Versicherung für Feigänger

      Versicherung für Feigänger

      Hallo,
      wir hatten gestern das Thema Verischerung für Freigänger.
      Ich habe ja für Garfield an alles gedacht.
      Halsband, Kaklo, Adressanhänger, Chippen, TA-Kosten, Spiel und Kratzzeug; Futter und Fressnäpfe, transportbox einfach alles.

      Aber an eine Versicherung nicht.
      Wer bezahlt eigentlich den Schaden an den Autos und an den Tieren wenn die Freigänger angefahren werden???
      Ich meine viele hier haben keine Adressanhänger an ihren Tieren aus Angst das irgendwann mal jemand mit einem kaputten Auto und dem toten Liebling vor der Tür steht und sie zahlen müssen.

      Andere haben ein angefahrenes Tier, was sich noch gerade so nach Hause schleppen konnte.
      Diagnose: gebroche Schulter, 2 gebrochene Pfoten und sämtliche Quätschungen und Prellungen, da zahlt das diese Katzenversicheung, die ganze OP und alle Nachbehandlungen wenn sie eine abgeschlossen haben, wenn nicht müssen sie das ja selber zahlen.


      Kennt sich jemand damit aus????
      Julia + Familie und GARFIELD
      hallo,
      ich meine, daß katzen in der privaten haftpflichtversicherung bis zu einer gewissen summe (10.000 €?) versichert sind.
      kann aber auch sein, daß es jetzt nicht mehr mit eingeschlossen ist.

      mein vertrag ist schon älter, und es hat sich bestimmt etwas geändert.

      rufe doch am besten bei einer versicherung an. die können dir das genau sagen.

      gruß
      diana
      Hunde kommen, wenn sie gerufen werden. Katzen nehmen die Mitteilung zur Kenntniss und kommen gelegentlich darauf zurück.
      ich höre da immer nur wenn wenn wenn, das muss jeder selbst wissen ob er sein tier versichert aber ich würde es nicht tun, ich würde es nichtmal chippen lassen. bei den ganzen kosten die du mit dem kleinen anfangs eh schon hast wird das ganz schnell eine ganz teure sache, besonders am anfang.

      ps: dein garfield ist sehr niedlich
      Mein Gästebuch will auch hin und wieder gefüttert werden :D :oops:
      hi,

      danke im namen von meinem dicken "Freddi" :biggrin:

      mein vers.-vertrag ist so 14 jahre alt (freddi ist ja auch schon ein alter herr), daher bin ich mir nicht mehr so sicher.
      es ist aber nicht teurer als ohne vierbeiner, mein vers.-vertreter war bei mir zu haus, bemerkte die katze, und klärte mich dann auf: blabla, bis zu 20.000 DM ist die katze mit eingeschlossen....

      wenn du eine haftpflichtversicherung hast, kannst du das ja einfach anfragen, ob dein kleiner eingeschlossen ist, wenn nicht, kannst du dir zumindest die kosten sagen lassen und kannst es dir überlegen.

      und berichte mal, was dabei rausgekommen ist.
      Hunde kommen, wenn sie gerufen werden. Katzen nehmen die Mitteilung zur Kenntniss und kommen gelegentlich darauf zurück.
      Katzen sind in der normalen privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen, Hunde nicht.
      Also sorry, wenn ich Freigänger hätte, und da würde so ein Typ mit meiner angefahrenen Mieze vor meiner Tür stehen und auchnoch Schadensersatz wegen Schäden an seinem Auto fordern dann würde ich dem aber gehörig den Marsch blasen!!! :evil:
      Fakt ist, dass man als Autofahrer so zu fahren hat, dass man bei jeglichem Hindernis rechtzeitig zum Stillstand kommen muss, auch vor einem Tier, das ist kein Wildschaden!!!
      Im Gegenteil, ich würde den Typen mit zum TA schleppen, denn ER muss für die TA-Kosten aufkommen!
      Eine OP-Katzenversichung finde ich nur sinnvoll bei Freigängern, aber auch da gibt es alternative Möglichkeiten, zBsp ein Sparbuch für TA-Kosten anlegen und da regelmäßig einzahlen, statt das Geld einer Versicherungsgesellschaft zu geben. Das Geld ist nämlich nicht weg wenn man keinen Schadensfall hatte, sondern das kann man immernoch nutzen.
      Außerdem haben die meisten Versicherungen einen Jahreshöchstbetrag. Also, wenn man den überschreitet darf man dann doch wieder selber zahlen.
      Muss halt jeder für sich entscheiden.
      Timmy (+24.09.1998)
      Whisky (geb. 01.07.2005)
      Kira (geb. 30.05.2006)
      momentmal, er darf nicht einfach bremsen wenn da ne katze übern weg läuft. damit würde er den verkehr behindern und es könnte einen möglichen auffahrunfall geben. und mal ganz ehrlich katzenfreund hin oder her, wer fährt schon mit dem gedanken da könnte jetzt ne katze auf die strasse rennen? oftmals rennen sie so kurz vorher rüber das man gar nicht halten kann. wenn sie jetzt auf einer ruhigen strasse schon sitzt und man sie von weitem sieht ok da sag ich nix wenn man da schadenersatz fordert aber in deinem beschriebenen fall würde ich dazu bewogen einfach weiterzufahren so leit mir die katze tut :eek:
      Mein Gästebuch will auch hin und wieder gefüttert werden :D :oops:
      Original von Garfield2005
      momentmal, er darf nicht einfach bremsen wenn da ne katze übern weg läuft. damit würde er den verkehr behindern und es könnte einen möglichen auffahrunfall geben.


