dringende hilfe in rechtsstreit

      dringende hilfe in rechtsstreit

      hallo ihr lieben,

      ich brauch eure hilfe...

      kurzer sachverhalt:

      meine eltern und ich wollten umziehen hatten uns ein schönes bauernhaus angesehen das aber noch bewohnt war.
      meiner mutter gefiel das haus so gut das sie zwei tage nach der besichtigung den mietvertrag unterschrieb. mein vater und ich wollten nicht dahin wären aber mum zu liebe hin gezogen.

      na ja aufjedenfall rief uns der vermieter nach tagen an das dass haus jetzt frei wäre. wir also hin um es auszumessen und was sahen wir der komplete keller (was vorher nicht zu sehen war da er bis oben hin voll stand) war voller schimmel. :eek:

      nach näherem betrachten des hauses war klar das dass ganze aus mit schimmel befallen war.

      da meine mutter schwer lungenkrank und ich einen säugling hab sind wir aus dem mietvertrag zurück getreten. natürlich fand das der vermieter nicht toll und drohte uns mit anwalt.

      ich sprach mit dem vermieter der auch offen zu gab das er von dem schimmelbefall wusste :evil:.

      heute kam ein schreiben von dem anwalt!

      wir wollen jetzt noch keinen anwalt einschalten da wir sicher sind das wir im recht sind und wollen erst alleine ein schreiben an seinen anwalt richten. nur ist jetzt die frage worauf müssen wir achten???

      wie steht ihr zu dem fall was denkt ihr wer hat recht? und grenzt das nicht schon an körperverletzung das er ein säugling und eine lungenkranke frau in ein schimmel zerfressenes haus stecken wollte???

      vielen dank im vorraus und sry. für den langen text

      *ACHTUNG ICH BIN PN FAUL xD*
      hi veli,

      ich denke ihr seid auf jeden fall auf der sicheren seite wenn ihr auch das erste schreiben schon von einem anwalt machen lasst. der weiß genau, auf welche formulierungen man achten muss und so kann euch später nicht das wort im mund herum gedreht werden.

      grüße,
      rebecca
      Das ist ja total daneben :eek: Ihr seid da auf jeden Fall im Recht, würde man mal so behaupten. :oops:
      Wollt ihr nicht doch lieber einen Anwalt einschalten? Schon allein wegen der Formulierung etc. Sicher ist sicher.
      REX ist mit 14 Jahren am 12.09.2008 unerwartet eingeschläfert worden. Ruhe in Frieden mein Süßer!! Schade das ich mich nicht mehr von dir verabschieden konnte!!! :cry: :cry:
      Also bitte...der Vermieter hat ja wohl ganz klar dafür zu sorgen, daß die Wohnung bewohnbar ist, d.h. im Klartext, daß er dafür sorgen muß, daß der Schimmel verschwindet. Und falls die Schuld beim Vormieter liegen sollte, sind höchstens diese dafür haftbar zu machen. Laßt euch bloß nicht ins Boxhorn jagen oder verunsichern.
      Außerdem hätte er euch darauf hinweisen MÜSSEN, daß das Haus verschimmelt ist, auch, wenn ihr es vorher besichtigt habt...
      Hi Veli,
      ein sogenanntes Rücktrittsrecht gibt es beim Mietvertrag nicht,leider.
      Ich würde euch auch empfehlen einen versierten Anwalt aufzusuchen.
      Wenn es um die Kosten für einen anwalt geht ,keine Rechtschutzversicherung?

      Und man kann sein "Problem" auch kurz am Telefon anreissen und nachfragen mit welchen Kosten man in etwa rechnen muss um ein Antwortschreiben aufsetzen zu lassen.
      hallo veli!

      boah, das ist ja übelst! so ein mistkerl!

      frag doch mal dianchen, die kennt sich relativ gut mit mietsachen aus.

      ansonsten würd ich auch lieber nen anwalt damit betreuen, einfach um auf der sicheren seite zu sein.

      im übrigen: zählt ein mietvertrag zu den kaufverträgen? wäre das nicht ein versteckter mangel, sogar mit vertuschung des verkäufers (hier der vermieter)? somit hätte man das recht vom kaufvertrag zurück zu treten, bzw. der kaufvertrag wäre nichtig.

      was meint ihr?

      alles liebe für euch!!
      kerstin
      Ich denke nicht, dass ein Mietvertrag zu den Kaufverträgen zählt! Warum sollte er? :think: Von einem Kaufvertrag kann man zurück treten, von einem Mietvertrag nicht!

