Rollerunfall - Schwanzabriss

      Sie hat sich in diesem Thread schon mal geäussert und auch direkt auf die Blase hingewiesen..

      Ich denke an diesem Punkt sind auch ihre Kenntnisse weitestgehend ausgeschöpft!

      Sie hat mich ja damals schon bei Lilly auf das Luna Forum aufmerksam gemacht, da bin ich gut aufgehoben, zumindestens was es an medizinischen Alternativen noch gibt!
      Viele Grüße,

      Nicole mit Bella, Lilly, Tommy... :biggrin: und ganz neu: Madame Dori..
      ( + Sammy, 21.04.07)

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      Wir drücken euch alle Daumen und Pfoten, er wird wieder gesund! Aber, den nichtsnutzigen Rollerfahrer würde ich nicht ungestraft davonkommen lassen. Lt. meinem Bruder (Rechtsanwalt) habt ihr sehr gute Chancen, wenn ihr ihn verklagt.
      lg
      Lune mit Momo, Speedy und Shakti
      S.A.Crelier
      Also auch von uns werden alle Daumen und Pfoten weiterhin gedrückt.
      Du sagtest doch, dass die Nerven lt. Arzt nicht durchtrennt sind? Kann eine Entzündung an den Nerven durch die vorherige Schwellung denn ausgeschlossen werden? Ich mein wenn es vllt. ne Entzündung ist, die auch beim Menschen in solchen fällen auftritt, könnte Cortison helfen, bekommt er Cortison? Mach dir nicht zu viele Sorgen, ich weiß das ist leichter gesagt als getan, deine Fellnase wird es schaffen, schließlich drücken so viele Glücksbringer die daumen :wink:. Denk nicht drüber nach was passier, fals es nicht besser wird, wer positiv denkt wird auch positiv überrascht.
      Leo und Lisa unsere zwei Liebsten!
      Hallöchen.


      Ich hoffe doch sehr, dass es deinem kleinen Tiger bald wieder besser geht. Da leidet man ja direkt mit.

      Ich hoffe ihr zerreist mich nicht, weil es nicht besonders "angenehm" ist, was ich schreibe.
      Wollte aber mal was rechtliches sagen. So traurig das klingt, aber ihr könnt gegen den Rollerfahrer leider nichts erreichen. Das Urteil was du herausgesucht hast Helve sagt ja schon alles. Und eine Fahrerflucht hat er leider auch nicht begangen. So wie ich das rausgelesen habe ist euer Kater ja selber angeflitzt gekommen in einem Affenzahn. Was hätte denn der Rollerfahrer tun sollen? Den hats vermutlich selber erst mal aufs Maul gehauen, und als er sich wieder aufgerappelt hat war der Kater vermutlich schon weg gelaufen. Soll der Kerl dann da stundenlang stehenbleiben und hoffen, dass der Kater zurück kommt und die Personalien will?
      Sorry, wenn ich das so plump schreibe.
      Die "allgemeine Gefährdungshaftung" gilt nur gegen Menschen, also wenn sich ein Mensch am Fahrzeug verletzt.

      Wenn es hart auf hart kommt, dann könnte sogar ggf. der Rollerfahrer noch von euch einen Schadensersatz verlangen. Immerhin habt ihr euer Tier unbeaufsichtigt frei rumlaufen lassen. Ihr als Halter hättet dafür sorgen müssen, dass er nicht einfach so über die Straße läuft und Verkehrsteilnehmer gefährdet.
      Original von seikon
      Ihr als Halter hättet dafür sorgen müssen, dass er nicht einfach so über die Straße läuft und Verkehrsteilnehmer gefährdet.


      Das ist absolut unmöglich und kann bei einer Katze von niemandem verlangt werden.

      Urteile sind zum Teil an das Ermessen des Richters gebunden und können nicht vorrausgesagt werden. Notfalls in der nächsten Instanz angefochten werden.
      Es ist eine Beschädigung fremden Eigentums und somit Fahrerflucht.

      Und zum Schluß, wo kämen wir denn hin, wenn sich niemand mehr wehren würde? Dann hätten ja sämtliche freie Bahn.

      Die Androhung rechtlicher Konsequenzen hat schon so manches Wunder bewirkt.

