München-Thread
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Original von Zeberoth
Original von hasiSTA
Puh, boar! Jetzt habe ich seit 22.02.06 16 Uhr nachlesen müssen...
Du hast jetzt die 34 Seiten nachgelesen?!
Wow
Ich hab soeben die gleiche Meisterleistung vollbrachtAllerdings hab ich tatsächlich alles gelesen
und dafür auch nur anderthalb Stunden oder so gebraucht
Mädels, eure Diskussion von gestern hat mich nachdenklich gemacht... Bin nämlich selbst ein Scheidungskind, und ich musste diesen Sch... ertragen, seit ich 3 Jahre alt warIst echt nicht lustig. Bis vor wenigen Jahren waren meine Eltern nichtmal in der Lage, miteinander zu sprechen - jedenfalls nicht ohne Zeter und Mordio
Ehrlich, ich versteh einfach nicht, wieso man sowas immer bis zum Letzten treiben muß, wenn man doch Kinder hat
Edit: in meinem Fall war übrigens auch meine Mutter die "treibende Kraft". Sie kann schon ätzend sein, wenn sie willDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „tinki“ ()
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Menno, bin echt sauer und traurig...........yo, immer noch wegen der Sache gestern. Es sieht wohl so aus, dass wir uns eine günstigere Bleibe suchen müssen, damit uns das alles nicht komplett auffrisst.
Das der Unterhalt dem Kiddie zu steht - keine Frage, aber das wird uns mächtig treffen. Momentan haben wir ja eine private Regelung, die haut schon rein, aber das wird gesetzlich das Doppelte werden...........meine Güte, fast 400 Euro für ein Kind das ich nicht mal sehr gut kenne.........da lohnt sich das gut verdienen ja sehr
Dabei will ich hier gar nicht weg -
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Du weisst aber schon das es dafür als Richtlinie die Düsseldorfer-Tabelle gibt ?
Menno ,lasst euch doch nicht ausnehmen bitte!
Schau mein EX hat es geschafft ,trotz Düsseldorfer -Tabelle für BEIDE Kinder nur 211,37 mtl. zahlen zu müssen .
Ich meine es soll fürs Kind sein ,aber das nenne ich eher Bereicherung der Mutter !
Und mal ganz ehrlich ,ohne gerichtlichen Beschluss würde ich da gar nicht mitspielen! -
Jasim, ich fühle mit dir *drück*
Nicht aus eigener Erfahrung, hab ja (noch) keine Kiddies, aber meinem Stievdaddy geht es da leider genauso wie euch
Er hat zwei Kinder aus erster Ehe, die Ex hat die Kinder dazu gebracht das sie nichts mehr auf ihren Vater halten aber er darf natürlich schön blechen
Dei einzige Chance die ihr habt damit euch mehr Geld bleibt wäre zu heiraten, wenn du nämlich zu wenig für dich hast unterliegst auch du der Unterhaltspflicht die dein Mann dir gegenüber hat und sie können euch nicht mehr so viel wegnehmen.
Allerdings ist es m. E. bescheuert NUR deswegen zu heiratenaber wohl die einzige Möglichkeit das ganze etwas zu umgehen
Liebe Grüße von Hexe, Speedy und Dosine Diana
Ehrlich währt am längsten :wink: -
Also wenns mal mehr als 6 Tage werden, lese ich besser auch nicht mehr nach. Richtig mitdenken kann man dann eh nicht mehr. Ich saß auch gute 1 1/2 Stunden dran am Nachlesen. Aber dann noch das "Zeitverschiebungsproblem"... ne ne... da war ich nur noch froh, endlich "heute" angelangt zu sein.
Zeberoth, jetzt weiß ich ja, an wen ich mich im Falle eines zusammenfassenden Berichtes wenden kann.
Und zum aktuellen Thema Scheidungskind... ich bin keines und kannte früher auch nicht wirklich welche. Zu Grundschulzeiten lief das alles recht "harmonisch" im Umfeld (zumindest äußerlich) ab. -
Soviel ich weiss ,zählt heute auch schon die Lebensgemeinschaft...es muss nicht mehr geheiratet werden.
Denn wer Leistungen beansprucht und in Lebensgemeinschaft lebt ,bekommt ja auch weniger bis gar nichts,da der Partner für den Lebensunterhalt mit verpflichtet ist.
