Kündigung
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Original von Spion07
So nun nochmal:
Also wir sind zwar 15 Angestellt, ABER nicht alle bei der gleichen Firma angestellt. (Wir haben hier mehrere in einem Büro).Habe darüber gar nicht nachgedacht. Bei der Firma, in der ich Angestellt bin sind 9 Leute beschäftigt. Da ich meine Ausbildung in 2004 bestanden habe, wurde ich ja auch erst in 2004 "eingestellt".
Damit gilt das KüSchG nicht für mich. Werde aber trotzdem mit dem Anwalt ein Gespräch führen.
Das war das, was wir immer wissen wollten...
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Ach ja, was mir da noch eingefallen ist...

Sollte bei dir wirklich das Kündigungsschutzgesetz nicht greifen - was dein Anwalt klären wird... ist dein Chef nicht wirklich clever.
Nachdem er dir dann ja ohne Begründung kündigen könnte, hat er dennoch eine angegeben.
Damit könnte er sich aber ins eigene Fleisch schneiden. Sowas kann unter Umständen dazu führen, dass eine Kündigung unwirksam ist, wenn die Begründung unzutreffend ist.
Aber dein Anwalt erklärt dir das dann alles. Berichte dann mal. -
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Original von Spion07
Sie hätten sich gewünscht, dass ich mich noch weiterbilde. Dazu muss ich aber erst die finanziellen Möglichkeiten haben..
Sorry wenn ich jetzt zurück greife,aber das Intressiert mich jetzt
Wenn die firma wünsch dass du dich weiterbildest müssten sie es dir doch auch finanzieren?Also bei uns ist es so
Du hast dafür eine Klausel dass du bei so und so viele jahre gebunden bist an die Firma.
beispiel:Ich hab meine Ausbildung gemacht und die hat die Firma 2000.- Sfr gekostet (ca 1500 euro) ich wurde für 1 jahr verpflichtet dort zu arbeiten,wenn ich früher als 1 jahr gekündet hätte,hätte ich ein teil des Weiterbildungsgeldes zurückzahlen müssen.(ich arbeite nun schon 4 jahre dort
)
ist das in Deutschland nicht so das die firma wenn sie eine weiterbildung von dem MA verlangen,diese auch finanzieren müssen?
Klärt mich mal auf.
liebe grüsse Xeni -
Hi Xeni,
das ist nicht nur in der Schweiz so.
Auch in Deutschland wird das ganz genauso gehandhabt. 
Bei manchen Firman muss man sich dann vertraglich "zur Weiterarbeit" verpflichten, andere zahlen die Fortbildung aber auch so.
Aber das Problem hier ist, dass es die Firma wohl nicht wirklich wollte, sondern dass das nur blabla war. Sprich, dass man überhaupt was zu dem Thema gesagt hat und irgendwelche aus der Luft gegriffenen Behauptungen aufstellen konnte.
Siehst ja schon daran, dass ihr im mündlichen Gespräch gesagt wurde, dass man mit ihrer Arbeitsleistung nicht zufrieden wäre und in der schriftlichen Kündigung wurden dann "betriebliche Gründe" vorgeschoben.
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Das find ich absolut unter aller S...

@Spion ich hoffe doch sehr dass du rechtlich was erreichst
schon dass du ohne vertrag gearbeitet hast,geht bei uns unter Schwarzarbeit
dass es das noch gibt in der heutigen zeit ist schon traurig
Wünsch dir alles gute für die zukunft und dass du eine tollen neuen Job findest.
Liebe grüsse Xeni -
Das ist wohl unter aller S..., aber so sind die AG leider mittlerweile.

