Vorstellung und Frage zum Mietvertrag

      Vorstellung und Frage zum Mietvertrag

      Hallo,

      ich heiße Elena und bin heute zum ersten Mal hier im Forum.

      Wir überlegen momentan ob wir im Frühjahr zwei Katzen aus dem Tierheim bei uns einziehen lassen. Ein Problem könnte unser Vermieter sein. Im Mietvertrag steht: "Die Haltung von Haustieren aller Art ist grundsätzlich nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt. Dies gilt nicht für Ziervögel und Zierfische...."

      Jetzt habe ich gelesen, dass die Haltung von Haustieren pauschal nicht ausgeschlossen werden kann. Nur Formulierungen wie "Die Haltung von Katzen und Hunden ist nicht gestattet..." sind gültig. Stimmt das so?

      Ich möchte unseren Vermieter ungern um Erlaubnis fragen, da ich davon ausgehe, dass er nicht zustimmt (ist ein etwas "schwieriger" Typ). Wenn der Vertrag sowieso nicht gültig ist, brauch ich ja auch nicht zu fragen... :whistle:

      LG Elena
      Hallo!
      Also ich denke schon dass am besten ist, wenn du deinen Vermieter fragst.
      Allerdings hab ich gelesen, dass das Verbieten von Katzen sowieso nur in bestimmten Gründen zulässig ist. Nämlich entweder wenn die Katze die Nachbarn stört (z.B. weil sie laut ist oder bei ihnen im Garten rumläuft ohne dass sie es wollen) oder die "Mietsache" dauerhaft zerstört. Ist keines davon der fall, kann der vermieter eine Katzenhaltung eigentlich nicht verbieten.
      Allerdings ist es ne andere Frage ob man sich mit dem Vemieter anlegen will wenn man weiß das er dagegen ist.
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      Hallo,

      Herzlich Willkommen hier im Forum!

      Zu deinem Anliegen:
      Ich denke du wirst um die Erlaubnis deines Vermieters nicht drum rum kommen. Wenn es tatsächlich verboten sein sollte, dann kann das ein Kündigungsgrund sein. Und dann steht ihr mit den Katzen auf der Straße....nich so doll. Also lieber bei der Wahrheit bleiben.
      Auch ein Versteckspiel auf Dauer würde da nichts bringen, denn wenn die bösen Nachbarn z. B. Katzenfutterdosen in der Tonne entdecken, könnte so ein Spiel schnell auffliegen.

      Es gibt einige Gerichtsurteile, in denen das Halten von Katzen nicht verboten ist, da sie zu den sog. Kleintieren gehören. Aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden kann. Also ist darauf auch kein Verlass.
      Gibt es schon Katzenbesitzer bei euch im Haus?
      Dann könntet ihr natürlich auch welche halten, aber es muß trotzdem vorher angefragt werden. Es gibt im I-Net zahlreiche Anfrage-Vorlagen zum ausdrucken, und die kann man dann direkt an den Vermieter schicken.

      LG BIG

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „fellini“ ()

      Original von Andrea88
      Ich würde den Vermieter ganz freundlich fragen, weil du sagtest dass die Haltung von Vögel erlaubt ist, aber die sind ja wohl viel lauter als eine Katze :think:


      Das ist allerdings wahr. Bleiben die Katzen in der Wohnung? Viele haben Angst vor "Dreck" im Treppenhaus oder im Garten/Grünanlage. Das mit der Genehmigung fasse ich jetzt nicht unbedingt als negativ auf. Also die Anfrage wäre schon besser, vor allem könnt ihr dann gleich versichern, dass ihr alles tut, damit andere sich nicht beschweren können. Auch wenn der Vermieter vielleicht etwas muffig ist, Augen zu und durch.

      Liebe Grüße von Christine mit Minnie und Miro von der Katzenhilfe in und um Würzburg
      Vielen Dank für Eure Antworten!