      nnerhalb einer geschlossenen Ortschaft darf auch für eine Katze gebremst werden. Anders als auf freier Strecke, wo der Autofahrer grundsätzlich zwischen dem Leben des Tieres und dem Unfallrisiko abzuwägen hat. Im Ort aber muss niemand eine Katze überfahren, nur weil eventuell ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer unaufmerksam sein könnte: Eine Autofahrerin im ostwestfälischen Bredenborn ist auf ihren Vordermann aufgefahren, nachdem der wegen einer Katze gebremst hatte. Mit seiner Entscheidung verpflichtete das Gericht die Haftpflichtversicherung der Frau zur Regulierung des Schadens von DM 10.000.00. Gerade in ländlich strukturierten Orten müsse man ständig mit Haustieren auf der Straße rechnen.
      Landgericht Paderborn, Az.: 5 S 181/00
      Landgericht Koblenz, Az.: DAR 2001, 227


      Das hatte ich noch so im Kopf, das man sehr wohl innerorts für Katzen bremsen darf.

      Zur Versicherung an sich: Ich hab bei meiner Haftpflichtversicherung angerufen und gefragt, ob meine Katzen mitversichert sind und die gute Frau am Telefon hat mir das bestätigt.
      Also einfach mal anrufen, fragen und es sich am besten schriftlich geben lassen.
      So ein Quatsch... "man darf nicht einfach bremsen, weil man dann den Verkehr behindern und einen Auffahrunfall verursachen könnte"... :rolleyes:
      1. muss man bei JEDEM Hindernis rechtzeitig bremsen können. Was machst du denn, wenn ein Kind plötzlich auf die Straße gerannt kommt? Bremst du dann auch nicht, um den Verkehr nicht zu behindern?
      2. Thema Auffahrunfall: Derjenige, der einem hinten drauf rauscht hat immer Schuld, denn dann hat der Hintermann nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten.

      Ich sagte auch nicht, dass ich pauschal jeden, der einen Unfall mit einem Tier verursacht hat zur Kasse beten würde. Würde derjenige aber Schadensersatz für sein Auto verlangen, dann schon!!!
      Ist übrigens auch so gesetzeskonform, kannst dich gerne mal schlau machen.
      Derjenige, der ein Tier anfährt, beschädigt fremdes Eigentum und ist somit haftbar.

      Einem ehrlichen Autofahrer, der sich jedoch ernsthaft um das Wohlergehen des angefahrenen Tieres kümmert und es zu seinem Besitzer bringt hingegen, wird wohl kaum jemand belangen.
      Timmy (+24.09.1998)
      Whisky (geb. 01.07.2005)
      Kira (geb. 30.05.2006)
      Naja, wie oben in dem Gerichturteil nachzulesen ist, hat man als Autofahrer in geschlossenen Ortschaften sehr wohl für ein Tier zu bremsen, denn der Autofahrer hinter einem hat gefälligst Sicherheitsabstand zu halten.
      Es ist hingegen strafbar, nicht zu bremsen!!!

      Und außerhalb geschlossener Ortschaften hat man auch nicht einfach nicht zu bremsen, sondern abzuwägen, ob es möglich ist zu bremsen, ohne einen Unfall zu verursachen.
      Timmy (+24.09.1998)
      Whisky (geb. 01.07.2005)
      Kira (geb. 30.05.2006)

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