      Jedenfalls ist das, was hier abgleuafen ist auf keinen Fall korrekt!

      Recht haben und recht bekommen sind aber leider im Staate Deutschland zwei verschiedenen Schuhe... :sad: Nachdem der "nette" Mann zum Anwalt gelaufen ist, kann ich euch nur dringendst raten, umgehend das gleiche zu tun. Ich würde da nicht lange selber rumdoktern.

      Ich drück euch die Daumen, aber bei dem Sachsand, denke ich mal, dass da einfach was zu machen sein muß! :wink:
      hi,

      danke für eure antworten...

      ich habe meinen eltern gerraten zum anwalt zu gehen aber das wollen sie nicht...

      na ja dann sollen sie es so tun ich kann dann auch nichts mehr machen. ich meine es ist ihre entscheidung.

      ich denke zwar des es mit einen brief von unserem anwalt bestimmt erledigt wäre und wenn es zum prozess kommen sollte muss ja eh der verlorene alles zahlen.

      na ja jetzt mal abwarten ich halte euch auf dem laufenden!

      *ACHTUNG ICH BIN PN FAUL xD*
      *mal das Gesetzbuch welz*

      Also folgendes:

      1. Versuch bitte deine Eltern davon zu überzeugen, sich einen Anwalt zu nehmen! (das hat nix damit zu tun ob sie im Recht sind oder nicht, es ist einfach besser, auch was den Schriftverkehr bzw. die Formulierungen angeht)

      2. Deine Eltern können aus diesem Vertrag zurücktreten, bzw. auch fristlos kündigen, denn
      im BGB § 543 "Gesundheitsgefahren in der Wohnung" steht:
      Die Gefahr muss von den Räumen ausgehen. Eine Gefährdung des Mieters, weil dieser besonders empfindlich ist, reicht nicht aus. Die Ursache ist unerheblich, z.B. unzureichende Beheizbarkeit, Feuchtigkeit des Mauerwerks oder häufiges Auftreten von Ungeziefer oder Schimmelpilz

      3. man kann auch fristlos kündigen wenn die Wohnung nicht so übergeben wird wie vereinbart, wenn z.B. eine vertraglich vereinbarte Renovierung vom Vermieter nicht vorgenommen wurde. Der Mieter kann dann kündigen, wenn der Vermieter auch nach einer Abhilfefrist die Wohnung nicht ordnungsgemäß überlässt.

      Und jetzt beweg ich mich auch auf dünnem Eis, denn das weiss ich nicht ganz genau, könnte aber meinen Chef noch mal fragen... normalerweise ist es so, dass ihr getäuscht wurdet! Also der Vermieter und auch der Mieter vor euch wussten um den Zustand des Kellers, das hätte er euch mitteilen müssen! Deswegen denke ich auch, dass es überhaupt kein Problem ist aus diesem Vertrag wieder rauszukommen!

      Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung :D :D

      Liebe Grüße und viel Glück!

      Murle
      Liebe grüße von dem murle, Mia, Shiva, Minou, Baby, Tapsi, Tabaluga, Lilli, Joker und Easy
      danke dir...das hilft doch sehr weiter!

      meine eltern lassen sich nicht überzeugen! auf meine frage hin warum sie es keinen anwalt geben kam : "hast du geld" :rolleyes:

      sollen sie machen...die denken nur wieder das sie das auch alleine schaffen.. :rolleyes:

      *ACHTUNG ICH BIN PN FAUL xD*
      hi,

      ich weiß jetzt nich, ob ihr überhaupt rechtschutzversichert seid, aber meistens wird die erstberatung bei einem anwalt von der versicherung gezahlt, ohne daß ihr eine selbstbeteilung zahlen müßt!

      und da könnt ihr ja den anwalt fragen, wie ihr das handhaben sollt.

      auf jedenfall seid ihr im recht, wie auch die anderen hier supi beschrieben haben!
      er hätte euch auf jedenfall darauf hinweisen müssen!!


      was hat eigentlich der anwalt von dem vermieter so geschrieben??

