Wir müssen ausziehen wg. unserer Katzen

      Wir müssen ausziehen wg. unserer Katzen

      Hallo alle zusammen,

      ich bin so sauer :evil:
      Mein Freund ich sind vor 8 Monaten (1.10.2004) zusammen gezogen. Wir haben unsere Wohnung komplett renoviert. 1 Woche lang Tapeten abgerissen, dann tapeziert und gestrichen *puh*. Vor Abschluss des Mietvertrages haben wir gefragt, ob Katzenhaltung erlaubt ist. Die Hausverwaltung meinte dann, dass die Vermietern wohl schlechte Erfahrungen mit Katzen gemacht hätte und bei Wohnungen mit Parkett von daher etwas gegen Katzenhaltung habe. Daraufhin haben wir angeboten, das Parket auf eigene Kosten abschleifen zu lassen. Damit war die Hausverwaltung einverstanden. Leider haben wir dazu nichts schriftliches vereinbart (ich dummes Kind). Wir waren daher der Meinung, wir dürfen uns jetzt Katzen anschaffen.
      Das haben wir im Februar diesen Jahres auch getan. 2 ganz süße Katzen, die wir Maya und Willi getauft haben :tongue:
      So weit so gut. Im Frühjahr haben wir dann (ohne die Hausverwaltung zu fragen) das Katzennetz an unserem Balkon angebaut. Unsere Nachbarn haben sich mit uns zusammen zwei Katzen angeschafft (ohne die Hausverwaltung zu fragen, da wir ja welche haben durften) und haben ebenfalls ein Netz angebaut. Es war eigentlich alles Prima :tongue:

      Letzte Woche war zufälligerweise die Vermieterin bei unserem Haus und hat die Netze gesehen und dadurch erfahren, dass wir Katzen haben. Sie findet zum einen die Netze häßlich und zum anderen ist sie grundsätzlich gegen Katzenhaltung in ihren Wohnungen :naughty:
      Und nun sollen wir unsere Katzen wieder abgeben :doh:.
      Und außerdem hätten wir ja auch gar keine Genehmigung für die Katzen. Tja und da bin ich dann ausgerastet :angry: und habe mich voll mit der Frau von der Hausverwaltung gestritten, da ich der Meinung war, wir hätten eine Vereinbarung. Aber nein, welch ein Irrglauben. Ich habe doch nie eine Genehmigung eingeholt?! Und was wir mit unserem Parkett machen, sei doch unsere Sache. Im Mietvertrag steht ausdrücklich drin, dass man für Katzen eine Genehmigung benötige. Daran hätte ich mich halten müssen. Als ich ihr erklärte, dass ich ja schließlich gefragt hatte und wir deswegen das Parkett für 350,-EUR haben selber abschleifen lassen meinte sie nur, sie sei ja schließlich keine Psychologin und könnte ja nicht hellsehen, dass das nun bedeutet, dass wir uns Katzen anschaffen. Die Frau ist echt bescheuert. Sie hat bei der Wohnungsübergabe und der Absprache bzgl. des Parketts (wo wir nochmal erzählthaben, dass wir uns Maikatzen anschaffen wollen) mit keinem Wort erwähnt, dass wir vor der Anschaffung von Katzen nochmal extra Fragen müssen. Für mich war nach der Parkettabsprache klar, dass ich Katzen habe darf. Im Nachhinein habe ich das Gefühl die wollte bloss Geld sparen. Die musste doch wissen, dass die Vermieterin total gehen Katzen in der Wohnung ist?!

      Das Ende ist nun, dass wir ausziehen müssen, denn wir geben natürlich unsere Katzen nicht wieder her. Aber ich ärgere mich maßlos. Wir haben mit Abstand an die Vormieter für die Einbauküche, Markise, Teppiche und das Renovieren locker 3000,- EUR in die Wohnung gesteckt. Für 1 Jahr wohnen etwas viel Geld. Und das werden wir auch von neuen Mietern ja nie wieder bekommen. Abgesehen davon, dass der Umzug auch wieder Geld kostet, was wir eigentlich im moment gar nicht haben :eek:

      Wir laufen seit Mittwoch rum wie in Trance und sind völlig fertig :sad:
      Alle Wohnungen, die wir gestern gesehen haben, sind nie im Leben so schön wie unsere jetzige und überhaupt....entweder fehlt der Balkon oder sie ist zu klein oder zu teuer und und und....

      Hilfe!

