug den kater vertraglich überlässt :whistle:

      hier der entsprechende paragraph:

      § 3
      Es ist verboten,
      3. ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen,

      ihrer halter- und betreuerpflicht hat sie sich entzogen, als sie das tier nicht als vermisst gemeldet hat - auch dir nicht, denn für solche fälle ist unter anderem ja ein schutzvertrag da...

      da sie ja offensichtlich keinen gesteigerten wert auf den kater legt (ich hätte hier himmel und hölle in bewegung gesetzt um mein tier zurück zu bekommen) dürfte sie damit einverstanden sein, keine klage zu bekommen - was meinst du? :think:

      liebe grüße von gaby und ihrem trio

      Ideale sind wie Sterne: Man kann sie nicht erreichen, aber man kann sich an ihnen orientieren. (Carl Schulz)