Hundesteuer! Ein Witz!!!

      Wenn du dich für ienen Listenhund interessierst, solltest du mal im Tierheim in Essen fragen. Vor zwei Jahren war das so, dass wenn man einen Kampfhund aus dem TH nimmt, dass man dann nur normale Steuern zahlt!
      Melanie
      Ein Hund wird niemals den Bissen vergessen, den du ihm gegeben hast, auch wenn du später 100 Steine nach seinem Kopf wirfst.
      muss man denn auch so hohe steuern zahlen wenn der listenhund einen bestandenen wesenstest hat? der gilt doch dann als "normaler" hund oder?

      was ist denn wenn ein hund der z.b gebissen hat (nicht auf der liste) muss er denn auch so hohe steuern zahlen?

      mich ärgert das thema immer wieder...
      Gruss Dixidorius und Duke

      Tierheim Essen

      Hallo,

      ist ja lustig wielange sich so ein thread hält, dafür dass ich ihn im Auggust aufgemacht habe.

      Also im Tierheim Essen ist man für einen SoKa (nur aus Essen!) 1 Jahr steuerbefreit und danach ca. 290€ jährlich, aber das scheint ja noch sehr günstig zu sein, im gegensatz zu den anderen Städten von denen ich hier lese.
      Naja mein Auto kostet "nur" 128€, ist mir aber nie zu ohren gekommen dass hunde das Klima gefährden. Aber egal....

      Vg Lacadero1984
      Mein Auto fällt nicht auseinander, es transformiert sich nur :dance:
      Über die Hundesteuer habe ich mich auch schon oft genug aufgeregt! Was mich nervt, warum denn nur Hunde? Wie schauts mit Katzen etc. aus?

      Bis letztes Jahr habe ich für Kira 26€ gezahlt, dies wurde dieses auf 40€ erhöht. Was ja noch nett ist. Unsere Nachbarn haben einen Bullterrier, die auch bis letztes Jahr nur 26€ gezahlt haben und ohne Vorwarnung sollten sie dann 500€ zahlen. :eek: Sie wollten mit Anwalt vorgehen, weiß aber noch nicht was dabei raus gekommen ist!


      Hallo, Kira05!

      Es gab zwar schon unterschiedliche richterliche Beurteilungen der Kampfhundesteuer, teils Zugunsten des Halters, doch obliegt Höhe und Erhöhung letztlich der Willkür der zuständigen Verwaltungsbehörde. Zudem gab es 2000 eine höchstrichterliche Entscheidung (BVerwG 11 C 8.99), die die erhöhte Steuer für Kampfhunde grundsätzlich als rechtmäßig erklärt.

      Möchtest Du gegen den Bescheid vorgehen, hast Du nur einen Monat Zeit für Deinen Widerspruch. Erst nach dem schriftlichen Widerspruch und einem ablehnenden Bescheid kannst Du innerhalb eines weiteren Monats nach Erhalt Klage erheben.

      Hier in unserer Umgebung kamen mir nur Ablehnungen des Widerspruches und erfolglose Klagen zu Ohren. Doch bei einem regelmäßig anfallenden Mehrbetrag von fast 500 € / Jahr würde sich eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt durchaus lohnen. Vielleicht findet er gerade in der Formulierung Eurer Hundesatzung Unstimmigkeiten oder gar einen Präzedenzfall Zugunsten des Halters aus Eurer Umgebung.

      Servus
      age