Insolvenz? Tiere weg?

      Insolvenz? Tiere weg?

      Hi, ich bin es mal wieder!

      Wenn man Insolvenz anmelden muss, muss man dann auch seine Tiere weggeben?????

      Das würde mich brennend interessieren, da ich einen Insolvenzfall zwar kenne, die betroffene Person aber wissen möchte, ob die Tiere wegmüssen.

      Ich brauche ganz dringend eure Hilfe

      Vielen Dank im Voraus

      Nicole
      Geht es um eine Privat-Insolvenz?

      Gute Frage - zum Leben bleibt dann das nötigste, ähnlich wie beim Hartz4-Thema, das wir jetzt ja erst die Tage hatten - aber ob ein Tier weg MUSS, weiß ich nicht...
      "Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde"
      (Autorin unbekannt)


      Petra und ihre Kuscheltiger



      Wenn ich im Forum bin, bin ich im Forum - wenn nicht, denn nicht :D
      Hi! :wink:

      Früher war es mal so, dass Rassetiere, die einen Wert von 500 DM überschritten haben, "abzustossen" waren, weil man von dem Geld ja Rechnungen bezahlen kann...

      Ob das heute noch gilt, kann ich leider nicht sagen. Ich vermute aber stark, dass die Regelung noch ähnlich ist.

      LG
      "Die Katze ist das Meisterstück der Natur" (Leonardo da Vinci)

      RE: Insolvenz? Tiere weg?

      Es sagt uns schon die Logik, Private Insolvens, bedeutet jemand ist verschuldet. Eine Insolvens kannst Du nur über eine Schuldner Beratungsstelle machen, und nur dann wenn Du Pfändbares Einkommen hast, ein Hartz IV Empfänger kann schon mal keine Insolvenz anmelden. Du musst alle Schulden und alles Einkommen auflisten, und dazu gehört nun mal kein Haustier, das müsste eigentlich klar sein oder glaubst Du ein Gerichtsvollzieher pfändet Dir ein Hund oder eine Katze, ein Hamster oder ein Meerschweinchen?? Also ich denke so einen Fall hat es nie gegeben.
      Gruß
      Waldi Aus Mainz
      besucht mich einfach auf meine hompage, dort steht alles über die Sandy und die bekloppte Oma :lol: und viele dumme Sprüche
      @Waltraud
      Natürlich kann das auch ein HarzIV Empfänger tun, und wenn er 7 Jahre nicht zahlen kann ist das eben so, die Schulden ist er aber trotzdem los :wink:
      Ich kenne jemandem dem es so ergangen ist, das war kein Problem, wer nichts hat kann nichts zahlen :smile:
      Liebe Grüße von Hexe, Speedy und Dosine Diana :biggrin:

      Ehrlich währt am längsten :wink:
      @ Waltraud:
      Wieso benötigst du für eine Insolvenz ein pfänbares Einkommen?
      Entschuldige, aber dass ist Blödsinn ...
      Wenn man pfändbares Einkommen hätte, hätte man ja "genügend" Geld im Monat und wäre nicht unbedingt zahlungsunfähig.
      Es wäre ja auch zum Nachteil für Hartz 4-Empfänger, wenn die nicht von ihren Schulden befreit werden könnten, aber alle anderen "Armen" ...
      Bei der Beratungsstelle kann man dann halt nur die Gläubiger auflisten und die Hartz 4-Bezüge angeben.

      Und man kann z.B. wertvolle Pferde pfänden, also denke ich auch, dass man Hunde und Katzen pfänden könnte. Allerdings nur, wenn sie wirklich wertvoll sind! Also Rassekatzen die z.B. auch bei Ausstellungen erfolgreich sind.
      ..........
      Der private Halter hat keine Pfändung zu befürchten, der engen Bindung zwischen Tier und Halter wird Rechnung getragen, auch wenn es sich um ein Rassetier handelt - außer vielleicht es ist ein Tier, welches sehr viel wertvoller ist als andere Rassevertreter...

      Bei Züchtern oder Haltern mit mehreren Tieren sieht das anders aus. Hier unterstellen die Gerichte, daß es eben keine sehr enge und individuelle Bindung gibt, was das Tier zum bloßen "Wertgegenstand" macht - dann kann gepfändet werden.

      Das ist übrigens auch so mit dem Rückbehaltungsrecht von Tierärzten, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird.

      Grüße
      Tina