Ich habe da etwas ganz was Neues - auch recht schwarz - zum Thema: Tierärzte, Schweigepflicht und Datenschutz.
Bei uns im Landkreis - ich weiß jedoch nicht, ob flächendeckend - melden die TAs "Beißvorfälle" zwischen Hunden(!) automatisch an die Ordnungsämter der Gemeinden. Dies auch bei harmlosesten Ereignissen, bei denen das "Opfer" vom TA lediglich eine Wellness-Spritze und der Halter ein tröstendes Gespräch erhielt. Einen Beistand, den er auch in der Kirche bei einem Gebet hätte bekommen können. Dazu reicht schon ein kurzer Schlagabtausch aufgrund einer Meinungsverschiedenheit im Spiel aus. Trallala ... und schon bist Du, trotz Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht, bei der Gemeinde als "Halter eines gefährlichen Hundes" registriert. Bekommst möglicherweise Auflagen zur Haltung.
Alles natürlich wiederum ohne jemals die Schuldfrage zu klären oder diese auch nur in Betracht zu ziehen. Böse ist wiederum immer der, der Spuren hinterlässt - also meist der größere Hund.
Man sollte diese Praktiken einmal gerichtlich prüfen lassen.
(Die Quelle zu dieser meiner Aussage hier ist eines der Ordnungsämter unseres Landkreises. In einem Gespräch wurde ich stutzig, dass der Gemeinde Daten bekannt waren, die ihr gar nicht hätten bekannt sein dürfen. Auf direkte Nachfrage bestätigte man mir die oben angesprochene Meldepraktik.)
Servus
age