      Meine Meinung dazu.
      Ansonstendrücke ich natürlich die Daumen, dass der Schatz schnell wieder gesund wird!! :pray:

      Liebe Grüße
      minnie

      Liebe Grüße von Christine mit Minnie und Miro von der Katzenhilfe in und um Würzburg
      Also so wie seikon sagt, denke ich stimmt das nicht, gerade in einem Verkehrberuhigten Bereich muss der Führer eines Fahrzeuges so fahren, dass er JEDERZEIT "ausweichen bzw. stehen bleiben" kann. Da bei einer freilaufenden Katze genau das selbe wie bei Hunden und Wild gilt, nämlich dass auch hier eine Bremsung bzw. eine Gefährdung vermieden werden muss, kann er natürlich dafür belangt werden. Wenn du ein Wild anfährst musst du ja selbst wenn du nicht "schuld" bist, Wildschaden zahlen. So außerdem so blöd es auch klingt, weil die Katze durch das zu schnelle Überqueren der Straße den Unfall verursachte, schaut euch mal die Radfahrer an, wenn die nen Unfall verursachen muss der Autofahrer auch die Teilschuld tragen, weil der Radfahrer schwächerer Verkehrsteilnehmer ist, so ist es meiner Ansicht nach auch bei der Katze.
      Natürlich wünsche ich euch, dass die Familie Einsicht zeigt und ihr euch wenigstens auf einen Teilbetrag der Kosten einigen könnt.
      Leo und Lisa unsere zwei Liebsten!
      Verwechselt bitte nicht eine Zone 30 mit einem Verkehrsberuhigten Bereich (Blaues "Spielstraßenschild").

      In einem Verkehrsberuhigten Bereich gilt immer Schrittgeschwindigkeit.
      Das Beispiel mit dem Radfahrer ist nicht so gut. Der Radfahrer ist ein Mensch. Und bei Menschen gilt dann wieder die allgemeine Gefährdungshaftung, die bei Tieren ja nicht gilt.

      Eine Sachbeschädigung ist es. Aber man muss sich fragen, ob diese nicht durch den Halter hätte abgewendet werden können, wenn er seine Katze nicht frei herum laufen hätte lassen. Das wäre ja fast so, als würdest du eine teure Ming Vase an den Straßenrand stellen, und dann einen Autofahrer wegen Sachbeschädigung anzeigen, weil er die Vase umgefahren hat, und sie dadurch zerbrochen ist.

      Da Urbeil das Helve im Internet gefunden hat sagt doch eigentlich schon alles aus. So ein Unfall stellt ein unabwendbares Ereignis dar.

      Und um nochmal auf das mit Wildunfällen zurück zu kommen. Ausserorts ist man theoretisch verpflichtet, Wild, das die Straße überquert, anzufahren, wenn man so einen möglichen Auffahrunfall vermeiden könnte. Im Gegenteil, die Versicherung kann dich sogar in Regress nehmen, WENN du ausweichst. Dass das meistens nicht praktikabel ist, weil man sich erschreckt, und automatisch bremst und ausweicht, das ist die andere Sache.

      Ich kann euch ja verstehen, dass ihr sauer auf den Rollerfahrer seid. Man hängt ja an so einem Tier, auch wenn es nicht das eigene ist. Aber der hätte vermutlich wirklich nichts tun können um den Unfall zu vermeiden. Ausser er hätte seinen Roller geschoben.

      Ich würde vielleicht mal mit dem Jungen bzw. seinen Eltern selber reden. Vielleicht beteiligen sie sich freiwillig an den TA Kosten. Aber klagen würde ich da nicht. Das geht wohl dann eher zum Nachteil der Katzenhalter aus.

      Ich weiss, ihr werdet mich für diese Aussage hassen, aber man darf sich in solchen Situationen nicht von Emotionen leiten lassen (ich weiss, ist schwerer als gesagt).

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      Bei Fahrerflucht kennen sie eigentlich nichts. Ich würde die Eltern einfach mit konfrontieren, dass ich notfalls eine Anzeige machen würde. Und die lässt sich schwer zurücknehmen, da bei Fahrerflucht generell öffentliches Interesse besteht. Und hat böse Konsequenzen, wenn sie bewiesen ist..auch bei kleinsten Schäden.
      Bei einem Hund würde ich es einsehen, aber nicht bei einer Katze. Es ist nicht üblich, Katzen an der Leine zu führen, auch Freilauf gehört bei einer Katze haltungsbedingt dazu. Es besteht keine Pflicht, die Katze nur in der Wohnung zu halten.
      Ich habe zum Beispiel eine Rechtsschutz, und dann ist es mir wurscht, wie lange es dauert. Kann sich der Anwalt mit rumschlagen, dafür bekommt er schließlich sein Geld.

      Liebe Grüße von Christine mit Minnie und Miro von der Katzenhilfe in und um Würzburg
      @ Nickyyy

      Ja Unfallflucht könnte man hier annehmen, aber ist ein schwieriges Thema.

      Wenn der Kater direkt nach dem Zusammenprall selber weggelaufen ist......