      lg
      ch!ll@
      Frag deine Eltern doch mal, ob sie keine Rechtschutzversicherung haben oder mach ihnen den Vorschlag beim Mieterschutz anzurufen. Vielleicht können die euch wenigstens Auskunft darüber geben, wo man in so einem Fall evtl. auch finanzielle Unterstützung bekommt, sodaß man sich einen Anwalt nehmen kann.
      Mit solchen Leuten ist nicht zu spaßen...wenn der Vermieter schon so anfängt, dann wird der das volle Programm durchziehen. Rechtliche Unterstützung solltet ihr auf jeden Fall annehmen. Was ist wohl kostspieliger? Ein Anwalt, oder evtl. doppelte Miete zahlen, weil ihr in der Wohnung nicht bleiben könnt und eine zweite mieten müsst? Außerdem geht es auch bestimmt extrem an die Nerven, wenn man ersteinmal in der Schimmelbude drin sitzt und dann der ganze Ärger kommt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Thanée“ ()

      Recht haben und recht bekommen, sind leider 2 Paar verschiedene Schuhe. Ich weiß von dem Fall einer Kollegin , der komplett anders lag, der aber deutlich macht, dass man aus einen Mietvertrag nicht einfach so ´raus kann. Sie hatte sich eine Wohnung angeschaut und den Mietvertag unterschrieben. Bevor sie aber in die Wohnung zog, war sie verstorben, und ihr Sohn hatte einen riesigen Haufen Ärger und Kosten, weil es eben diesen Vertrag schon gab.Wahnsinn !
      Euch wünsche ich viel Glück gegen diesen Betrüger recht zu bekommen.
      Maja
      Also Leute gibts ...
      Wenn deinen Eltern ein Anwalt zu teuer ist, geht erstmal zum Mieterverein. Der kostet zwar auch ca. 60,-€ im Jahr aber die sind ja spezialisiert auf sowas.
      Normalerweise ist man als Mitglied im Mieterverein auch Rechtsschutzversichert - allerdings nur für Streitigkeiten die erst nach Eintritt entstehen ... Und das ist leider bei euch nicht der Fall ...

      Was schrieb der Anwalt den so? Und was das Gericht?
      Stand dort irgendwas von Schimmel? Habt ihr zufällig Fotos davon gemacht? Nicht dass der Typ jetzt alles übermalt und sagt: "Da ist doch nix..." Dann wirds eng ...

      Viel Erfolg ...
      ..........
      Hallo,

      auf alle Fälle bist du im Recht. Aus persönlichen Gründen jedoch weiß ich, dass so ein Rechtstreit unschön werden kann. Auch ich tendiere immer dazu von Anfang an einen Anwalt zu Rate zu ziehen, aber nur weil ich selbst Jura studiere und überzeugt davon bin, dass der Anwalt doch noch viel besser ein solches Schreiben aufsetzen kann. Nun aber zu der rechtlichen Problematik:

      Wie schon erwähnt, gibt es ein Rücktrittsrecht im Mietrecht nicht.
      Jedoch kannst du, wie ebenfalls oben schon erwähnt, den Vertrag fristlos kündigen, wenn gemäß § 569 Abs. 1 BGB ist eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit vorliegt. Hierbei muss die Gefahr, wie auch schon erwähnt, von den Räumen ausgehen. Welche Gefahr jedoch zu einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit führt, das muss im Einzelfall entschieden werden. Dazu müsste man dann gucken, was für Schimmelpilze es sind, welche Krankheiten sie hervorrufen können oder verstärken. Dies kann nur ein Gutachter bzw. ein Sachverständiger machen. Fraglich ist dann auch noch, inwieweit der Rest des Hauses vom Schimmelpilz betroffen ist oder ob dieser sich verbreitet. Auch dies kann letztendlich nur ein Sachverständigengutachten klären.

      Solltest du immer noch keinen Anwalt nehmen wollen, würde ich an deiner Stelle ein formloses Schreiben an den Vermieter fertig machen und dort kannst du dann auf dein Sonderkündigungsrecht nach § 569 Abs. 1 BGB hinweisen und sagen, dass du aus Gründen der Gesundheitsgefährdung kündigst. Diesem Schreiben muss dann auch keine Fristsetzung und keine Aufforderung zur Mangelbeseitigung vorausgehen, weil es handelt sich ja um einen außerordentlichen Kündigungsgrund.

      Ansonsten, da der Vermieter ja Bescheid wusste und nicht aufgeklärt hat, könnte man sogar von Betrug im Sinne des § 263 StGB ausgehen und ihn evtl. daraus noch haftbar machen, da er ja über erhebliche Tatsachen getäuscht hat.

      Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiter helfen.

      Lieben Gruß
      Lasair