Kaufvertrag Frage

      ja natürlich könnte es sein das er den hund wirklich nicht mehr verkaufen will, dass ist ja das problem, deswegen können wir ja auch bei dhd nicht wirklich was machen. Wir kommen ja nicht mehr an ihn ran zum sprechen.
      im vertrag steht halt nur dieses vorrecht drin, ehrlich gesagt hab ich momentan nen gedächtnis wie ein sieb. und weil wir eben nicht wissen wie groß seine absichten noch sind, können wir halt keine weiteren schritte eingehen. fakt ist das er über diese anzeige ihn definitiv nicht mehr abgibt. vielleicht bleibt er ja doch bei denen. auch wenn ich mir nicht sicher bin ob das die beste lösung ist. :confused:
      Hi!

      Nur mal zur Info, Schutzverträge haben so viel Wert wie ein Stück Papier dass du direkt verbrennen und zerreißen kannst.

      Das ist leider so - sie entbehren jeglicher Rechtsgrundlage was z.B. die Punkte Rückgabe anstatt weitervermitteln und artgerechte Haltung angeht.

      Es ist ein Kaufvertrag entstanden - der Hund gehört den Leuten die ihn bei euch gekauft haben.

      Es ist eigentlich ganz einfach - ihr könnt ihn lediglich zurückkaufen.

      Und dies solltet ihr von einer neutralen Person tun lassen.

      Aber da schon viel zu viel vorher passiert ist, wird der neue Besitzer wohl gewarnt sein und daher steht die Chance sehr gering dass das noch klappt.

      Ausser der Möglichkeit eines Rückkaufs wird euch nichts anderes übrig bleiben!

      Grüßle

      Hilde
      Hallo Zusammen,

      habe unter recht.de folgendes zu Schutzverträgen gefunden:

      "Viele Tiereigentümer sind aus den unterschiedlichsten Gründen gezwungen, ihr Tier wegzugeben. Oft besteht der Wunsch, dass es dem Liebling in der Fremde ebenso gut gehen möge, wie „daheim“. Daher versuchen viele Verkäufer, diesen Wunsch in Vertragsform zu gießen. So hofft man, das Wohlergehen des Lieblings notfalls gerichtlich durchsetzen zu können. Diese Bestrebungen sind allerdings nur teilweise und auf Umwegen zu erreichen.

      Das Mittel der Wahl ist der sogenannte Schutzvertrag.

      Der normale Schutzvertrag besteht aus 2 Komponenten. Zunächst werden Pflichten des Käufers festgelegt. Diese können in Verhaltensregeln (dem Pferd viel Koppelgang ermöglichen, regelmäßige Tierarztuntersuchungen), Gebrauchsbeschränkungen (den Hund nicht ganzjährig als Freiland-Wachhund einzusetzen) oder Unterlassungsgeboten (das Pferd nicht mit Hafer zu füttern ) bestehen. Hier sind der Phantasie der Vertragsparteien keine Grenzen gesetzt.

      Einen weiteren Schutz soll ein Vorkaufsrecht bieten. So will der Verkäufer sein Mitspracherecht erhalten, wenn das Tier verkauft werden soll. Denn bei einem Weiterverkauf erlöschen die zwischen Verkäufer und Käufer bindenden Absprachen aus dem Schutzvertrag.

      Solange also das Tier nicht verkauft werden soll bleibt nur Erstere als Ansatzpunkt.

      Direkt kann der Käufer die Regelbefolgung nicht erzwingen. Wenn der Käufer jedoch gegen die Regeln verstößt, hat der Verkäufer einen Schadensersatzanspruch. Diesen zu beziffern, so dass es dem Käufer weh tut, mithin der Sicherungszweck durch finanziellen Druck erreicht werden kann. ist jedoch nahezu unmöglich. Welchen Schaden soll der Verkäufer denn haben, wenn ein Tier, dass ehemals ihm gehörte, falsch gefüttert wird?

      Deswegen braucht jeder Schutzvertrag noch Vertragsstrafenklauseln zur Absicherung. So verspricht der Käufer für die Verletzung von vertraglichen Schutzpflichten die Zahlung einer bestimmten Summe. Tritt nun eine Pflichtverletzung ein, muss der Käufer diesen Betrag an den Verkäufer zahlen. Um dies zu vermeiden wird der Käufer sich wohl an die Schutzregeln halten.

      So sichert eine Vertragsstrafe indirekt die Zweckerreichung ab.

      Damit dieser Idealfall aber eintreten kann, sollte man sich den Vertrag von kompetenter Seite erstellen lassen. " Text von Frank Richter, Heidelberg
      Rechtsanwalt

      Evtl. hilft das ja weiter!

      Viele Grüße

      Melanie
      Viele Grüsse Melanie mit Gismo + Gina

      sitz!...platz!... oder bleib einfach stehen!
      so ist er fein.....