      Viele Grüße

      Christine
      Hi,

      ich kann Dir nur den Rat geben: tretet in den Mieterbund ein und wartet ab...
      Prüft zuvor Eurern Mietvertrag penibelst, ob Katzenhaltung explizit verboten ist!
      Aber im Grunde könnt Ihr beruhigt sein: Katzenhaltung darf von Seiten des Vermieters nicht verboten werden! (Genauso wie Hunde). Wenn man das Mietgesetz genau nimmt, dann ist ein Mieter noch nicht einmal verpflichtet Tierhaltung dem Vermieter mitzuteilen; außer Hunde die auf der berühmten Liste stehen :biggrin:
      Also lasst Eure Vermieterin und die Hausverwaltung reden, Ihr könnt definitiv in der Wohnung, incl Katzen bleiben!

      Aber falls Ihr einen neten Brief bekommen solltet . Mieterbund / Mieterschutzbund antworten lassen!

      Allerdings: Das Netz muss weg, dass hättet Ihr nicht ohne Genehmigung befestigen dürfen!
      LG
      melli
      So weit wie ich weiß darf man Katzenhaltung nicht verbieten. Genauso wenig wie Kleintierhaltung. Von daher ist diese Klausel im Mietvertrag nicht rechtskräftig!
      REX ist mit 14 Jahren am 12.09.2008 unerwartet eingeschläfert worden. Ruhe in Frieden mein Süßer!! Schade das ich mich nicht mehr von dir verabschieden konnte!!! :cry: :cry:

      RE: Wir müssen ausziehen wg. unserer Katzen

      Hallo Ihr Armen :D,
      ich denke so einfach ist das nicht:

      Die Antwort des Mietrechtsexperten Jürgen Becher:

      Grundsätzlich kann in einem Mietvertrag Katzenhaltung verboten werden. Steht im Vertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt dies. Enthält der Mietvertrag aber das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung, ist eine solche Vereinbarung unwirksam, weil in diesem Fall auch Wellensittiche, Goldhamster oder Zierfische verboten wären. Durch die Mietrechtsreform ab dem 1. September 2001 hat sich im Übrigen an diesen vertraglichen Regelungen nichts geändert.

      Also irgendwer hat schon geschrieben GANZ GENAU PRÜFEN ODER PRÜFEN LASSEN

      wdr.de/tv/service/tiere/angebote/aktuelles_t2.phtml#1
      Ich wünsche Euch und Euren Fellnasen viel Glück, nur werdet Ihr dann glücklich in dieser Wohnung? Man wird versuchen Euch das Leben ganz schön schwer zu machen.
      Haltet durch :whistle:.
      Eva winkt

      Die Kunst der Weisheit besteht darin, zu wissen, was man übersehen muss. William James
      "Alles kann - Nichts muss"

      RE: Wir müssen ausziehen wg. unserer Katzen

      Original von TineMcBeal
      Sie hat bei der Wohnungsübergabe und der Absprache bzgl. des Parketts (wo wir nochmal erzählthaben, dass wir uns Maikatzen anschaffen wollen) mit keinem Wort erwähnt, dass wir vor der Anschaffung von Katzen nochmal extra Fragen müssen.
      Christine


      hallo christine,

      es ist wirklich dumm gelaufen bei euch... :sad:

      ich hätte auch nicht auf die idee kommen, eine schriefliche zusage zu verlangen. bei euch war ganz klar, dass ihr das grünlicht für die katzen bekamen, da die verwaltung mit parkettabschliefern einverstand war.

      soviel ich weiss, dass mündliche abmachung gilt auch für einen vertrag und ihr habt noch beweise mit parkett!!! ihr müsst darauf besthen, dass die verwaltung euch mit parkettabschlifern für katzenerlaubnis genehmigt hat. bitte erkundige euch bei Mieterverband oder Mieterschützverein. nicht einfach ausziehen. lass die böse vermieterin nicht gewinnen. :evil:

      ich drücke alle meine zehn daumen für euch! :biggrin:

      liebe grüsse
      hana
      "Der Edle strebt nach Harmonie, nicht nach Gleichheit. Der Gemeine strebt nach Gleichheit, nicht nach Harmonie." - Kong Fuzi - :wink: :biggrin:

      RE: Wir müssen ausziehen wg. unserer Katzen

      Hallo,

      boah... das ist echt eine frechheit! es tut mir voll leid für euch...

      unsere vermieter sind in dieser hinsicht auch etwas strenger... sind vor kurzem auch in eine neue wohnung gezogen und als die vermieter erfahren haben, dass wir eine katze haben, waren die auch nicht begeistert und wir hatten echt die befürchtung, dass es schon mit der wohnung nicht klappen würde...
      nun haben wir sie doch bekommen, aber unter der bedingung, dass es nur bei einer katze bleibt...
      es ärgert mich schon ein bisschen...denn ich hätt so gern eine zweite katze...

      ich drück euch die daumen, dass alles gut geht!