Wie gesagt ,das ist nicht mehr ok und wenn es dann per Gericht läuft und festgelegt wird,dann hat dein Schatzi uahc Anspruch auf das regelmässige Besuchsrecht,sie kann dann ncht mehr mit fadenscheinigen Argumenten daher kommen .... -
@Luise
Ich weiß nicht...geheiratet haben die Beiden am 13.12.2002 und ich weiß das mein Stievdaddy seitdem weniger zahlen muss weil er meiner Mutter gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist da diese kein Einkommen hat.
Klar, wenn man zusammen lebt und Geld vom Staat will/brauch gibt es mal eben weniger und es gilt als eheähnliches Verhältnis wenn man mit dem Partner zusammen lebt.
Aber beim Unterhalt scheint das etwas anders zu sein, da interessiert die das nämlich nicht wenn du in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst
Wie schon gesagt, das war alles 2002 und ich weiß nicht ob sich da jetzt etwas geändert hatLiebe Grüße von Hexe, Speedy und Dosine Diana
Ehrlich währt am längsten :wink: -
Ihr seid echt lieb
Noch wissen wir ja nichts genaues, nur den Betrag laut Düsseldorfer-Tabelle und da liegt mein Männe bei 317 Euro (war etwas im Alter des Kindes, in der Spalte verrutscht) nun ja, etwas weniger, als ich gedacht habe, aber noch immer genug.
Und bitte nicht falsch verstehen, ich gönne es dem Kind..........aber leider wird es diesem kaum zu gute kommen
Momentan fordert "nur" das Jugendamt alle Nachweise von meinem Freund und die setzen den Betrag fest. Sollte er diesen nicht anerkennen, dann geht das -glaube ich- vor Gericht, aber da das Jugendamt auch nach der Tabelle berechnet.........warum sollten wir dann vor Gericht ziehen und auf den Kosten auch noch sitzen bleiben?
Es reicht ja nu schon
Er sieht seine Kleine am folgenden Dienstag - na immerhin, aber Besuchsrecht einklagen wird er nicht. Das tut dem Kind doch auch nicht gut, wenn es seinen Vater sehen muss!
Laut dem, was ich von den Unterlagen des Jugendamtest weiß, zählt es nichts, ob ich nun mit ihm zusammen bin oder nicht. Ich hab damit gar nichts zu tun!
Aber das heisst eben auch, dass ich mehr Geld verdienen kann, ohne das seine Ex da ran kommt
Tja, wenn wir nun umziehen müssten, dann geht das auch nicht so ohne weiteres, denn wir haben einen Mietvertrag, der auf 3 Jahre fest ist. Also ginge das nur, wenn der Vermieter uns entgegen kommt. Nun ja, schauen wir mal.......
Das doofe ist echt, dass dieser ganzer Stress ums Geld uns langsam etwas mürbe macht und es fast Sinn macht, wenn jeder ne eigene Bude hatDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Fiebi“ ()
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An eurer Stelle würde ich mich da ganz genau erkundigen ,auch das Jugendamt kann soweit ich weiss nur an das Geld deines Schatzis heran ,wenn ein titel da ist ,solange sie keinen in der Hand hat gweht das nicht ohne weiteres .
Was richtig ist,ist das Dein Schatzi den Mindestunterhalt ,der vom Jugendamt an die Mutter gezahlt wird,von ihm zurückfordern kann.Sofern es denn etwas zahlt ,so wie ich es verstanden habe,zahlt er aber doch Unterhalt an die Mutter,demzufolge fällt es weg.
Apropo Besuchsrecht und müssen....Es ist so das das Kind damit das Recht hat den Vater wie hier/oder die Mutter zu sehen ,nicht das Elternteil damit ein Recht erwirkt das Kind gegen seinen Willen zu holen.Das Elternteil bei dem das Kind lebt ,hat aber im Sinne des Kindes dafür zu sorgen das das Kind das andere Elternteil sehen möchte und dafür zu sorgen das dies machbar ist.
Willentliche Entfremdung ist glaube ich sogar strafbar :think:,bin ich mir aber nicht sicher.
Ist alles ein bissel "amtsdeutsch" doof dargelegt,aber so ist nunmal die Rechtsprechung . -
@Luise
Der Unterhalt, der vom Jugendamt vorausbezahlt wurde, den haben wir ja bereits vorigen Monat zurück gezahlt. Ich versteh das alles eh kaum :think:, denn mein Freund war ja noch im Studium, daher sprang das Jugendamt ein.........aber nur bis zur Scheidung (so wie ich das vertanden habe..........daher hatten wir auch "nur" etwas über 1000 Euro zu zahlen)..........dann hatte seine Ex ja auf Kindesunterhalt verzichtet, aber es gibt keinen Wisch über die private Einigung :think:, jetzt macht sie Forderungen geltend und hat das Jugendamt dazu beauftragt, den Unterhalt festsetzen zu lassen. Von gericht ist da nüscht die Rede.