      Ich nehme mal an, ich bin der Rollerfahrer, ich fahre da mit meinem Roller also nach Hause. Auf einmal schießt etwas von der Seite heran. Möglicherweise hauts mich selber von dem Brems-Ausweich-Versuch auf die Nase. Ich brauche einige Sekunden, bis ich mich wieder aufrappele.
      In der Zeit kann die Katze längst weiter gelaufen sein. Vielleicht gibt es nicht mal Blutspuren am Unfallort (kann ich leider nichts zu sagen, weil ich ja nicht dabei war).

      Gehen wir also davon aus, dass der Rollerfahrer selber erst mal Adrenalin pur im Blut hatte von dem Schreck, und sich möglicherweise selber weh getan hat. Und wenn dann die Katze selber schon wieder abgehauen ist hat der Junge vielleicht gedacht, dass dem Tier gar nichts schlimmes passiert ist. Vielleicht hat sich der Fahrer gedacht, das Tier ist mit dem Schrecken davon gekommen, oder hat nur ne leichte Schürfwunde.

      Ich weiss, ich bin selber schon mal bei Tempo 40 vom Motorrad abgestiegen, und ich war danach doch recht benommen. Puls auf 180, Schulter tat weh, weil ich drauf gefallen bin. So richtig mitbekommen hab ich da die ersten 30 Minuten danach nix mehr. War wie ein kleiner Rausch von dem Schreck.

      Das heisst, man kann dem Jungen vermutlich noch nicht mal böse Absicht unterstellen. Vielleicht hat er ja nicht mal mitbekommen, dass es eine Katze war. Vielleicht dachte er, es wäre eine Ratte, Eichhörnchen oder was auch immer. So etwas geht ja so rasend schnell.

      Die Versicherung des Jungen wird nicht bezahlen. Das regelt ja das Urteil schon ganz klar. Ein unabwendbarer Unfall.
      Und bei einer möglichen Fahrerflucht muss das dem Jungen erst mal zweifelsfrei nachgewiesen werden. Was ohne Augenzeugen und mehrere Wochen danach so gut wie unmöglich sein wird.


      @Nickyyy

      Noch mal zu deiner Unfallflucht damals. Warum deine Versicherung bezahlt hat weiss ich auch nicht. Aber das mit der Unfallflucht wurde wohl dann eingestellt. Hätte man dich wegen Fahrerflucht (ist eine Straftat) belangt, dann hättest du eine rechtskräftige Verurteilung bekommen. Zudem 3 Monate den Lappen abgegeben, und 7 Punkte in Flensburg bekommen. Plus natürlich ein stattliches Bußgeld.
      Ausserdem hätte dich die Versicherung bei Fahrerflucht vermutlich sogar in Regress genommen, das heisst, du hättest den Schaden dann an deine Versicherung zurück zahlen müssen.

      Man muss auch schauen, ob das eine richtige Strafanzeige (vom Staatsanwalt) war, oder ob es lediglich ein Schreiben der Stadt war, wonach du aufgefordert wurdest den Schaden zu begleichen.
      Wenn du jedenfalls schreibst, dass du danach eher durch Zufall mitbekommen hast, dass deine Versicherung das bezahlt hat, dann war das mit größter Warscheinlichkeit KEINE Strafanzeige wegen Fahrerflucht sondern lediglich eine Zahlungsaufforderung der Stadt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „seikon“ ()

      Ich hab noch mal ein bisschen Recherchiert und einiges gefunden.

      § 833 BGB
      Haftung des Tierhalters

      Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.


      Der Halter haftet also für Schäden die sein Tier verursacht, ganz egal, ob er unmittelbar etwas dafür kann, oder nicht.


      Dann habe ich gefunden noch etwas zur Fahrerflucht gefunden. Fährt man kleine Tiere (Kaninchen, Katze, Eichhörnchen) usw an, und liegt das Tier nicht zermatscht auf der Straße verteilt (was in diesem Fall ja glücklicherweise nicht der Fall war), dann fällt das unter eine Bagatellgrenze. Somit besteht keine Wartepflicht für den Fahrer.


      Und ich hab noch ne interessante Disskusion gefunden, die sehr gut auf das Thema hier passt. Dort wird ähnliches gesagt, wie ich schon angemerkt habe:

      forum.zooplus.de/forum/showthread.php?p=621525

      Und der hier

      forum.zooplus.de/forum/showthread.php?t=39989


      Hallo Svenni,

      ganz einfach: DU !!!!!!!