      Ich glaube wir informieren uns erstmal beim Mieterschutzbund, wie die Rechtslage in unserem Fall aussieht. Dann sprechen wir mit dem Vermieter.

      Bei uns im Haus gibt es bisher keine Katzen oder Hunde. Ich denke dem Vermieter geht es nicht um Tierlärm, sondern um verkratze Böden, Türen etc (ist ein extremer Geizhals und versucht immer Renovierungskosten auf uns abzuwälzen....). Reden kann man mit dem leider nicht... :rolleyes: Wenn wir nicht in den nächsten zwei Jahren in eine andere Stadt ziehen würden, wäre das für mich ein Grund umzuziehen.

      LG Elena
      halli hallo,

      also, ich kenne das problem...
      als wir in unsere wohnung eingezogen sind hat unser vermieter gesagt, eine katze wäre ok. folglich haben wir ein halbes jahr später einfach die katze geholt. ich habe ihn dann angerufen, um ihn zu informieren und dann sagte er mir, dass das nicht ok sei.
      wir haben es erstmal geheim gehalten und ihm nix gesagt.
      er wollte dann irgendwann in unsere wohung, was wir aber verhindert haben.
      es folgte ein brief von ihm, in dem stand, dass er glaubt, wir hätten das tier bereits und dass das nicht in ordnung sei. sollten klagen von den nachbarn kommen oder jemand aus dem haus auch auf die idee kommen, sich eine katze zu holen, dann hätte das konsequenzen für uns...
      es kam nie was!!!

      ich habe aber auch gehört, dass man katzen in der wohnung halten kann und der vermieter kann nix machen. das gibt es auch gerichtliche urteile drüber, die immer positiv für den katzenhalter ausgefallen sind!

      fazit: informiere deinen vermieter auf jeden fall, aber anhaben kann er dir eigentlich nix!

      grüße
      nina
      Hallo ihr Lieben

      Ich kenne das Problem zu gut ich habe selber 2 stk un bin vor einem jahr zu meinen Freund gezogen, ich habe dann meine Katzen nartülich mit genommen weil es ne nacht un nebel aktion war weil ich mich von mein Exmann getrennt habe.

      Mein Vermieter hat es spitz gekriegt begeigester war er nich aber ich hab zum ihm gesagt das seine Tochter nen Hund hat und die andere Mieterin auch ne Katze hat, da war er ruhig gewesen dennoch hat er die miete um 30 eur erhöht was ich eine Frechheit finde ohne vorankündigung bzw nichts schriftliches.

      Mittlerweile sind wir auf der suche nach einer andern Wohnung was mit den Katzen nicht ganz einfach is weil viele Vermieter akzeptiern keine Haustiere.

      Lg Rose
      Jeder sieht, was du scheinst. Nur wenige fühlen, wie du bist. :wink:
      Ich muss ja ma sagen, das ihr alle Komische vermieter habt, ich zieh dieses Jahr elber noch um und hab immer gefragt wenn wir uns ne wohnung angucken waren ob Katzis ok sind, bei uns hat nicht einer gesagt, das Katzen nicht mit ein ziehen dürfen!!!!
      Das mit den Renovirungs ding ist totaler müll, nach ner gewissen zeit muss Teppich bzw Laminat eh geweckselt werden! Also darauf würde ich nix geben!!!
      Wenn im Mietvertrag steht das keinerlei Tier, auser Ziervögel ...blablabla dann werdet ihr keine Chance haben die Katzis rein zubekommen, jedenfalls müsst ihr den Vermieter bescheid sagen wenn er das nicht will ist das sein gutes Recht!!!!
      Roby mit ihren Babys Kami & Tali
      Ich denke auch, dass wenn man einen vertrag unterschriebt, indem die Tierhaltung verboten ist, dann muß man sich auch daran halten. Die Fälle, die vor Gericht sind, sind in der Regel Fälle, wo über Tierhaltung im Vertrag nichts steht. Und nach meinem Rechsempfinden muß man sich an den Vertrag auch halten. Es ist doch mein Recht als Eigentümer eine Tierhaltung auszuschließen. Und wenn ich hier lese, was manche Katzen alles zertören, gerade reine Wohnungskatzen, denn kann ich das irgendwie auch verstehen. Denn der Vermieter kann schlecht sagen, eine Katze ja, aber nur, wenn sie kein Protestpinkler ist, der das Laminat vollpinkelt oder ähnliches. Nur mal zur Überlegung. Wenn man Tiere haben will, dann muß man einen Vermieter haben, für den das okay ist.
      LG Susanne