Mein Freund hat gestern mit dem Jugendamt gesprochen, die waren auch ganz nett und er fragte, wie sie auf einmal den Unterhalt geltend machen wollen, der ja eigentlich privat geregelt ist und die sagten nur, dass die Kindmutter sie beauftragt hätten und das das leider jederzeit ihr gutes Recht wäre. Nun ja, ist ja auch ok.
ich mach mir weniger 'nen Kopf um den Unterhalt, steht ja nun mal fest, dass wir den zahlen müssen..........nur das wovon liegt mir grad schwer im Magen -
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@Luise
Nö, hat er nicht :oops:.........ich zwar auch nicht, aber die hätte in diesem Fall ja eh nichts geholfen.
Nun ja, ich kann da eh nicht so viel zu sagen, denn er war bereits geschieden, als er mich kennen lernte. Da hab ich mir natürlich auch nichts schriftliches geben lassen...........:wink:, es lief ja alles sehr gut.......bis gestern.
Das hat man nun davon, wenn man zum Wohle des Kindes eine regelung trifft, an die sich einer auf einmal nicht mehr zu halten braucht. Das Jugendamt hat sicher alle Unterlagen von ihr vorgelegt bekommen und wenn die so handeln, dass müsste es doch rechtens sein oder bin ich da zu naiv?
Ich hab noch nie mit dem Thema zu tun gehabt und versuche mich im Netz durch zu schlagen, doch alles was ich dort lese, bestätigt, dass sie alle Rechte auf ihrer Seite hat.
Nun gut, es hilft ja nüscht - wir müssen da durch und gut. -
Tach ihr Süßen!
Ach Jasminchen, was muss ich denn da lesen....
Vorab mal zum RS.... wenn du einen hättest, würde das deinem Schatzi schon was helfen, weil man seinen Lebenspartner da mit versichern kann. Dafür ist es zwar nun eh zu spät, aber eine RS-Versicherung solltet ihr euch unbedingt zulegen.
Ansonsten kann ich Luise nur beipflichten. Sucht euch einen Fachanwalt für Familienrecht, lasst euch beraten und wenn es ist auch vertreten.
Ihr könnt das nicht einfach alles so klaglos hinnehmen! Stellt euch auf die Hinterbeine. Ist schon klar, dass das Kind versorgt werden soll, aber erstens hat auch der Vater ein Recht sein Kind zu sehen und zweitens ist die dumme Keule wieder verheiratet und da geht das alles bestimmt nicht ganz so locker und flockig zu Lasten von deinem Schatz wie die sich das vorstellt.
Bevor ihr da selber rumdoktoktert und im Grunde genommen nicht allzuviel Ahnung von der Materie habt, geht zum Anwalt. ..denn nicht alles was das Jugendamt berechnet und unternimmt ist auch richtig! Nicht den Kopf in den Sand stecken - wehren. Also denn mal los!!!!! ...und zwar zackig! -
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@Dalmi
Hi
@Mäusle
Zackig? Sind wir etwa beim Militär?
Hast ja Recht, wir werden ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt ausmachen, das können wir auch noch zahlen
Es geht ja auch nicht um seine Ex, der setht von ihm nichts zu........früher nicht (weil viel zu kurz verheiratet) und jetzt erst recht nicht, da neu verheiratet. Es geht nur um den Unterhalt von seiner Kleenen und der steht ihr nun mal zu und die Berechnung ist fast überall das Gleiche. Da müssen wir einfach durch!
Klar lässt er dann auch die Pflichten der Ex festlegen, immerhin haben beide das gemeinsame Sorgerecht und es kann nicht angehen, dass sie uns über nichts informiert, was seine Tochter angeht
Tja, da wir unser Grundstück jetzt eh dicht machen müssen (betreff der Geflügelpest), gucken wir uns wirklich nach etwas anderem um -
Hi Dalmi!
@Jasmin-Mäusle:
Hab das schon verstanden, dass er nur, für das Kind zahlen muss. Aber bei dem was man zahlen muss, gibt es ja trotzdem himmelweiter Unterschiede.
Zackig! Jawoll!
Wenn ihr euch nach was Neuem umguckt, streckt doch mal die Fühler Richtung München aus....
S, nachdem ich heute forums-unlustig bin, geh ich jetzt auf mein Sofachen.Bussi
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