hartz IV - bedarfsgemeinschaft

      hartz IV - bedarfsgemeinschaft

      hallo,
      mein freund und ich haben nun folgendes problem... mein freund bezieht hartz und nun versuchen wir rauszufinden ab wann wir eine sogenannte bedarfsgemeinschaft führen - noch sind wir nicht zusammengezogen aber ich würde dieses jahr gerne noch zu ihm ziehen.
      er hat heute schon mal telefonisch nachgefragt und da hieß es in dem moment wo ich bei ihm einziehe wäre es eine bedarfsgemeinschaft und ich müßte mit für ihn aufkommen - im internet hab ich ein bischen rumgesucht und auf einigen seiten steht,daß man länger als 12 monate zusammenleben muß und ab dann wäre es erst eine bedarfsgemeinschaft...
      hat jemand von euch da schon seine erfahrungen mitgemacht und könnte mir nun sagen was nun richtig ist ?
      vielen dank im voraus schon mal !
      gruß jenny
      Also ich kenne es auch nur so, das man ab dem Moment des Zusammenziehens als Bedarfsgemeinschaft läuft - schließlich ist es ein eheähnliches Verhältnis, es fehlt ja nur der Trauschein.
      "Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde"
      (Autorin unbekannt)


      Petra und ihre Kuscheltiger



      Wenn ich im Forum bin, bin ich im Forum - wenn nicht, denn nicht :D
      hallo petra
      danke für deine schnelle antwort, das war auch mein stand der dinge, aber es soll da angeblich eine neue regelung geben nachder es heißt,daß die bedarfsgemeinschaft erst nach 12 monaten in kraft tritt... nur leider hab ich im internet keine begründung dafür gefunden bzw eine ausfürlichere beschreibung
      schaun ma mal,mein freund will sich jetzt einen termin beim amt holen und dann läßt er sich das ganze mal erklären...
      lg
      Das wird wohl das beste sein, wenn ihr das vorher klärt :wink:

      Vielleicht kann dir ja noch jemand anders hier Auskunft geben, der selber in der Situation ist/war.
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      Petra und ihre Kuscheltiger



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      Also ich kenne das auch nur so, als ich mit meinem Freund, inzwischen Mann zusammengezogen bin, waren wir sofort eine Bedarfsgemeinschaft und selbst das Kindergled für mich, wurde bei uns beiden angerechnet
      Katzen erreichen mühelos, was uns Menschen versagt bleibt: durchs Leben zu gehen, ohne Lärm zu machen.

      Ernest Hemingway
      vielen dank für eure antworten !
      haben uns gestern abend noch mal schlau gemacht und es ist eigentlich wirklich so,daß es erst nach 12 monaten eine bedarfsgemeinschaft ist, aber es liegt an uns zu beweisen,daß wir noch keine 12 monate zusammen sind - und das ist genau der punkt - man kann es kaum beweisen, die bestätigung der eltern zählt nicht weil davon ausgegangen wird,daß unsere eltern für uns "lügen" würden...
      was solls ! davon lassen wir uns bestimmt nicht abhalten zusammenzuziehen und nächstes jahr zu heiraten :wink:

      aber nun noch der "hammer", mein freund hat vom amt den typ bekommen, wir sollen doch als wg zusammenziehen - da er ja ne 3 zimmer wohnung hat, sollen wir ins dritte zimmer ein bett stellen (das halt auch ab und an mal benutzen...) und einen kleiderschrank in dem sich meine anziehsachen befinden und wir sollten mit den vermietern reden,daß sie den mitevertrag ändern möchten, sprich daß vermerkt wird,daß ich als untermieterin dort eingezogen bin... dann wäre alles ok, auch wenn sie mal zur kontrolle vorbei kommen würden...
      von der idee sind mein freund und ich nicht unbedingt begeistert, wir wollen das amt ja nicht bescheißen und außerdem müßten wir dann auch noch unterschreiben,daß wir "nur" als wg zusammenleben...

      nee danke, daß ist uns dann doch zu heikel - dann sehen wir lieber zu, daß wir mit dem geld über die runden kommen was ich verdiene und dann zeihen wir ganz offiziell zusammen und sind dann auch vom ersten tag an eine bedarfsgemeinschaft
      Ich kenn das auch nur so, das man ab dem Moment, wo ihr zusammen wohnt, eine Bedarfsgemeinschaft seid.

