ausbildungshilfe

      ausbildungshilfe

      hallo ihr lieben,

      ich bräuchte heute mal eure hilfe.

      ich hab am 15. juni ne neue ausbildung zur köchin angefangen. ist meine zweite ausbildung. hab vor 7-8 jahren schon mal eine gemacht, aber das war einfach nicht das richtige für mich.

      ich bin von einer vollzeitstelle in eine ausbildung eingestiegen. also war ich nicht arbeitslos vorher.

      jetzt habe ich mich informiert ob ich irgendwelche ansprüche auf wohngeld oder irgendwelche hilfe bekommen würde. aber da ich vorher nicht arbeitslos war, bekäme ich nichts.

      ich habe noch ein auto abzubezahlen, miete (habe eine eigene wohnung bei meinen eltern im haus), versicherungen, sparvertrag, hohe spritkosten durch die entfernung zu meinem arbeitsplatz usw. mir bleibt am ende eigentlich gar nichts übrig.

      ich versteh einfach nicht, das wenn man arbeitslos ist, wohngeld, hartzIV, und allen möglichen dreck bekommt und wenn man ne ausbildung macht und weiterkommen will und was tut, man gar nichts bekommt. wo ist da bitte die logik?

      bei gez habe ich zum beispiel gerade angerufen, da ich eine rechnung über 90 euro bekommen hab und ich gehört habe, das wenn man in einer ausbildung ist, man dies nicht zahlen muss. und was bekomme ich zu hören. 400 euro im monat sind zuviel, somit muss ich die rechnung natürlich zahlen :rolleyes: 400 euro sind zuviel im monat...ts

      ich mach das halt zur zeit so, das ich meine ausbildung mache und nebenbei in meinem alten beruf als verkäuferin noch weiterarbeit. ich weiss aber ehrlich gesagt nicht mehr wielange ich das durchhalte. da jetzt auch bald die schule anfängt und ich noch lernen muss. und jeder weiss ja auch, das man als köchin (sogar als azubi) keinen geregelten arbeitstag von 8 std hat.

      wo könnt ich mich denn noch hinwenden?

      freu mich auf eure antworten

      lg
      anja
      Erkundige Dich mal bei der BAFÖG Stelle ob die etwas machen können, zumindest können die Dir sagen wo Du Dich hinwenden kannst.
      Ansonsten gibt es überall Beratungsstellen z.B beim Arbeitsamt, der Caritas, der Inneren Mission (allgemeine Lebensberatung) die könnten das evtl. acuh wissen.
      Wünsche Dir viel Erfolgt
      besucht mich einfach auf meine hompage, dort steht alles über die Sandy und die bekloppte Oma :lol: und viele dumme Sprüche
      HI :)
      Erstma Hut ab das du das alles so gut meisterst.

      Ich kann mir gar net vorstellen das du gar keine Hilfe bekommen sollst...Muss ja was geben..
      Immerhin hast du ja auch ne eigene Wohnung.
      HAst du dich denn ma beim Wohngeldamt informiert?
      Mach das ma...ich denke doch das du von denen Geld kriegen könntest..
      hmm...Barfög???

      Vllt konnte ich dir helfen
      :kiss: Jimmy & Lady & Pauly :kiss:

      Katzen lieben Menschen viel mehr als sie zugeben wollen, aber sie besitzen soviel Weisheit, dass sie es für sich behalten.

      RE: ausbildungshilfe

      Original von anja16

      ich bin von einer vollzeitstelle in eine ausbildung eingestiegen. also war ich nicht arbeitslos vorher.

      jetzt habe ich mich informiert ob ich irgendwelche ansprüche auf wohngeld oder irgendwelche hilfe bekommen würde. aber da ich vorher nicht arbeitslos war, bekäme ich nichts.


