Aus gegeben Anlass denke ich schicke ich euch diese Pressemitteilung mal weiter.
Im PLZ Gebiet 2.... haben wir mit dieser Firma in letzter Zeit viel zu tun gehabt.
Liebe Grüße
Eure
Michi
Pressemitteilung Nr. 6 vom 10.01.2008
ADD verfügt landesweites Sammlungsverbot gegen den Club für Behinderte in Brasilien e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main/Hessen - Viele Beschwerden über Altkleidersammlungen
Flyer des Clubs für Behinderte in Brasilien e.V. mit Sitz in Frankfurt(konnte ich leider nicht hochladen. Schaut doch sonst nochmal in den Link)
Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein Club für Behinderte in Brasilien e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main und dem durchführenden gewerblichen Sammler Altkleidersammlungen in Rheinland-Pfalz mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung untersagt. Es können noch Rechtsmittel gegen die Verbotsverfügung eingelegt werden.
Der 1999 in Frankfurt am Main gegründete Verein Club für Behinderte in Brasilien e.V. lässt in seinem Namen bundesweit gewerbliche Altkleidersammlungen durch beauftragte Textilunternehmen durchführen. Aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden über die Durchführung der Sammlungen (Nichterreichbarkeit der Sammler, unerlaubtes Ab-stellen von Sammelkörben, Anzeigen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten, irreführende Handzettel) sowie erheblicher Zweifel an einer karitativen Verwendung der Lizenzerlöse aus der Verwertung der Altkleider hat die ADD eine umfassende Überprüfung vorgenommen.
Da nach dem Ergebnis dieser Überprüfung bei Sammlungen im Namen des Vereins – trotz mehrfacher Aufforderung durch die ADD – nicht die Gewähr ordnungsgemäßer Sammlungen besteht und der Verein zudem keine zweckentsprechende Verwendung angemessener Erlöse aus den Altkleidersammlungen für den beworbenen Zweck nachgewiesen hat, dürften ab sofort in Rheinland-Pfalz keine Sammlungen mehr im Namen des Vereins durchgeführt werden.
Nachdem andere sammlungsrechtliche Maßnahmen nicht erfolgreich waren, wurde zugleich auch gegen den durchführenden gewerblichen Sammler, einen in Dietzenbach/Hessen gemeldeten Textilunternehmer, ein generelles Verbot zur Durchführung von Altkleidersammlungen im Namen karitativer Organisationen in Rheinland-Pfalz sofort vollziehbar verfügt.
Verstöße gegen diese Sammlungsverbote haben Zwangsgelder zur Folge.
Nach eigenen Angaben hat sich der Verein zwischenzeitlich aufgelöst und wurden die Sammlungen in seinem Namen bereits eingestellt. Sollten weiterhin Altkleidersammlungen im Namen des Club für Behinderte in Brasilien e.V. in Rheinland-Pfalz erfolgen , bittet die ADD in Trier um sofortige Mitteilung.
Um Verwechselungen mit Vereinen ähnlichen Namens zu vermeiden, bittet die ADD um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung.
Die ADD informiert regelmäßig auf ihren Internetseiten über eingeleitete Maßnahmen im Spendenwesen
add.rlp.de/add/nav/964/broker?…93-aefb-e592-613e9246ca93
Die Welt gehört den Katzen, sie tun nur so als wären wir Ihre Besitzer


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