Ich hab da ein ziemliches Problem...letztes Jahr habe ich zwei Katzen geschenkt bekommen, vor allem als seelischen Beistand, da ich einiges hinter mir habe...dummerweise habe ich vergessen, meinem Vermieter bescheid zu geben und laut meinem Mietvertrag sind Katzen und Hunde nur mit Genehmigung erlaubt. Ich weiß, daß es einige Gesetze gibt, die dennoch sagen, daß der Vermieter kein Recht dazu hat, dem Mieter ein Haustier zu untersagen.
Leider hat sich eine Nachbarin beschwert, meine Katzen würden stinken und sie würde sich dadurch belästigt fühlen. Witzigerweise scheinen meine beiden Minitiger nur auf dem Balkon zu stinken (stand jedenfalls so in dem Schreiben der Wohnungsbaugenossenschaft)
will sagen, im ganzen Haus ist nichts zu riechen, öffentlicher Flur natürlich eingeschlossen. Der Gestank zieht also nur von meinem Balkon zu ihrem: nämlich um die Ecke herum und eine Etage nach oben.Ok, Sarkasmus mal zur Seite...ich soll meine zwei Katzen jedenfalls innerhalb von vier Wochen abgeben und das sehe ich natürlich nicht ein. Da ja nun leider die Beschwerde von einer Mieterin ausging, weiß ich nicht, ob ich trotzdem im Recht bin, wenn ich sage, ich behalte meine zwei. Wenn es nur um den Mietvertrag ginge, sähe das Ganze anders aus.
Was ich auf jeden Fall versuchen werde:
- Unterschriftenliste der anderen Mietparteien
- Attest vom Arzt (schließlich wäre ich ansonsten suizidgefährdet
)- dem Vermieter vorschlagen, meine Katzen nicht mehr auf den Balkon zu lassen.
- dem Vermieter meine Situation erklären, wieso, weshalb, warum ich meine beiden nicht abgeben kann
Gibt es ansonsten noch rechtliche Urteile, die mir weiterhelfen könnten? Bis jetzt habe ich leider nichts gefunden. Ich bin für jede Hilfe dankbar!


Warum?

)