      Darf ich mal kurz fragen, wo du dich informiert hast? Tatsache ist, das z.B. Leute, die arbeiten und nicht genügend Geld haben um ihren eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren einen Zuschuß vom Staat bekommen. Sieht man häufig auch bei den sogenannten Niedriglöhnejobs. Ob das nun Wohngeld ist, (das bekommt man auch wenn man in Brot und Lohn steht) oder das sog. Hartz4 spielt keine Rolle. Ich würde da nochmal ganz hart am Ball bleiben, denn nicht jeder Sachbearbeiter kommt dir und deinen Forderungen entgegen. Was natürlich in deinem Fall eine Rolle spielen könnte, ist das du ja noch nebenbei als Verkäufern arbeitest. Erkundige, dich mal nach dem momentanen Mindestsatz der zum Leben notwendig ist und vergleiche das mit deinen Gesamteinnahmen. Wenn es niedriger ist, dann kannst du zumindest einen Anspruch auf Wohngeld anmelden.

      RE: ausbildungshilfe

      Original von fellini
      Original von anja16

      ich bin von einer vollzeitstelle in eine ausbildung eingestiegen. also war ich nicht arbeitslos vorher.

      jetzt habe ich mich informiert ob ich irgendwelche ansprüche auf wohngeld oder irgendwelche hilfe bekommen würde. aber da ich vorher nicht arbeitslos war, bekäme ich nichts.


      Darf ich mal kurz fragen, wo du dich informiert hast?


      Das würde mich auch mal interessieren, Nähe-Würzburgerin :wink:

      Kann nämlich sein, dass sie dir ein Bein stellen wollen..sie könnten dir vorverwerfen, dich absichtlich hilfebedürftig gemacht zu haben..auf gut Deutsch - würdest du weiter in deinem alten Beruf arbeiten, müsste die Allgemeinheit nicht für dich aufkommen :rolleyes: - deine Interessen stehen da leider hinten an. Aber Wohngeld würde ich mich erkundigen und auch generell mal, warum hast du als Verkäuferin aufgehört? Bei gesundheitlichen Problemen hättest du Anspruch auf eine Umschulung, die du ja quasi schon begonnen hast.

      LG Minnie

      Liebe Grüße von Christine mit Minnie und Miro von der Katzenhilfe in und um Würzburg

      RE: ausbildungshilfe

      hallo,

      dankeschön für eure antworten.

      ich habe mich beim landratsamt erkundigt, die ja hier für arbeitslosengeld II, wohngeld usw zuständig sind. beim arbeitsamt hab ich mich auch schon erkundigt. beide haben gemeint mir würde keine hilfe zustehen. da hab ich noch nicht mal gesagt, das ich nebenbei noch arbeit.

      mir würde eine umschulung und andere leistungenn nur zustehen, wenn ich meinen alten erlernten beruf nicht mehr ausüben könnte. aber ich mach ja die lehre zur köchin, da dies ein traum von mir ist, aber meinen alten beruf könnte ich klar noch ausüben. aber wie minniemaus schon sagte, solange ich meinen alten beruf ausüben könnte, gibt es auch keinen grund warum ich die ausbildung machen sollte (aus deren sicht natürlich) und noch irgendwelche hilfe dafür bekomme.

      mir kams auch so vor, als würden sie mir sagen, ne da gibts nichts, um mich erstmal abzuwimmeln. aber natürlich werd ichs weiterprobieren.

      @schnegge
      was ist denn bab?
      Es ist einfach so das die Leute dir das Geld nicht hinterher werfen. Man muss heutzutage selber über alles Bescheid wissen, wo man zusätzlich gefördert wird bzw. Geld bekommt um sein Leben zu finanzieren. Das wurde in meinem Bekanntenkreis so oft schon festgestellt das man sich auf die Beratung bei den Ämtern nicht verlassen kann.
      Mein freund macht auch eine 2.Ausbildung in München, ist aber bei mir in Leipzig mit gemeldet. Er verdient grad mal seine Miete und den rest müssen seine Eltern zusteuern. Soviel ich weiß könnte er Wohngeld und Hartz4 beantragen, wenn er nicht bei mir gemeldet wäre, sondern in München. Von daher denke ich das du das dann beantragen könntest, solange du nicht in einr eheähnlichen Gemeinschaft lebst, wo das Geld deines Partnes wieder mitzählt.
      Mit der GEZ: Da würde ich mich aber nochmal genau erkundigen. Denn wenn du den Bafög-Höchsatz kriegst, der auch über 400€ liegt, kannste ja auch von der Gebühr befreit werden... :think:

      RE: ausbildungshilfe

      Original von anja16
      hallo,

      mir kams auch so vor, als würden sie mir sagen, ne da gibts nichts, um mich erstmal abzuwimmeln. aber natürlich werd ichs weiterprobieren.