Wenn man ohne Vertrag arbeitet, bedeuted das ja noch nicht (bei uns in Deutschland), dass es Schwarzarbeit ist. Sie wurde ja ordentlich angemeldet und alle anfallenden Steuern, Sozialabgaben etc. abgeführt. Es tritt dann einfach automatisch ein "normaler" AV in Kraft. Sprich mit allen gesetzlich gültigen Regelungen. Von daher also ist alles in Ordnung. Allerdings könnte man von einer Steuerkanzlei schon mehr "Sorgfalt" erwarten...
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Nun nach außen hin geht immer alles sorgfältig. Aber was mit den eigenen Leuten passiert ist wieder was anderes. Die haben sich schon andere Schnitzer hier erlaubt, aber da will ich mich jetzt auch nicht mehr drüber ärgern (hat ja auch nix mit der Kündigung zu tun). Übrigens bin ich nicht die Einzige, die ohne Arbeitsvertrag hier arbeitet.
Andersherum hätte ich dann ja auch innerhalb von 4 Wochen kündigen können.Es grüßen Tequila, (Humphry in Erinnerung), Paulchen, Despina und Dosine Sabrina
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Zu den Weiterbildungsmaßnahmen:
Was für meine Ausbildung benötigt wurde, wurde auch alles bezahlt. Und Seminare usw. auch. Aber wenn ich jetzt den Bilanzbuchhalter schon in Angriff genommen hätte, hätte ich das selbst bezahlen müssen. Macht meine "Lieblings-Kollegin" (ironisch) nämlich auch grad und muss auch alles selbst zahlen (und muss auch noch in die Nachprüfung
) Es grüßen Tequila, (Humphry in Erinnerung), Paulchen, Despina und Dosine Sabrina
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Original von Spion07
Zu den Weiterbildungsmaßnahmen:
Was für meine Ausbildung benötigt wurde, wurde auch alles bezahlt. Und Seminare usw. auch. Aber wenn ich jetzt den Bilanzbuchhalter schon in Angriff genommen hätte, hätte ich das selbst bezahlen müssen. Macht meine "Lieblings-Kollegin" (ironisch) nämlich auch grad und muss auch alles selbst zahlen (und muss auch noch in die Nachprüfung
)
Okay, der Bilanzbuchhalter ist aber nun wieder was anderes.
Den muss jeder selber bezahlen.
Mag wohl Ausnahmen geben, aber das ist eher die Ausnahme.
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Bei uns in der Bank ist es auch so, dass Weiterbildungsmaßnahmen vom Arbeitgeber bezahlt werden.
Jedoch wird auch erwartet, dass man sich privat weiterbildet. Ich habe deswegen den Bankfachwirt freiwillig gemacht. 2 Jahre Studium neben der Arbeit, Kostenpunkt ca. 1.500,00 Euro. Da hat die Bank sich leider auch nicht dran beteiligt, das einzig positve (Kostenmäßig) war, das man alles von der Steuer absetzen konnte.... -
Nun, aber bevor ich den Bilanzbuchhalter machen kann, muss ich ja nun erstmal drei Jahre im Beruf sein. Ich kann frühestens jetzt damit anfangen. Aber ich wurde ja schon gekündigt. So gesehen hatte ich ja keine Chance mich vorher weiterzubilden.Es grüßen Tequila, (Humphry in Erinnerung), Paulchen, Despina und Dosine Sabrina

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So, ich war gestern abend beim Anwalt. Der sagte mir, dass die Kündigung so nicht in Ordnung sei und wir jetzt Kündigungsschutzklage einreichen. Allerdings habe ich ihm auch deutlich gemacht, dass ich keinen Ärger mit meinem Arbeitgeber haben möchte.
So bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite und das AA kann mir keine Sperre für das AloGeld geben.Es grüßen Tequila, (Humphry in Erinnerung), Paulchen, Despina und Dosine Sabrina
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Original von Spion07
So, ich war gestern abend beim Anwalt. Der sagte mir, dass die Kündigung so nicht in Ordnung sei und wir jetzt Kündigungsschutzklage einreichen. Allerdings habe ich ihm auch deutlich gemacht, dass ich keinen Ärger mit meinem Arbeitgeber haben möchte.
So bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite und das AA kann mir keine Sperre für das AloGeld geben.
Siehste! Aber erst mal nix glauben wollen...
Nun aber Brust raus, Kopf hoch und das Ganze tapfer durchziehen.

Der Ärger mit dem AG ist aber nun mal mehr oder weniger vorprogrammiert.
Du verklagst ihn, ist ja klar, dass er da nicht glücklich darüber ist.
Allerdings musst du dich wehren und das ist die enzige Möglichkeit. 
Du musst jetzt schauen, dass das Ganze so positiv wie möglich für dich verläuft. Da kannst du absolut keine Rücksicht auf deinen AG nehmen... hat er ja auf dich schliesslich auch nicht.
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