      Du darfst sogar noch "froh" sein, wenn kein Schaden an Auto oder deren Insassen auftritt, denn auch DAFÜR bist DU dann HAFTBAR !!!
      Das Ganze fällt nämlich unter die sog. "Halterhaftung", die besagt, Daß DU dafür zu sorgen hast, daß durch Deine Tiere keine Gefährdung oder gar Schädigung einer Person oder Sache passiert.
      Auch wenn's 100x unfair ist und gerade im Fall von Freigang-Katzen so gut wie unmöglich.
      Da hilft nur "beten und hoffen" und eine möglichst gute Haftpflichtversicherung.
      Katzen sind ja über Deine Privathaftpflicht mit abgesichert, aber Hunde und Pferde brauchen eine eigene Versicherung.
      Meine Sandy ist mit 2,5 Millionen Euro und mein Wallach Gitano mit 3,5 Millionen Euro abgesichert, kostet mit knappe 170 Euro im Jahr.
      Ist es mir mein "guter Schlaf" aber absolut wert, denn was ist heute schon noch 1 Million, wenn es zu einem "richtigen" Unfall mit Personenschäden kommt.
      Es gibt echt noch Tierhalter, die sowas nicht haben, frei nach dem Motto "wird schon nix passieren", aber DIE sind meiner Meinung nach völlig verantwortungslos und komplett bescheu.........

      Liebe Grüße

      Susanne



      Und weiter

      Einzige Ausnahme wäre,...

      DU könntest dem Autofahrer VORSATZ nachweisen, dann müsste er für alles aufkommen.

      Aber DAS mach mal.......




      So schade das ist, aber du als Halter bist echt der Angekniffene.
      Im Grunde ist es auch nicht an uns zu beurteilen, was hier der Tatbestand ist bzw. sein könnte. Wichtig ist finde ich, dass dem Jungen nicht die Verantwortung entzogen wurde, indem einfach gesagt wurde "hej fahr ab heute woanders lang". Ich denke wir sind uns einig, dass die Eltern informiert werden müssen und dann eine Teilzahlung erfolgen sollte. Wenn die sich weigern, kann man immer mit Gericht drohen und dann würde ich auch mal mit meinem Anwalt sprechen, wenn er sagt ein Prozess lohnt nicht, dann OK.
      Leo und Lisa unsere zwei Liebsten!
      Das sehe ich genauso. Denn vielleicht ist es auch der Jugendlichen denen alles egal ist und der sich gar nicht um die Katze kümmern wollte. Und davon gehe ich fast aus wenn ich höre dass es sich um ein frisiertes Moped handelt.


      Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.
      Original von Nickyyy
      Und davon gehe ich fast aus wenn ich höre dass es sich um ein frisiertes Moped handelt.


      Genau damit würde ich die Eltern konfrontieren. Sie möchten sich bitte beteiligen. Sie haben nämlich auch eine Aufsichtspflicht und haben sich darum zu kümmern, dass das Söhnchen nicht mit frisiertem Moped durch die Gegend rast. Dann hätten wir da noch Fahren ohne Versicherungschutz... :whistle: Würd ich mir mal meine Gedanken dazu machen. Und einfach mal das Messer auf die Brust setzen.

      Liebe Grüße von Christine mit Minnie und Miro von der Katzenhilfe in und um Würzburg
      Eine Bekannte wurde einmal wegen Fahrerflucht belangt, weil sie auf der Autobahn ins Schleudern gekommen ist und an eine Leitplanke getitscht ist. Sie hatte erst auf dem Randstreifen gehalten, sich beruhigt, ist heimgefahren und am nächsten Tag erst zur Polizei gegangen, um sich zu melden. An der Leitplanke war kein offensichtlicher Schaden und am Unfalltag (es war irgendwann früh morgens und die Bahn menschenleer gewesen) war sie zu sehr durch den Wind, um an die Meldung bei der Polizei zu denken. Gesehen hat sie niemand, sie hat sich ja freiwillig gemeldet, der Vollständigkeit halber. Und was geschah? Anzeige wegen Unfallflucht. Ist das nicht hervorragend? Und das, obwohl wirklich an der Leitplanke nichts dran war.

      Sachbeschädigung bleibt Sachbeschädigung. Streng genommen hätte (so sehe ich es) der Rollerfahrer den Unfall bei der Polizei melden müssen, ganz wurschtegal ob Schaden entstanden ist oder nicht und unabhängig davon, ob er nun wusste wem das Tier gehört oder nicht. Das hat er nicht getan und somit war sein Verhalten nicht richtig. Ich bin sehr gespannt, wie die Eltern des Rollerfahrers reagieren werden. Eine TA-Rechnung in deftiger Höhe - verursacht durch ihren Sohn - wird die meisten Eltern schon interessieren. Und von der rechtlichen Grundlage mal ganz abgesehen sollte da auch zumindest eine menschliche Teilnahme an Eurem Unglück selbstverständlich sein! Eine Entschuldigung und zumindest anteilige Zahlung der Rechnung ist definitiv angebracht!
      "A reader lives a thousand lives before he dies.
      The man who never reads lives only one." (George R. R. Martin)