Rechte eines Hundes

      Rechte eines Hundes

      hallo,
      Wir haben einen Bordercolliemix, von dem der bruder unseren nicht gerade sensiblen Nachbarn gehört. Am Anfang haben sie ihn schon gleich so ruppig behandelt: Sofort, als sie ihn hatten, gab es natürlich erst mal große Aufregung, Ronja(unser Hund) sollte gleich mit Barnie(nachbars Hund) spielen. Das ging ca. 1 halbe Stunde lang so. Danach wurde er links liegen gelassen, er wurde in seinen viel zu kleinen Zwinger gesperrt und seine tollen Herrchen gingen sofort rein ins Haus. Er bellte und jaulte, dass brachte aber leider nichts. Später dann, als Ronja mit ihm spielte, brüllte der Hrr des Hauses in einem derartig bösem Ton an, dass er zusammenzuckte. Er wurde GEZWUNGEN ins Wasser zu gehen(besser gesagt in den Bach), das Herrchen trat ihn regelrecht ins Wasser, obwohl er überhaupt nicht wollte! :angry:
      Barnie sitzt normaler Weiße 24 Stunden am Tag(kein Scherz!!!) in seinem Zwinger und bläst trübsal. Und wenn er dann mal rauskommt, dann wird er, wenn er etwas nicht macht, mit einem Stock geschlagen! So etwas gemeines! Sie sagen zu ihm Sitz, und verlangen gleich, dass er das dann auch macht(sollte er ja eigentlich auch) aber: Sie haben ihm noch kein einziges Kommando beigebracht! Wie soll er es denn dann ausführen?*vor Wut brodel*. ich habe gehört, dass er jetzt auch ein Halsband bekommen soll, was per Knopfdruck einen Stromschlag gibt!(er hat jetzt schon ein Halsband, was zwickt). Außerdem hat er schon 3 mal gebrochen, wahrscheinlich liegt es an dem Futter. Es wird in den Fressnapf geworfen und Wasser drüber gekippt, weil sie keine 2 Fressnäpfe haben. Dadurch saugt sich das Futter natürlich auf, und er hat nichts richtiges zum kauen.
      Wie findet ihr das?(ich kanns mir eigentlich schon denken... :confused:)

      Johanna
      Jonny 4 ever!
      Die Halsbänder per Stromschlag sind verboten - ansonsten Beweise
      sammeln vielleicht per Foto - schauen das man noch mehr Leute findet
      die Gleiches beobachten und damit zum Ordnungsamt gehen.
      Die schicken dann einen Amtstierarzt und überprüfen den Halter.
      Es gibt auch Mindestanforderungen was einen Zwinger betrifft.
      Der Gesetzgeber meint dazu:

      Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001
      (bundesweite Gültigkeit)

      Inkrafttreten, Außerkrafttreten

      Diese Verordnung tritt am 1. September 2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Halten von Hunden im Freien vom .Juni 1974 (BGBl. I S. 1265), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 1986 (BGBl. I S. 1309), außer Kraft.

      §2
      Allgemeine Anforderungen an das Halten

      (1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
      ...
      (3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.
      ...

      § 6
      Anforderungen an die Zwingerhaltung

      (1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.
      (2) In einem Zwinger muss
      1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:

      Widerristhöhe (cm) / Bodenfläche (m2)
      bis 50 / 6
      über 50 bis 65 / 8
      über 65 / 10

      2. für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen,
      3. die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht. Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.

      (3) Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.
      (4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten, erreichen kann, keine stromführenden, Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.
      ...
      (6) Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.

      Servus
      age
      Hallo !

      Hat sich schon was geändet am zustand in dem der arme Hund sich befindet?

      Ansonsten wäre es ratsam wie schon erwähnt das Ordnungsamt

      und am besten dem Tierschutz den Fall zu schldern.Besonders das

      der Hund gezwungen wird dies und das zu tun auch wenn er nicht

      will,das der Hund mit einem Stock oder Knüppel geschlagen wird.

      Und auch das mit dem Electro Halsband.Ich würde es Beobachten

      und eventuell Fotos oder ein Video als Beweis machen. Wichtig ist

      auch zu erwähnen das der Hund nur im Zwinger ist ohne Auslauf.

      Zur aller letzten Not würde ich mich mal bei der Polizei und auch

      bei einem Tierartzt erkundigen was da Helfen kann, Das ist auf

      jeden Fall Tierquälerei. So einer dürfte erst gar keinen Hund halten

      dürfen.
      Nein, leider hat sich noch nichts geändert, im Gegenteil, die kaufen sich andauernd noch mehr neue Tiere, die dann zwar für ein paar Minuten interresant sind, dann aber einfach wieder links liegen gelassen werden! Neulich haben sie 2 unschuldige, süße Kaninchen bekommen- und, was war?! Nach 1nem Tag war das 1. schon qualvoll gestorben! Barnie wird nach wie vor in den Bauch getreten und nur noch angeschrieen! Der übergewichtige Nachbarsjunge, dem ja eigentlich der Hund als eine Aufgabe gegeben worden war, tritt ihn auch immer total, obwohl der arme Hund gar nichts dafür kann! Der Junge wirft sich nämlich immer extra auf den Boden, kein Wunder, dass der Hund dann angelaufen kommt und auf ihn geht! Seine Mutter unterstützt das ganze, indem sie sagte:
      ,,JAJA TIMO, IMMER FESTE TRETEN, DANN HÖRT DER AUCH!" :angry: Von wegen! Weil mir Barnie immer so leid tut, schleiche ich mich manchmal heimlich auf den Hof von denen und schieb durch die Gitterstäbe des Zwingers ein paar leckere Kauknochen, damit er wenigstens etwas hat...
      Jonny 4 ever!
      @Johanna147: :evil: oh gott! :evil: laß dich nicht von meiner Wut einschüchtern, aber wieso hast du noch nichts dagegen tun können? Das ist jetzt 4 Monate her, daß du diesen Beitrag erstellt hast. hast es noch nicht geschafft, Beweise zu sammeln? stimmt das?

      Mach bitte schnellstens was!.....man bin ich sauer

      Polizei/Ordnungsamt/Tierschutz - bitte helfe diesem hund :pray: :pray: :pray:

      LG Sappi

      In zweifelhaften Fällen sollte man sich stets für das richtige entscheiden.
      (Karl Kraus)