      Lg, tray
      hallo, ich würde euch auch dringenst raten bevor ihr auszieht beim mieterschutzbund ein beratungsgespräch zu führen.nicht "nur"wegen der katzen, auch weil ihr ja soviel reingesteckt habt.
      kann sein das ihr dafür einen jahresmitgleidsbeitrag zahlen müßt, ist aber glaube nicht die welt. soweit ich weiß, setzen die auch schreiben auf.
      es gibt aber auch von rathäusern mietrechtsberatungsstunden!die sind auf alle fälle kostenlos.

      ihr reißt euch durch einen erneuten umzug dermaßen finanziell rein.und auf die schnelle eine neue wohnung finden ist doch auch blöd, weil man dann dazu neigt das nächsbeste zu nehmen.

      euch ganz doll die daumen drück

      RE: Wir müssen ausziehen wg. unserer Katzen

      Es tut mir für alle Samtpfoten und Fellnasenliebhaber total leid, wenn sie wegen 1 oder 2 Katzen solche Probleme bekommen können. Selbst in unserer Eigentumswohnung hat die Mehrheit der Eigentümergemeinschaft ein Katzennetz abgelehnt. Ich finde das echt krass. Aber wenn Ihr besondere Fragen, nicht im Mieterschutzbund- oder verein seid, habt Ihr die Möglichkeit die Seite des WDR Tiere suchen ein zu Hause anzuklicken. Hier noch mal der Link:

      http://www.wdr.de/tv/service/tiere/angebote/aktuelles_t2.phtml#1[/

      Eva winkt
      "Alles kann - Nichts muss"
      Schaut mal, das hier ist aus Knuffis Link:



      Gerichtsurteile

      Katzen in der Mietwohnung 1
      Katzen in der Wohnung gehören zur "freien Lebensgestaltung" eines Mieters. Der Eigentümer könne dem Mieter seine Haustiere nicht verbieten, urteilten Hamburger Richter. Katzen würden keinen störenden Lärm verursachen, Kratzspuren auf Tabeten seien nicht irreparabel, unangenehmer Geruch verziehe sich nach dem Auszug wieder. Alles in allem, so die Richter, drohe dem Vermieter kein bleibender Schaden.
      Amtsgericht Hamburg,
      Az: 40 a C 402/95

      Katzen in Mietwohnung 2
      Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die Haustierhaltung entscheiden darf. Er ist nämlich in seiner Entscheidung nicht völlig frei, sondern darf dem Mieter nur mit triftigem Grund etwas versagen, das diesem das Leben in der Wohnung erheblich angenehmer gestalten könnte. Einen solchen triftigen Grund, dem Mieter eine Katze zu versagen, konnte das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluß auf das gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten. Daher müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen.
      Amtsgericht Hamburg,
      Az: 47 C 520/95

      Liebe Grüße
      Doreen
      REX ist mit 14 Jahren am 12.09.2008 unerwartet eingeschläfert worden. Ruhe in Frieden mein Süßer!! Schade das ich mich nicht mehr von dir verabschieden konnte!!! :cry: :cry:
      Hallo Christine,

      mal ganz langsam, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Erstmal würde ich einen Anwalt hinzuziehen. Vielleicht ist ja einer von euch rechtschutzversichert, Mietrechtschutz wäre nicht schlecht. Dann gab es ja schon eine Links bei denen du dich schlau machen kannst. Ich gebe dir den Tipp zukünftig alles schriftlich zu machen und eine Kopie davon zu behalten. Wenn möglich alles per Einschreiben. Die Idee mit dem Mieterschutzbund ist auch sehr gut, die sind in solchen Fragen sehr kompetent, also die um Hilfe bitten.

      Ansonsten werden die Gebühren für eine Rechtsberatung beim Anwalt oder die Gebühren für den Mieterschutzbund geringer sein als ein erneuter Umzug und die finanziellen Mittel und die Arbeit die ihr schon in die Wohnung gesteckt habt. Erstmal in Ruhe weiterwohnen und selbst wenn eine Kündigung ins Haus flattern sollte, was ich so noch nicht sehe, ist das nicht so einfach jemanden aus der Wohnung zu komplementieren.

