Erbrecht

      Original von Schandmaul
      wenn es keins gab, wird das vermögen gleichmäßig an die nächsten verwandten verteilt, soweit ich weiß


      Die Verteilung richtet sich allerdings nach dem Verwandschaftsgrad.

      Wenn es gar keine Verwandten gibt erbt Vater Staat.

      Das deutsche Erbrecht ist relativ kompliziert. Wenn du es also ganz genau wissen willst, würde ich Erkundigungen bei einem RA einziehen, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat.

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      Wie es mit einer Ex-Frau aussieht, kann ich dir nicht sagen, ich vermute aber mal fast, dass diese leer ausgehen wird... :think:

      Die allerersten in der Erbfolge sind immer die Kinder, dann kommt erst der Ehepartner. Dies ist nur anders, wenn das Testament dahingehend geändert wurde.

      Daher denke ich, das es für Ex-Männlein oder Weiblein eher mau aussehen wird, will das aber nicht mit 100 %-iger Sicherheit behaupten....

      Evtl. hilft dir die HP etwas weiter:

      dvev.de/
      Feivel, das stimmt nicht ganz.

      Erst erben wirklich erst die leiblichen Kinder und erst dann der Ehepartner! Das kann man mit einem entsprechenden notariellbeurkundeten Vertrag ändern.

      Ex-Ehepartner erben nicht, wenn es kein testament gibt!
      LG Anna



      *** Tadler und Spötter lass ich lachen - wünsch nur , dass sie`s besser machen ***
      @Peanut ,
      sorry aber als meine EX-Schwima starb ,erbte der hinterbliebene Ehemann die Hälfte und die andere Hälfte wurde aufgeteilt.
      Ohne Testament sah das so aus, das der Witwer vom gemeinsamen "Vermögen" erstmal die Hälfte bekam,die andere Hälfte - also der Teil der Verstorbenen - wurde anteilig auf die ehelichen Kinder verteilt.

      Um dies ganz genau abzuchecken wurde ich auch empfehlen einen Fach-Anwalt auf zu suchen ,da gibt es so viele Regeln und Erbfolgerechte ,das ist der Hammer.
      @Luise:
      In dem Falle war es ja das gemeinsame Vermögen. Da ist es ja was anderes. Wenn aber das Vernögen nur einem Ehepartner gehört, dann sieht es anders aus.

      Warum ich das so genau weis? :wink: Weil es bei uns der Fall war. Als meine Mama gestorben ist, bekam mein Pa 3/4 vom Haus und ich 1/4, zu der Zeit arbeitete ich auch noch bei einem RA, dessen Schwerpunkt Erbrecht war und wir uns deswegen ganz genau erkundigt haben, auch wegen der Erbschaftsteuer etc.

      Gesetzliche Erbfolge:
      Erst die leiblichen Kinder, dann Ehegatten.

      @Peanut:
      Na, dann lag ich ja mit meiner Vermutung bzgl. der Ex richtig. :wink:
      @Feivel:
      War etwas blöd von mir geschrieben...

      Mein Dad hat das nur bekommen, weil das Testament von meiner Mama zugunsten des Ehegatten geändert wurde. Wenn das nicht geschehen wäre, wäre ich - als das leibliche Kind - die Haupterbberechtigte meiner Ma gewesen. Also ohne Änderung wäre die gesetzliche Erbfolge in Kraft getreten. Kind vor Ehegatte.
      Sprich das Kind erbt mehr!

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      Hi!

      Also, eine geschiedene Ehefrau würde nichts kriegen, wäre ja auch nicht so der Sinn der Sache. Wenn Kinder vorhanden sind, erben die Kinder, wobei es bei Minderjährigkeit sein kann, dass die Mutter die Vermögensverwaltung bekommt. Ansonsten ist es noch möglich, dass die Eltern des Verstorbenen etwas bekommen und wenn die nicht mehr leben die Geschwister. Interessanterweise erben selbst bei bestehender Ehe die Kinder mehr als die Ehefrau des Verstorbenen, so dass so manches Kind die eigene Mutter aus dem Haus geschmissen hat. Wer da was bekommt, ist ohne Testament realtiv klar geregelt. Du findest bestimmt etwas, wenn du mal googlest.

      Grüße!

      x-ray
      Nicht aufregen - nur wundern!
      Wollt mich längst noch mal dazu gemeldet haben...


      Also der Verstorbene war geschieden und hatte nur eine Tochter, kein Testamen...

      Die Tochter hat sich nie um ihn gekümmert, hat alles geerbt und ihn anony bestatten lassen....die Wohnung entrümpeln lassen...es gibt nichts mehr von ihm...

      Die ganze Familie ist super enttäuscht darüber...Man kennt das genaue Todesdatum nicht- er ist in der Wohnung gestorben- und hat nicht mal einen Ort, wo man hin gehen kann...

      Dem Mädel war es auch nicht Wert, eine Art "Leichenschmaus" zu organisieren....

      Da kann man doch nur jedem raten, so früh wie möglich ein Testamen zu machen...damit sich nicht die "falschen" freuen können...
      :dance: :cool:
      Hi Bianca,

      na ja, hier kennt man ja nun nur eine Seite der Medaille.... :think:

      Evtl. hat die Tochter so reagiert, weil er sich umgekehrterweise auch nie um sie gekümmert hat. Ist schlecht hier ein "Urteil" zu fällen, wenn man nur hört, wie sich die Tochter verhält, aber eben nicht warum sie sich so verhält.

      Auch ein Testament würde hier wenig helfen, da die Tochter auf jeden Fall erbberechtigt geblieben wäre, auch wenn sie evtl. nicht mehr als Haupterbin gelten würde.
      Ich sag das nur, falls du auf eine Enterbung hinaus möchtest. :wink: Enterben ist sehr sehr schwer. Da müssen ganz gravierende Dinge passieren, um jemanden Enterben zu können.
      Sowas wie massive Bedrohungen etc., für die man natürlich Zeugen braucht. Die einfache Aussage des Erblasser ist hier nicht ausreichend.
      Hi fandaghiro,

      ist nicht in meiner Familie passiert...es will auch keines das Erbe streitig machen...
      Ich finde es nur irgendwie ein Unding, wie das Mädel sich verhalten hat...

      Klar kennt man nur eine Seite der Medallie...

      Aber dann die ganze Familie ausschließen, nur weil man ein Problem mit dem Vater hatte?
      Sie hätte die ganze "Arbei" wegen Beerdigung etc auch abgeben können, es haben ihr so viele Leute angeboten...

      Naja. Ist passiert. Kann man nichts dran ändern.
      :dance: :cool:
      Hi Bianca,

      wie gesagt, man weis es ja nicht, was vorgefallen ist.... :think: Man kann leider ja nicht in andere Menschen hineinschauen.

      Wenn gravierende Dinge vorgefallen sind, war es evtl. ihre Form von "Rache"... :think:

      Hilft wohl nix, wenn wir uns da den Kopf zerbrechen. :wink: