Jahresentabrechnung

      Jahresentabrechnung

      Hi Leute !
      Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus ...
      Mein Vermieter kam vor einigen Tagen zu uns und brachte uns 5 Jahresentabrechnungen :eek:
      ich muss dazu sagen ,das wir seid dem wir hier wohnen noch nie eine bekommen haben ,haben auch schon in dem gleichen Haus einen Wohnungswechsel hinter uns,auch da haben wir noch nie eine bekommen .
      so nun kam er und hat uns die alle auf einmal gebracht und es sind ca.2000 € die wir ihm schulden :cry:
      so nun zur Frage ,darf er das eigentlich nach so langer Zeit einfach so machen ? habe mal gehört das die Rechnungen auch verjähren ...also das wir eigentlich nur die 2004 und die von 2005 bezahlen müssen ??
      als wenn das nicht schon genug sch.. wär hat er uns am 31.12 auch noch ne Mieterhöhung von 70 € gegeben :sick:,naja da lässt sich ja wahrscheinlich nichts dran rütteln ...
      aber ich weiss nicht wie ich diese 2000 € berappen soll ...er meinte zwar so ,das wir es in Raten zahlen können ,aber wenn ich das jetzt ,sagen wir mit 100 € abbezahl ,is das noch nicht ganz bezahlt ,da hab ich dann schon die nächste Abrechnung da liegen ...man das neue Jahr hat echt schon voll blöd angefangen ....
      Naja vielleicht könnt ihr mir helfen ....
      L.G.Melanie
      habe neue süsse Bilder in meiner Galerie !!!
      Leider kann ich selber nicht helfen - ich würde mich aber bei einem Anwalt schlau machen, ob diese Kosten nach so einer langen Zeit überhaupt noch in Rechnung gestellt werden dürfen! Ist ja eigentlich eine Frechheit, nach fünf Jahren eine Rechnung zu präsentieren....
      "Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde"
      (Autorin unbekannt)


      Petra und ihre Kuscheltiger



      Wenn ich im Forum bin, bin ich im Forum - wenn nicht, denn nicht :D
      @Pixi
      ja eben so soll es sein jedes Jahr :rolleyes:
      er meinte er hätte (5 Jahre lang :doh: ) keine Zeit dazu gehabt !!
      ja wie gesagt ich warte noch ein bisschen ab und werd mich erst mal im i-net schlau machen !ich glaub beim Anwalt kostet es ja auch direkt was ,nicht ?
      @Petra
      ja ne ! is echt ne Frechheit wäre es eine gewesen, hätt ich ja auch nicht gesagt aber so viele :silenced: :snooty: :sad:
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      Soweit ich weiß muß eine Jahresendabrechnung bis zum April des Folgejahres vorliegen.
      Außerdem würde ich die Rechnungen gründlichst prüfen bzw. prüfen lassen. 2000 € bedeutet ja pro Jahr 400 €, wo sollen denn so immens hohe Steigerungen herkommen ?
      Geht zum Anwalt oder zum Mieterschutzbund und laßt euch beraten.
      Anja und die Fellmonster
      ---Der einzige, der einen Ozelotpelz wirklich braucht, ist der Ozelot. (Bernhard Grzimek)---

      @Anja
      gut 400 € könnten schon hin kommen ...da wir sehr viel baden gehen und das überm Durchlauferhitzer läuft !!
      wie gesagt das kostet ja auch wieder Geld mit dem Anwalt und mieterschutzbund ,oder nicht ?
      warte erst mal ab ob i8ch hier was erfahre oder aber im I-Net !!
      L.G.Melanie
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      STOP - STOP - STOP .......

      ......so geht es nun wirklich nicht.
      Nach meinen Informationen* gibt es da genaue Fristen
      die eingehalten werden müssen.
      Die sind nur für die letzten 12 Monate bzw.
      für das letzte Kalenderjahr:
      spricht für 2004 wäre der letzte Termin der 31.12.2005
      Für die Jahre davor gilt für den Vermieter:

      Ätschibätschi, das war wohl nix.

      Wenn er keine Zeit hatte, ist das sein Problem und nicht das Eure.

      Also notfalls Mieterschutz kontakten und
      nicht vom Vermieter Bangemachen lassen,
      denn das ist sein eigenes Verschulden.
      Sollte es vor Gericht gehen (wollen wir nicht hoffen)
      fällt er fürchterlich auf`s Näschen.
      .
      PS: Kleiner Tipp, Abrechnungen vom Mieterbund prüfen lassen,
      sind meist fehlerhaft......was abgerechnet oder auf die
      Mieter umgelegt werden darf.
      .
      * hab ne Buchhalterin an meiner Seite,
      die macht das täglich (jährlich)

      Lassie, wieso Durchlauferhitzer....der läuft doch über Nutzstrom
      eures Stromversorgers sprich Stadtwerke oder ähnliches ????
      Könnte nur erhöhter Wasserverbrauch sein. Bei der Summe
      müsstet ihr 365 Tage im Jahr mehrmals in die Wanne gehüpft sein
      was ich stark bezweifele. Posten Wasser in der Abrechnung prüfen!!


      Gruss und viel Glück DC
      DADsCAT +

      ....meine HP :

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „DADsCAT“ ()

      @Datscat
      Danke schön du hast mir schon ein ganzes Stück weiter geholfen !!!
      Werd es auch meinen Eltern weiter sagen ,sie wohnen mit uns im gleichen Haus !!!
      Mir war schon klar das da was faul sein muss :sad: :angry:
      die für 2004 hat er ja genau am 31.12 reingebracht :sad:
      wie gesagt werde mich da mit meinem Mann und meinen Eltern mal zusammen setzen und uns beraten was der nächste Schritt ist !!
      L.G. und danke noch mal Melanie
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      .....@ lassie ......für 2004 das ist okay, der Rest Makulatur
      sprich: für die Tonne, da hat er halt Pech gehabt.
      .
      ..........wieviel Mietparteien sind im Haus ?
      Haben alle Ihre Abrechnungen in der Art und Weise erhalten ?
      Wenn ja, sofort alle an einen Tisch........dann siehts noch
      schlechter für den Vermieter aus, besonders wenn er
      vors Gericht gehen will. Der Richter lacht sich bestimmt kringelig:D
      Wir haben das Problem schoneinmal mit einer WohnungsbauGesellschaft
      durchgezogen, war echt lustig vor Gericht.
      .
      Gruss DC
      DADsCAT +

      ....meine HP :

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „DADsCAT“ ()

      Wir haben auch Mieter - man muss sich definitiv an die vorgeschriebenen Fristen halten, ansonsten gibts eben keine Asche.

      So eine Frechheit von Deinem Vermieter! Ab zum Mieterschutzbund, mach Dir bloß nicht zu viele Sorgen, denn die sind unberechtigt. :biggrin:
      "A reader lives a thousand lives before he dies.
      The man who never reads lives only one." (George R. R. Martin)
      hi Datscat !
      so ,habe vorhin beim Mieterschutzbund angerufen !!
      die Frau am Tele konnte mir schon so viel sagen ,das es nicht rechtens ist was er hier treibt und das die Abrechnungen verjährt sind !!
      die hohen Beträge fand sie auch ziemlich komisch !
      werde versuchen am Freitag zusammen mit meinem Mann dort hin zu fahren ,das sind mir die 92 € jährlich wert !!!sie sagte zu mir das sie die Beträge dann auch alle prüfen würde und wenn ich es verlange ,mir ein Schreiben für meinen Vermieter aufsetzt ...das kann sie ,wenn ich möchte auch in meinem Namen machen (sodas mein Vermieter erst mal keinen Wind davon bekommt das ich da war )oder mit ihrem Briefkopf das is mir überlassen !!
      alle anderen Sachen was noch so auf uns zu kommt ,übernehemen auch die für mich ,brauch wie gesagt nur die 92 € bezahlen und nicht jeden einzelnen Brief ...
      werde es mit meinem Mann heute Abend besprechen und wenn er es in Ordnung findet ,werden wir dort hin fahren !!
      bin gespannt auf die Augen meines Vermieters wenn er den ersten Brief bekommt :D
      3 davon bezahlen ihre Wohnungen vom eigenen Kapital die anderen werden vom Amt bezahlt !
      denke das er das bei denen die vom Amt bezahlt werden nicht gemacht hat (soweit kann der auch denken das er da nichtmit durch kommt ) ich weiss von der unter uns das sie auch so ne hohe rechnung bekommen hat und so viele !
      wenn ich beim Mieterschutzbund war ,werde ich die Frau in Kenntnis darüber setzen das sie das nicht alles bezahlen muss !!
      meine Eltern haben auch schon gesagt das sie dort hin gehen möchten ...wollen aber erst mal abwarten was es bei uns so gibt ...
      @Kobold
      ja allerdings Frechheit :evil:vorallem aufm Sylvesterabend kommt der noch mit ner Mieterhöhung und 2 Tage vorher mit so vielen Abrechnungen :angry:
      hoffe echt das die uns helfen können ...aber hat sich ja schon gut angehört ... :biggrin:
      l.G.Melanie
      habe neue süsse Bilder in meiner Galerie !!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Lassie“ ()

      Hallo Melanie!

      Also ich kenne es so, das die Abrechnung vom Vorjahr spätestens ein halbes Jahr später, sprich am 30.6., vorliegen muss.
      Kommt sie später muss ein driftiger Grund vorliegen, ansonsten, im Falle einer Nachzahlung, hat der Vermieter gelitten.
      Bekommt ihr jedoch etwas zurück, muss der Vermieter auf jeden Fall zahlen, egal wie lange es zurück liegt.
      Es würde mich sehr interessieren wie es bei euch weiter geht und wie sich das mit den Fristen verhält (denn jeder kann mal in diese Situation kommen)!

      Liebe Grüße, Diana
      Liebe Grüße von Hexe, Speedy und Dosine Diana :biggrin:

      Ehrlich währt am längsten :wink:
      Boa find ich ehrlich gesagt recht krass was ich hier lese. Bei uns ist das nicht so, zum glück. Da läuft alles über die stadtwerde oder wird als nebenkostenbeitrag angezeigt und das zahlt man monatlich. Und wenn man zuviel einbezahlt hat, dann bekommt man das auch wieder zurück, vom vermieter per auszahlung.
      Wünsch dir viel glück!!
      Liebe Grüsse Shizo

      Ein kleiner Einblick in meinen Zoo .................. i'm not deaf, i'm ignoring you
      Original von DADsCAT
      STOP - STOP - STOP .......

      ......so geht es nun wirklich nicht.
      Nach meinen Informationen* gibt es da genaue Fristen
      die eingehalten werden müssen.
      Die sind nur für die letzten 12 Monate bzw.
      für das letzte Kalenderjahr:
      spricht für 2004 wäre der letzte Termin der 31.12.2005
      Für die Jahre davor gilt für den Vermieter:

      Ätschibätschi, das war wohl nix.

      Wenn er keine Zeit hatte, ist das sein Problem und nicht das Eure.

      Gruss und viel Glück DC



      Genau so isses und nicht anders! :D Da hat euer Vermieter die A-Karte gezogen! :whistle: :dance:
      Hi,

      das hab ich grad dazu im Netz gefunden :

      Nach welcher Frist verjährt der Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten?
      Der Anspruch auf Nachzahlung von Betriebskosten verjährt, wie der Anspruch auf Zahlung der Miete selbst, in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Abrechnung dem Mieter zugegangen ist (§§ 199 Abs. 1, 130 BGB). Erhält beispielsweise der Mieter die Abrechnung für das Kalenderjahr 2003 im September 2004, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2004 um 24.00 Uhr und endet am 31. Dezember 2007 um 24.00 Uhr.

      Quelle : mdr.de/hier-ab-vier/alles-rechtens/1568325.html
      es ist ganz einfach:

      Spätestens am 31.12.2005 muss die Abrechnung 2004 vorliegen und soweiter und so fort. Nichts bezahlen, soll der mal klagen! :D
      So Leute ab zu meiner Userpage! Hab es endlich geschafft Fotos reinzustellen. Avatar bietet kleinen Vorgeschmack! :wink:
      _______________
      @Jasmin:
      Das stimmt aber nicht mehr!

      peccata hat recht, wie auch das weiter oben schon genannt wurde. Der Vermieter kann die Abrechnung lediglich nur noch bis zum 31.12. des Folgejahres vorlegen.

      Wir hatten das auch schon mal... :whistle: Liegt die Abrechnung 2004 nicht bis zum 31.12.2005 vor, hat der Vermieter Pech gehabt!
      Original von DasFieb
      Wenn es nicht mehr stimmt, um so besser! :wink:


      Eben eben! Keine Ahnung, was die da in dem Link "zusammengeschrieben" haben. Jedenfalls ist das schon einige Zeit überholt! :D

      Bei uns war das bereits die Abrechnung 2002 oder 2003 die da verfallen ist... :think: :wink: