Also dazu möchte ich nur schnell sagen, dass ein Zungenpiercing ein "Intimpiercing" ist und "theoretisch" vom Arbeitgeber nicht verboten werden darf!
Dem muss ich leider wiedersprechen. Bei uns auf der Arbeit (Einzelhandel) ist es strikt verboten ein Zungenpircing oder Tatoos die man sehen kann zu haben. Wird sich nicht daran gehalten, droht die fristlose Kündigung.

Liebe Grüsse
Marion
Gesundheit und Nichtbehindertsein ist wahrlich kein Verdienst, sonder ein Geschenk, dass jedem durch eine jähe Wendung genommen werden kann.