      Hab ich mir gedacht, die blocken meistens gleich ab. Andere Möglichkeit: Du könntest durch ein ärztliches Attest nachweisen, dass du diesen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Psychische Gründe können da auch eine Rolle spielen, wenn dich die Situation so arg belastet. Und es ist furchtbar frustrierend, Tag für Tag in einem Beruf arbeiten zu müssen, der einem nicht zusagt. Das kann auch auf die Gesundheit gehen..sprich doch mal mit deinem Arzt darüber. Die meisten wissen um die Sturheit der Ämter und deren Auffassung über die Zumutbarkeit von Arbeitsstellen. Mit vernünftigen Gründen ist denen nicht beizukommen - wird nicht anerkannt und Kasse zu :rolleyes: find ich ne Frechheit für Leute, die wirklich arbeiten wollen, noch solche Steine in den Weg zu legen.

      LG Minnie

      Liebe Grüße von Christine mit Minnie und Miro von der Katzenhilfe in und um Würzburg
      Geh zu den einzelnen Ämtern...
      BAB = BerufsAusbildungsBeihilfe - ist das gleiche wie Bafög, nur für Azubis :wink:. Das steht dir - im Gegensatz zu Bafög (Bafög steht nur Schülern und Studierenden zu) zu.

      Dann ab zum Wohnungsamt, persönlich mit som Beamten quatschen und feststellen, was und wieviel dir zusteht.
      Hartz 4 wirst du nicht bekommen, die werden dir mit "Ihnen steht BAB zu" ankommen - egal ob du es bekommst oder nicht (also BAB), die werden dir definitiv Absagen erteilen, da ist es egal, ob du grad verhungerst oder nicht - jedenfalls wars bei uns so .. :wink:.

      Ansonsten.. fällt mir grad nichts mehr auf die Schnelle ein... Wohnungsamt springt eigentlich immer ein, wenn du unterm Mindestsatz lebst.. du musst nur glaubhaft auflisten, wovon du gelebt hast und was du ausgibst.
      Allerdings weiß ich nicht, wie die das handhaben mit deiner neuen beruflichen Weiterbildung, ob die da faxen machen oder nicht.

      Einfach ein bisschen rumfahren und rumfragen, weil die Meisten, die da hinter dem Schreibtisch sitzen, die haben keine Ahnung :shhh: :whistle: :wink:
      In Liebe zu meinem Fietsche.. ich vermisse dich und liebe dich..

      Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd...

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „poloni“ ()

      ich werd das am montag auch mal machen, das ich da persönlich hingeh. und dann bin ich mal gespannt was sie sagen.

      ich suche halt nur noch nach gesetzen oder sonst was, das sie mich nicht einfach wieder wegschicken können. denn wenn ich von nichts n plan hab, dann merken die das ja und dann hab ich ja gleich verloren.....
      BAB steht einem doch nur für die erste Berufsaubildung zu, oder irre ich mich? So wurd mir das erklärt als ich meine zweite Ausbildung angefangen habe.

      Darf ich fragen wie alt du bist? Wg. Kindergeld. Bis zum 26. Lebensjahr könntest du in 2007 noch Kindergeld erhalten.

      Und ansonsten mal bei der Arge nachfragen. Dieses Hartz4 ist ja zur Sicherung des Lebensunterhalts und da du so weinig verdienst hast du Anspruch auf einen gesicherten Lebensunterhalt. Dazu muss man nicht arbeitslos sein.
      Mein Freund war lange arbeitslos und nachdem er wieder Arbeit hatte haben die ihm auch nochmal berechnet, ob ihm weiterhin Geld zusteht. Es gibt da natürlich Einkommensgrenzen und so (auch Wohnungsgröße, Sparbücher, etc.) aber wenn du dadrunter liegst wirst du sicher was bekommen.

