Vermieter dürfen Hundehaltung nicht verbieten?

      also: steht etwas über tierhaltung in deinem mietvertrag? oder in der hausordnung? wenn nein, stehst du schon mal besser da, als wenn ja. wenn ja, und er hat es 6 monate lang geduldet bist du aber glaub ich auch gut dran :tongue: ich rate dir wie gesagt zu nem anwalt zu gehen, wenns bei euch kein spezialisten gibt (was ich mir ned vorstellen kann..) ruf mal bei soner anwaltshotline an!

      wenn etwas über hunde/tierhaltung in deiner hausordnung steht )oder im MV) dann poste hier mal!!!
      Liebe Grüße aus dem schönen Allgäu wüschen Claudi mit Milea&Nina

      Was die Raupe "Ende der Welt" nennt, nennt der Rest der Welt "Schmetterling"...
      also es steht nichts bei uns in den mietvertrag und ne hausordnung haben wir nicht da das hier ne doppelhaushälfte ist
      wir haben den vermieter nicht gefragt da unsere nachbran mit der selben hälfte auch einen hund haben,zwar nur ein dackel aber trotzdem und wir davon ausgegangen sind das es in ordnung ist
      wir haben sogar 2 katzen hier rumlaufen auch schon von anfang an und darüber kam auch nie was

      und renoviert haben wir alles selbst sogar fußboden darüber kann er auch nichts sagen,es ist ein älteres haus

      das beruhigt ja schonmal das ich dabie gut dran bin
      also was nicht ausdrüclich verboten ist ist erst mal erlaubt :evil: ich kann dir nur nochmal raten, geh mit deinem mv zu nem anwalt! wo wohnst du denn genau? ich sehe für den vermieter schelchte karten..ausserdem was ist das für ein verhalten gleich mal mim anwalt zu kommen anstatt zu reden :rolleyes: also kopf hoch :dance:
      Liebe Grüße aus dem schönen Allgäu wüschen Claudi mit Milea&Nina

      Was die Raupe "Ende der Welt" nennt, nennt der Rest der Welt "Schmetterling"...
      ja wir werden zum anwalt gehen,hier im dorf gibt es zwei anwälte,ich wohne in emlichheim nähe nordhorn

      das war ja ganz blöd,der vermieter war hier hatte sich angemeldet,haben wir ihn die tür auf gemacht mit den hund und haben auch noch über ihn gesprochen
      dannn den dienstag direkt rief er an,sie haben ja ein großen hund*ich ja wieso sie haben ihn doch gesehen,nein hätte er nicht sagte er,da fragte ich warum er es nicht will,darauf hin konnte er keien antwort geben. naja nacher kam er mir quer da sagte ich nur noch sie hören von mir,da er mich nur angeschnauzt hat*
      naja und da ahnte ich schon na da kommt bestimmt ein brief,da es beid en nachbarn schon dreimal so war und das ohne reden.

      vermieter hat sehr viele gedächniss lücken

      werde mich gleich mal schlau machen wegen anwalt
      Hallo,
      gibt es keine gültige/wirksame Klausel im Mietvertrag zur Tierhaltung , gehört die Haltung von Hunden und Katzen zum vertragsgemäßen Gebrauch des Mieteigentums und bedarf keiner Einwilligung des Vermieters. Allerdings ist man als Mieter verpflichtet, den Hausfrieden zu wahren - und daher kann es dann durchaus wieder sein, dass Hundehaltung zu Problemen führen kann, z.B., wenn der eigene Hund zum Dauerbellen neigt oder andere Mieter im Treppenhaus "belästigt".
      Siehe hierzu auch:
      anwaltseiten24.de/mietrecht/ne…hmigung-erlaubt-sein.html
      anwaltseiten24.de/mietrecht/ne…kann-entzogen-werden.html

      Grüsse
      Frank


      Lass die Medizin im Gefäß des Apothekers, wenn Du Deine Patienten durch Nahrung heilen kannst. (Hippokrates, berühmter griechischer Arzt des fünften Jahrhunderts)
      Hallo
      Wenn im Mietvertrag steht dass Tierhaltung algemein verboten ist, dann ist diese Klausel unwirksam, da zur Tierhaltung auch Kleintiere zählen, welche man nicht verbieten darf,und somit ist die ganze Klausel unwirksam!
      Steht im Mietvertrag ausdrücklich, dass das Halten von Hunden und Katzen verboten ist, so ist diese Klausel leider wirksam.

      Liegt ein Verstoß gegen das mietvertragliche Verbot vor, so kann der Vermieter die Entfernung des Tieres verlangen. Weigert sich der Mieter nach ergangenem Urteil auf Unterlassung der Tierhaltung, das Tier zu entfernen, kann der Vermieter in besonders schwierigen Fällen das Mietverhältnis kündigen. (BGB § 541, § 549, § 569)

      Es gibt allerdings Ausnahmen:
      Der Mieter darf z.B. eine Katze Halten wenn dies aus gesundheitlich-psychischen Gründen notwendig ist, oder er einen Blindenhund benötigt.
      Es stimmt auch, dass wenn ein Hund bereits eine Weile dort lebt, ohne dass der Vermieter etwas dagegen sagt,obwohl er es weiß, der Hund auch bleiben darf. leider weiß ich die Zeitspanne nicht genau, aber 6 Monate, wie hier schon erwähnt wurde könnte hinkommen.

