mein freund und ich haben nun folgendes problem... mein freund bezieht hartz und nun versuchen wir rauszufinden ab wann wir eine sogenannte bedarfsgemeinschaft führen - noch sind wir nicht zusammengezogen aber ich würde dieses jahr gerne noch zu ihm ziehen.
er hat heute schon mal telefonisch nachgefragt und da hieß es in dem moment wo ich bei ihm einziehe wäre es eine bedarfsgemeinschaft und ich müßte mit für ihn aufkommen - im internet hab ich ein bischen rumgesucht und auf einigen seiten steht,daß man länger als 12 monate zusammenleben muß und ab dann wäre es erst eine bedarfsgemeinschaft...
hat jemand von euch da schon seine erfahrungen mitgemacht und könnte mir nun sagen was nun richtig ist ?
vielen dank im voraus schon mal !
gruß jenny