      Als WG zusammen ziehen würde ich auch nicht machen...man kann zu leicht nachweisen das ihr ein Paar seid und dann gibts gewaltigen "Ärger"
      REX ist mit 14 Jahren am 12.09.2008 unerwartet eingeschläfert worden. Ruhe in Frieden mein Süßer!! Schade das ich mich nicht mehr von dir verabschieden konnte!!! :cry: :cry:
      Das Risiko war uns auch damals zu hoch - und ich denke mal, man ist zusammen und geht dann auch zusammen durch dick und dünn :wink:

      Bescheissen wäre auch überhaupt nicht meine Art, da hätte ich jeden Tag ein schlechtes Gewissen!
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      (Autorin unbekannt)


      Petra und ihre Kuscheltiger



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      Ja - das mit dem Untermietvertrag geht leicht, bloss, wenn die das rausfinden, was meinst du, was da erstmal los ist, da gehts dann mit Sperrungen des Geldes (und ich denke mal, das wäre für euch beide nicht so prickelnd) bis zu Abzügen oder gar Anzeigen, weil Betrug. Zudem "darf" dein Freund dann alles zurückzahlen, seit dem Tag an, wo er das Amt betrogen hat !

      Dass ihr nicht beweisen könnt, dass ihr keine 12 Monate zusammen seid - man, die Option hatten wir garnicht - nagut, wir haben auch ein Kind zusammen, was deutlich älter als 12 Monate ist :think:.

      Ach - und völlig :eek: find ich, dass der Typ vom Amt solche Tipps gibt ! Wie wärs mit ner Dienstaufsichtsbeschwerde (is jetz mein neues Hobby geworden :whistle: ) - da merkt man ja, was für unfähige Leute teilweise da rum sitzen :rolleyes:.

      Dann stell dich schonmal drauf ein - sie wollen ALLES, wirklich alles von dir wissen... und das ist schon :sick:..

      Ich kann dir nur den Tipp geben - wobei das auch leicht betrogen ist - falls du ein Sparbuch hast - nimm das Geld sofort runter und gib an, falls der Bearbeiter sagt : "Sie hatten doch bis vor Kurzem ein Sparbuch, wo ist das Geld?" -> (Normalerweise kriegen die das nichtmal raus) - dass du Schulden hattest bei sonstwem (natürlich auch demjeniegen, der das dann auch "bezeugen" könnte) - weil, wenn ihr höhere Summen von Geld habt, dann dürft ihr erstmal beide davon leben, bis das alle ist.
      In Liebe zu meinem Fietsche.. ich vermisse dich und liebe dich..

      Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd...

      RE: hartz IV - bedarfsgemeinschaft

      Hallo Schlemi76 bin auch hartz4ler aber alleine möchte dir aus dem stern ratgeber hartz4 der ratgeber eine stelle zitieren die die bedarfsgemeinschaft betrifft wenn keine eheänliche gemeinschaft vorliegt man kann auch unter einem dach zusammenwohnen ohne im rechtlichen sinn eine eheänliche gemeinschaft zu bilden denn eine solche gemeinschaft geht in der regel über eine bloße wirtschaftsbeziehung hinaus ist auf dauer angelegt und beinhaltet gegenseitige fürsorge anzeichen dafür sind zb ein gemeinsames kind ein gemeinsames konto und gegenseitige finanzielle unterstüzung aber wohnen hans huber und ute ufer zwar in der gleichen wohnung und verstehen sich prima muß es sich noch nicht um eine sehr enge bindung handeln ute schließt mit hans einen untermietvertrag ab und ihr geld verwalten sie auf getrennten konten so werden die beiden nicht in eine bedarfsgemeinschaft zusammengefast und der verdienst des einen mitbewohners wird nicht mit den leistungen des anderen aufgerechnet wichtig die einstufung als eheänliche gemeinschaft lässt sich dadurch vermeidendass man 1. kein gemeinsames konto führt 2. einen untermietvertrag abschliest und 3. den anderen nicht finanziell unterstützt das sozialgericht düsseldorf hat einer frau trotz partner der einkommen hat arbeitslosengeld2 zugesprochen zu finden unter aktenz.:S 35 AS 119`/05 ER wenn das amt trotzdallen ablehnen sollte müßt ihr einspruch gegen den bescheid erheben und euch an einen fachanwalt wenden falls ihr wegen der anwaltskosten angst habt muß dein freund sich beim amtsgericht einen beratungsschein hollen da er hartz 4 bekommt ist das dan kostenloß und das anwaltsgespräch koßtet höchstens 10 euro ich hoffe du kannst damit was anfangem
      @miri1992
      vielen dank !
      mein freund war gestern beim amt und hat sich mal schlauer gemacht, es wäre so,daß die uns erst mal generell als bedarfsgemeinschaft einstufen würden und das heißt,wir müßten sofort einspruch/widerspruch einlegen und zum anwalt, etc.
      nee danke,daß ist uns zu aufwendig für 700,-- euro im monat die mein freund bekommt...

      @poloni
      wir haben auch nicht schlecht gestaunt als der "rat" kam... wie oben schon geschrieben war mein freund nun auch noch mal persönlich bei dem knilch und hat sich aufklären lassen, es geht uns in erste linie darum,daß wir keinen ärger bekommen, nicht daß es auf einmal heißt ich bin 4 tage die woche bei meinem freund und das wäre dann schon ein eheähnliches verhältnis... es ist aber so, wir haben in dem moment eine bedarfsgemeinschaft wenn ich bei ihm einziehe... aber nun kommt mal wieder ein "guter Tipp" von dem sachbearbeiter, wenn ich weiterhin wo anders gemeldet bin (z.b. ich bin unter der adresse von meinen eltern gemeldet und hab da auch ein zimmer mit bett und schrank und einigen persönlichen dingen, dvd und cd´s, und bücher) dann kann ich 7 tage / nächte die woche bei meinem freund sein ohne daß sie ihm das geld streichen / kürzen... wat denn das für ne logik ??? das machen wir aber auf gar keinen fall,denn ich werd ja meine beiden katzen mit zu ihm nehmen wenn wir zusammen ziehen ! das mit dem sparbuch hat er meinem freund auch gesagt, werd das geld dann demnächst meiner mom überweisen,bzw sie eröffnet ein neues sparbuch auf ihren namen mit meinem geld...
      ich find diesen sachbearbeiter etwas komisch... trau dem nicht so 100%

      wir werden alles ganz richtig und offiziell machen wenn wir zusammen ziehen, sprich ich werd mich mit unter der adresse von meinem freund anmelden und er wird das dann sofort beim amt angeben und dann hat alles seine ordnung und wir bekommen keinen ärger...
      Das Lustige ist ja - man könnte es ganz leicht nachweisen, dass du schon da wohnst - selbst wenn du ein Zimmer bei deiner Mutter hast. Da fragt man dann halt die Nachbarn, wie oft du bei deiner Mutter bist usw. Die setzen ja Leute auf Betrüger, die geschult sind und das von weitem wittern.

      Man, so ein Bearbeiter... :eek:.. der hat wohl seinen Beruf n bissl verfehlt.

      Der einzige "Betrug" ist ja dann mit dem Sparbuch - dass hab ich aber auch gemacht.

      Mach es lieber offiziell, dann kriegt ihr kein ärger...

      PS mein Mann kam gestern an und meinte : "Es gibt ne neue Regelung, solang man nicht 12 Monate zusammen ist, ist man keine Bedarfsgemeinschaft - aber wie soll man das beweisen"... :wink:. Wusst ich bis dato auch nicht.
      In Liebe zu meinem Fietsche.. ich vermisse dich und liebe dich..

      Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd...
      Der Sachbearbeiter gehört ja wohl wirklich nicht dahin....

      Kein Wunder, wenn es mehr von der Sorte gibt, das es so viele Hartz IV-Betrüger gibt...

      Man, da könnte ich :evil:
      "Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde"
      (Autorin unbekannt)


      Petra und ihre Kuscheltiger



      Wenn ich im Forum bin, bin ich im Forum - wenn nicht, denn nicht :D