      Edit:
      Bei der Arge und beim Kindergeld wird aber dein Nebeneinkommen mit reingerechnet. Also kann es sein, dass du dadurch über die Grenzen kommst.
      Und ich weiß nicht, was die Arge macht, wenn du deswegen den Nebenjob kündigst...
      ..........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Zicklein“ ()

      Ja,
      sie hat sich aber "absichtlich hilfebedürftig gemacht" , und so wird ihr das Landratsamt (zuständig für WÜ und Umgebung) auch kommen :confused: Sie hätte ja in ihrem alten Beruf bleiben können, dann hätte sie genug Geld.. :whistle: , so sehen die Gesetze leider aus.

      Was den Nebenjob betrifft, wenn sie in ihrer Ausbildung Vollzeit arbeitet und die Arbeitszeiten als Koch haben sich teilweise gewaschen, ist mit Nebenjob die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit schnell überschritten, also laut Arbeitsgesetz nicht zulässig und somit nicht zumutbar.
      Da hab ich zwei Fälle im Fernsehen gesehen, denen ist von der Arge geraten worden, lieber nix zu tun, weil sie dann Anspruch hätten, eine Zweitausbildung ist nicht vorgesehen und wird auch nicht unterstützt. Selbst wenn man vorher arbeitslos war. Toll, oder? :evil:
      Aufstockung zum Lohn gibts bei Arbeitsverhältnissen auf dem ersten Arbeitsmarkt, da muss man aber sehr wenig verdienen und meist werden bei solchen Jobs auch die Tarifverträge unterlaufen, bestes Beispiel Zeitarbeit :evil: Ansonsten wäre diese Arbeit auch gar nicht zumutbar.
      Arbeitsamt: Arbeitslosengeld I iss nicht, weil sie mehr als 15 Wochenstunden arbeitet und somit nicht mehr arbeitslos ist, ...also würde ich noch mal Wohngeldstelle probieren, liegt ja bein LA alles zusammen. Und notfalls das ärztliche Attest, anscheinend wollen sie es nicht anders.. :confused:

      Liebe Grüße von Christine mit Minnie und Miro von der Katzenhilfe in und um Würzburg
      Kindergeld gibt es 2007 noch bis 27 Jahre, soll aber stufenweise auf 25 herabgesetzt werden (soweit ich weiß)
      Wobei das Kindergeld von den Eltern beantragt werden muß, die es dann den Kindern zufließen lassen.
      Das ist aber meist ein verschwindend kleiner Beitrag, also für Menschen, die schon einen eigenen Hausstand haben, noch ein Auto und ihren Lebensunterhalt damit mitfinanzieren wollen, ein Tropfen auf den heißen Stein!
      kindergeld hab ich beantragt. es wird jetzt geprüft ob es mir zusteht oder nicht. mir wurde gesagt man bekäme es bis 27. da ich 26 bin, würde ich es noch 6 monate bekommen, wenns klappt

      ich bin mal sehr gespannt was mir das landratsamt morgen sagen wird...

      wünsch euch allen eine gute nacht

      lg
      Kindergeld gibts auch für die 2. Ausbildung. Wichtig ist nur, das es eine Ausbildung ist und die Einkommens- & Altersgrenzen.

      Und ich finde 154,-€ sind schon mal gutes Geld...
      Und ich denke auch, dass dir die Sicherung zum Lebensunterhalt zusteht (Arge). Wenn jemand z.B. seinen Job kündigt und arbeitslos ist wird der ja vom Arbeitsamt gesperrt und kann auch bei der Arge Hilfe beantragen, warum sollte das bei der Ausbildung nicht gehen.
      Die schauen nicht ob es die 2. Ausbildung ist ... Du benötigst Hilfe und dazu sind die da.

      schau mal hier
      ..........