      Es gibt aber immer wieder Ausnahmen, denn manche sehen das Halten eines Hundesin der Wohnung als zur allgemeinen Lebenshaltung zugehörend an und damit zum Vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung.

      Dies ist nicht meine persönliche Meinung sondern das Gesetz.

      Ich hatte damit auch mal beruflich zu tun und musste zu genau diesem Thema einen Vortrag halten.
      ich glaub eher der rechtsstaat weiss selber nicht wie er da rechtsprechen soll XD

      Meine Güte warum stellen sich so viele menschen bei Hunden und Katzen so an? Es sind doch auch nur Lebewesen, die einfach sich irgendwo zuhause fühlen möchten ^^

      Das manche auch empfindlich reagieren, obwohl der Hund sich 1 A benimmt.

      Die sollen froh sein, dass wir Tierhalten dem Staat und der Gesellschaft bißchen Steuern beigeben und Arbeitsplätze schaffen...

      Off-Topic:

      An die Hundebesitzer: Wurdet ihr auch schon mal von Leuten angepflaumt, nur weil euer Hund ins Gebüsch gross gemacht hat??? oO (also ein Ort wo kein normaler Mensch hintritt!)
      einige menschen sind halt einfach keine hunde und katzenfreunde^^ muss man akzeptieren und wenn diese leute halt vermieter sind muss man das verbot akzeptieren^^

      ich wohn in einer wohnungsgesellschaft wo hunde- und katzenhaltung auch verboten ist. es interessiert aber halt nur jeden 2. wenn überhaupt^^
      aus irgendeinen grund hat hier fast jeder ne katze oder einen hund^^
      und ich hab bevor ich mir meinen hund geholt habe auch mal nachgefragt^^
      sie wissen es aber solange sich niemand beschwert is es ihnen egal^^



      nö mich pflaumt keiner an, weil ich meine häufchen immer weg mache, es sein denn ich geh über die felder^^ da klass ich es auch liegen^^
      BARFen ist gefährlich! Meine Hunde jagen mich jeden morgen in die Küche! :wink:
      Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, jeder denkt er hat genug davon :D
      so hier mal für alle is ganz intresant ;)

      Der BGH zur Tierhaltung in Mietwohnung
      Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 14. November 2007 über die Tierhaltung in einer Mietwohnung zu entscheiden.


      Der Kläger ist Bewohner einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten. Nach § 8 Nr. 4 des Mietvertrages bedarf „jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters“. Der Kläger bat die Beklagte um Zustimmung zur Haltung von zwei Katzen der Rasse Britisch Kurzhaar. Die Beklagte verweigerte die Zustimmung. Mit der Klage hat der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Abgabe der Zustimmungserklärung begehrt. Das Amtsgericht Krefeld, Urteil vom 23. Mai 2006, 10 C 52/06, hat der Klage stattgegeben. Das Landgericht Krefeld, Urteil vom 8. November 2006, 2 S 46/06,hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen. Die vom Landgericht zugelassene Revision des Klägers hatte Erfolg.

      Der BGH hat nun entschieden, dass die zitierte Klausel in § 8 Nr. 4 des Mietvertrages gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, da sie den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Die Benachteiligung ergibt sich daraus, dass eine Ausnahme von dem Zustimmungserfordernis nur für Ziervögel und Zierfische besteht, hingegen nicht für andere kleine Haustiere. Deren Haltung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, weil von ihnen in der Regel - in Ausnahmefällen kann der Vermieter auf Unterlassung klagen - Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter nicht ausgehen können. Das ist nicht nur bei den in der Klausel aufgeführten Ziervögeln und Zierfischen, sondern auch bei anderen Kleintieren der Fall, die, wie etwa Hamster und Schildkröten, ebenfalls in geschlossenen Behältnissen gehalten werden. Die Klausel ist auch dann unwirksam, wenn danach, was unentschieden bleiben konnte, die Zustimmung zur Tierhaltung nicht im freien Ermessen des Vermieters stehen sollte, sondern von diesem nur aus sachlichen Gründen versagt werden dürfte. Denn sie bringt nicht eindeutig zum Ausdruck, dass die Zustimmung zur Haltung von anderen Kleintieren als Ziervögeln und Zierfischen nicht versagt werden darf, weil es hierfür keinen sachlichen Grund gibt. Es besteht deshalb die Gefahr, dass der Mieter insoweit unter Hinweis auf die Klauselgestaltung von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird.

      Fehlt es an einer wirksamen Regelung im Mietvertrag, hängt die Zulässigkeit der Tierhaltung davon ab, ob sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört. Die Beantwortung dieser Frage erfordert bei anderen Haustieren als Kleintieren eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet. Da es im Streitfall an der Feststellung der erforderlichen Tatsachen und der gebotenen umfassenden Interessenabwägung fehlte, hat der BGH das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen.

      Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf nicht unerheblichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist.
      Liebe Grüße aus dem schönen Allgäu wüschen Claudi mit Milea&Nina

      Was die Raupe "Ende der Welt" nennt, nennt der Rest der Welt "Schmetterling"...