      Also bewahrt bitte die Ruhe, keine Ausraster, erkundigt euch genau, macht alles schriftlich, lasst euch wenn möglich nicht auf unprotokolliert Zusagen ein und versucht, wenn die Hausverwaltung anruft Gesprächsprotokolle anzufertigen. Vielleicht kann einer von euch auch irgendwie nachweisen, dass die Haltung der Tiere seiner Gesundheit zuträglich ist, hilft gegen Depressionen z. B. ( was ja auch nachweisbar ist ). Und tut euch mit den anderen Mietern zusammen, vielleicht könnt ihr von denen auch noch Unterstützung bekommen.


      Ich drücke euch die Daumen und denke, dass alles gut wird.
      Liebe Grüße von Kirstin

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „pallasathene“ ()

      Rechtlich gesehen ist die Suppe mit der Katzenhaltung noch nicht zu Ende ausgelöffelt!

      Es gibt Urteile ohne Ende, die sich nach meinem Empfinden 50/50 wiedersprechen, das heißt etwa die Hälfte meint, daß Katzenhaltung zur persönlichen Lebensgestalötung gehört und den Vermieter (selbst bei Ausschlussklausel) nix angeht, die andere Hälfte meint, daß eine Ausschlussklausel wirksam ist.

      Es ist also eine Einzelfallentscheidung, die auch stark vom Richter abhängt.

      Und: ganz grundsätzlich haben auch mündliche Abreden bindenden Charakter, ein Handschlagvertarg ist genauso gültig wie ein schriftlicher, das Problem ist das beweisen, bzw. das bezeugen können.

      Nun ist es in Eurem Fall so, daß Ihr das Parkett nur abschleifen lassen habt, weil Ihr die Katzenerlaubnis bekommen habt. Ich finde das ist ein ziemlich gutes Argument, um die Erlaubnis sozusagen zu "beweisen".

      Ich rate Euch ganz dringend nicht die Segel zu streichen und schnell einen FACHanwalt aufzusuchen oder, wie oben schon geschrieben, den Mieterschutzbund einzuschalten.

      Kündigen kann der Vermieter Euch jedenfalls so einfach nicht.

      Grüße
      Tina
      Mhhh,

      was ich nicht so ganz verstehe: Warum habt Ihr das Parkett bei Einzug abschleifen lassen? Da können Eure Katzen doch noch keine Spuren hinterlassen haben!?

      Ich gebe Euch noch einen kleinen Rat (sozusagen als Fachfrau): setzt persönlich ein Schreiben an die Hausverwaltung auf, kopiert so zwei/ drei für Euren Fall positive Gerichtsurteile mit hinein und verweist freundlich auf die mündl. Zusage. Vielleicht funktioniert es ja. Ansonsten kann ich meinen Rat nur wiederholen: tretet in einen Mieterschutzverein ein. Aber keine Angst, Ihr müßt definitiv nicht ausziehen und auch die Katzen nicht abschaffen.

      Allerdings macht Euch nicht zuviele Hoffnungen bzgl. der mündl. Zusage, da bei Wohnungsübergaben alles schriftlich festgehalten sein muss, um wirksam zu sein, z.B. in einem Übergabeprotokoll.
      Hallo Leute,

      vielen Dank für Eure Antworten!

      Wir werden auf jeden Fall zum Mieterbund gehen und uns beraten lassen. Leider habe ich keine Mietrechtschutzversicherung, sondern nur eine normale Rechtschutzversicherung. Ich muss mal fragen, ob man die aufstocken kann.

      Ich habe ja am Freitag mit der Vermieterin direkt gesprochen und sie wird sich definitiv nicht umstimmen lassen und die Katzen erlauben. Das brauche ich also nicht mehr versuchen. Ich könnte also nur noch hoffen, meinen Anspruch rechtlich durchzusetzen. Und da bin ich mir nicht sicher, ob wir gewinnen würden, denn die letzten Urteile sind immer so 50 zu 50. In unserem Mietvertrag steht nämlich keine generelle Ausschlußklausel für Tiere, sondern dass jegliche Tierhaltung, besonders die von Hunden und Katzen, der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Vermieters bedarf. Und die hatten wir nun leider nicht, egal was ich mit der Frau von der Hausverwaltung abgesprochen habe. Ich habe ja nun mal nichts schriftlich.

      Und wenn das Netz definitiv weg muss, macht es ehrlich gesagt auch keinen Spaß mehr. Denn meine Katzen drinnen lassen, find ich nicht wirklich toll, vor allem weil sie es sehr mögen auf dem Balkon zu sein.