      Hallo,

      soweit wie ich das jetzt verstanden habe, ist die Haltung von der Formulierung in dem Mietvertrag abhängig.

      - keine regelung im vertrag > tierhaltung ist erlaubt, die haltung kann untersagt werden wenn übermäßige belästigung der nachbarn oder schäden an den mietobjekten vorliegen.

      - tierhaltung ist im vertrag grundsätzlich untersagt > diese klausel ist unwirksam. folglich können tiere, auch katzen und hunde gehalten werden (siehe keine regelung im vertrag)

      - tierhaltung ausser kleintiere sind verboten > diese klausel ist wirksam. u.U. kann ein gericht aber einen Yorky als kleintier einstufen.

      - tierhaltung mit genehmigungsvorbehalt erlaubt > auch diese formulierung ist wirksam. allerdings besteht ein zustimmungsanspruch wenn keine sachlichen und triftigen gründe dagegen sprechen.

      Wobei ich jetzt meine Hand für diese Formulierungen nicht ins Feuer legen möchte, denn weitere Dutzend von Gerichtsurteilen, lassen nur eine bestimmte Tendenz zur Genehmigung erkennen. Wie gesagt, es wird meist von Fall zu Fall entschieden. :zustimm:
      Die meisten Vermieter erlauben keine Tiere, weil wenn ein Mieter anfängt ziehen alle nach. Hat z.B. Frau Maier einen Wellensittich (was ja allgemein erlaubt ist) dann will Herr Schulze eine Katze, Frau Hinz einen Kleinhund, wo sich dann Herr Kunz drüber mokiert, sein Pudel gehört auch noch zu den Kleintieren.....so kann sich das dann alles hochschaukeln. Und darauf werden viele Vermieter einfach keinen Bock haben.

      Was die Schäden in der Wohnung angeht:
      Als Tierbesitzer müßte es eine Selbstverständlichkeit sein, Schäden zu vermeiden oder entstandene zu beseitigen.

      LG BIG
      wo wohnst du denn?
      wir sind gerade nach hamburg gezogen - und dort ist katzenhaltung relaubt, da nun endgültig beschlossen wurde, dass von katzen keine belästigung für nachbran ausgeht und bei wohnungsschäden der mieter eben renovieren oder etwas von der kaution geben muss!

      mfg, pia
      @ Pia: Ich wohne in BW. Die Hamburger Regelung finde ich gut. 1-2 Katzen in der Wohnung stören wirklich niemand, die Vögel unserer Nachbarin sind dagegen z.T. richtig laut (stört mich nicht, ich kann nur die Regelung nicht nachvollziehen).

      Ich werde mich die nächsten Wochen mal erkundigen wie es hier rechtlich aussieht. Da eine Katze aus Zeitgründen sowieso erst im Februar einziehen könnte, kann ich das in Ruhe klären.

      LG Elena
      Ehrlich gesagt kann ich die Vermieter auch irgendwie verstehen, wenn ich hier lese wie oft es vorkommt, dass die Katzen alles zerkratzten und vollpinkeln. Das ist schon für die Wohnung nicht so gut. Zum Glück haben wir das Problem nicht, da uns das Haus gehört. Wobei ich nicht ausschliessen würde, dass ich das bei Vermietung auch versuchen würde zu verhindern. Gerade wegen den " Problemfällen". Denn da steckt man ja nicht drin! Da hilft nur weitersuchen oder Eigentümer werden!
      LG Susanne