      Wir werden jetzt erstmal alle Eure Tipps nochmal in Ruhe lesen, Urteile wälzen und den Mieterbund befragen. Und nebenbei halt ich mal die Augen offen, vielleicht finden wir ja eine Wohnung, die wir renoviert bekommen und wo dann alles passt und unsere Katzen willkommen sind. Denn wenn wir mal ehrlich sind, selbst wenn wir vor einem Gericht gewinnen, das Verhältnis zur Vermieterin/Hausverwaltung und den Mitmieterin wird hin sein. Ob das wohnen in diesem Haus dann noch Spaß macht, weiss ich nicht....

      Vielen herzlichen Dank an Euch alle!

      Viele Grüße

      Christine

      RE: Wir müssen ausziehen wg. unserer Katzen

      Original von Eva-Maria
      ...Steht im Vertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt dies. Enthält der Mietvertrag aber das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung, ist eine solche Vereinbarung unwirksam, weil in diesem Fall auch Wellensittiche, Goldhamster oder Zierfische verboten wären.


      Original von TineMcBeal
      ..In unserem Mietvertrag steht nämlich keine generelle Ausschlußklausel für Tiere, sondern dass jegliche Tierhaltung, besonders die von Hunden und Katzen, der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Vermieters bedarf.


      Hallo Christine!

      So wie ich die Sache sehe ist die Klausel somit auch hinfällig.
      Es ist nämlich nicht rechtens das man vorher seinen Vermieter fragen muss wenn man sich z. B. ein Kaninchen anschaffen möchte.
      Ich wünsche euch alles erdenklich gute das ihr irgendwas erreichen könnt, es doch noch zu einer Einigung kommt und ihr nicht schon wieder umziehen müsst :pray:

      Liebe Grüße, Diana

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Goldi“ ()

      Eventuell könnt Ihr aber die Kosten fürs Parkettabschleifen zurück bekommen. Vielleicht ist es so, daß Ihr die Wohnung aufgewertet habt aufgrund der Zusage. Wer da vertretungsberechtigt ist usw. müsset auch erst mal geklärt werden, normalerweise setzt ein Vermieter einen Hausverwalter eben deshalb ein um keine Entscheidungen treffen zu müssen.

      Grüße
      Tina

      RE: Wir müssen ausziehen wg. unserer Katzen

      :D Leute glaubt mir, ich bekomme bei diesem Thema auch einen dicken Hals. Es kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein und eben von Richter zu Richter.......ob er eben Tiere mag oder nicht. Durch unsere Nachbarin die wahnsinnige Anst vor Katzen hat, dürfen wir unseren Balkon auch nicht absichern. Leider sind wir nur sechs Familien die in diesem Hause zur Eigentümergemeinschaft gehören. Die anderen haben sich dann mal einfach so angeschlossen......nachgefragt.....eigentlich ist es ihnen egal. Frage ist aber, raus müsst Ihr auf keinen Fall aus der Wohnung, was passiert wenn ihr vor Gericht geht dort und dort weiter wohnt. Hier noch so ein Kommentar und Link:
      War ein Zeuge bei Euerer Abmachung zugegen?
      Ich drück Euch mal die Daumen, es wird wirklich nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
      Eva winkt

      http://www.ratgeberrecht.de/fragen/rfindex30.html

      10500 Fragen und Antworten

      Fragen und Antworten zum Thema Haustierhaltung
      Darf der Mieter in der Mietwohnung einen Hund oder eine Katze halten, wenn im Mietvertrag nichts über die Haltung von Haustieren in der Wohnung bestimmt ist?


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      Ob auch die Haltung von Hunden oder Katzen zum vertragsgemäßen Gebrauch zählen, ist unter den Juristen höchst umstritten. Einige Gerichte meinen, daß die Haltung eines Hundes oder einer Katze heute zur allgemeinen Lebensführung und damit zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehören, solange durch die Tierhaltung keine Belästigungen eintreten. Andere Gerichte wiederum meinen, daß die Katzen- und Hundehaltung, jedenfalls in städtischen Wohngebieten oder im Mehrfamilienhaus, nicht zum normalen Mietgebrauchgehören. Deshalb unser Tip: Fragen Sie sicherheitshalber Ihren Vermieter, bevor Sie sich einen Hund oder Katze anschaffen
      "Alles kann - Nichts muss"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Eva-Maria“ ()

      Hallo,

      mal gerade eine Frage zwischendurch:
      Leben in eurem Haus event. andere Familien mit Tieren (Katzen?)
      Wenn ja könnt ihr euch darauf berufen, das anderen Mietern die Haltung genehmigt wurde.
      Dann gilt sozusagen gleiches Recht für alle!

      Ansonsten wünsch ich euch noch viel Glück und hoffe, das die Sache gut ausgeht!!!

      LG Big und Kater "Fischkutter"