Muss ich sie abgeben???

      Muss ich sie abgeben???

      Ich hab vor 3 Tagen meinen 7 Monate jungen Kater abgeben müssen und bis zum 15.04. muss ich auch meine 2 jährige Katze abgeben... Ich glaub, dass ich und die Katzen nicht ohneinander können. Daher meine Frage: Gibts nicht so ein Gesetz, dass 2 Katzen oder so in ner Wohnung nicht mehr verboten werden können???

      Bitte helft mir...es sind nur noch 6 Tage... :cry:

      RE: Muss ich sie abgeben???

      Gerne helfen wir, aber du musst uns da schon mehr Info's geben :wink:

      Wohnst du zur Miete und in deinem Mietvertrag steht ein ausdrückliches Tierhalteverbot? Oder sind Kleintiere erlaubt, aber keine Miezen und Hunde oder brauchst du zur Haltung eine Erlaubnis des Vermieters? Wie kam denn raus, dass du Miezen hast? Und wenn du wusstest, dass sie verboten sind, warum hast du sie dir erst geholt? :eek:

      LG
      Jasmin

      RE: Muss ich sie abgeben???

      Katzen sind des Deutschen liebstes Haustier. Sie machen wenig Lärm, können allein in der Wohnung bleiben, müssen nicht Gassi gehen und kosten keine Steuern. Dennoch lässt sich auch über Katzen streiten.


      Katzen in der Wohnung gehören zur „freien Lebensgestaltung“ eines Mieters. Der Eigentümer könne dem Mieter seine Haustiere nicht verbieten, urteilten Hamburger Richter. Katzen würden keinen störenden Lärm verursachen, Kratzspuren auf Tapeten seien nicht irreparabel, unangenehmer Geruch verziehe sich nach dem Auszug wieder. Alles in allem, so die Richter, drohe dem Vermieter kein bleibender Schaden (Amtsgericht Hamburg, 40 a C 402/95).


      AG Hamburg
      1996-04-24
      40a C 402/95
      Rechtsbereich/Normen: BGB / Mietrecht
      Einstellung in die Datenbank: 1996-10-31

      Haltung von Katzen in der Mietwohnung

      Das Halten von Katzen in der Wohnung ist ein Teil der freien Lebensgestaltung der Mieters und daher vom Vermieter zu dulden.

      Man kann davon ausgehen, daß Katzen bei artgerechter Haltung keinen störenden Lärm verursachen, reinlich sind und keine Sachbeschädigung verursachen.


      Das Landgericht Münster zeigte sich weniger tierfreundlich: Wenn der Mietervertrag die Haltung von Katzen und Hunden ausdrücklich verbietet, sei dem Vermieter eine Ausnahmeregelung nicht zuzumuten (7 C 114/96).


      Eine Frage der Menge, urteilte hingegen das Oberlandesgericht München. Der Besitzer von immerhin 27 Katzen kam mit dem Säubern der Klos nicht nach. Sein Nachbar klagte gegen die unerträgliche Geruchsbelästigung und bekam Recht. Seither muss sich der Tierfreund auf zwei Miezen beschränken. (Oberlandesgericht München, 26.6.1990).

      RE: Muss ich sie abgeben???

      Die Frage, welche Tierhaltung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs liegt, richtet sich zunächst danach, was im Mietvertrag vereinbart wurde und inwieweit diese Vereinbarung wirksam ist. Wurde keine Vereinbarung getroffen, gilt das unter Punkt 2 Gesagte.


      1. Tierhaltung, wenn im Mietvertrag eine Vereinbarung getroffen wurde


      Wurde im Mietvertrag eine Vereinbarung getroffen, so ist wie folgt zu unterscheiden:


      a) Individualvereinbarungen


      Haben Mieter und Vermieter eine Vereinbarung getroffen, die nicht bereits im Mietvertrag vorformuliert war, so ist diese Vereinbarung auch dann wirksam, wenn das Halten von Haustieren völlig untersagt ist. Der Mieter muss sich an Inhalt und Umfang dieser Vereinbarung halten. Hat er sich ein Tier angeschafft, obwohl dies nicht erlaubt ist, muss er es auf Verlangen des Vermieters wieder abgeben.



      Ausnahme:

      Wird für den Mieter ein Blindenhund notwendig, so darf er diesen halten, auch wenn im Mietvertrag steht, das die Haltung von Hunden und Katzen untersagt ist.



      b) Regelungen in Allgemeine Geschäftsbedingungen


      Hat der Mieter einen Formularmietvertrag unterschrieben (das ist der Regelfall), so fragt sich, inwieweit eine dort enthaltene vorformulierte Klausel zur Haustierhaltung wirksam ist.


      Folgende Klauseln sind unwirksam: "Tiere dürfen nicht gehalten werden" oder "Das Halten von Haustieren ist untersagt". Da diese Klauseln auch die Haltung von Kleintieren (z.B. Zierfischen, Wellensittichen, Goldhamstern, Mäusen) verbieten, die weder den Nachbarn, noch den Vermieter stören können, sind sie unwirksam. Der Mieter darf also Kleintiere dieser Art halten, da sich diese Tierhaltung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs hält.

      Die Klausel "Dem Mieter ist es verboten Hunde und Katzen zu halten" ist wirksam. Hier bleibt dem Mieter die Kleintierhaltung gestattet, so dass das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht verletzt ist. Eine Ausnahme muss auch hier gemacht werden, wenn der Mieter einen Blindenhund benötigt.

      Wirksam ist auch folgende Klausel: "Die Haltung von Haustieren bedarf der Zustimmung des Vermieters". Hier ist der Vermieter grundsätzlich in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. Seine Entscheidung muss sich aber an sachlichen Kriterien ausrichten. Solche Kriterien sind die Eignung des Mieters zur Tierhaltung, die ablehnende Haltung anderer Mieter zu der Tierhaltung (= Frage des Hausfriedens) oder die Gefahr, dass nunmehr auch eine Vielzahl der anderen Mieter entsprechende Tiere halten wollen.



      2. Tierhaltung, wenn keine Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde


      Ist hinsichtlich der Tierhaltung keine Vereinbarung im Mietvertrag getroffen worden, so darf der Mieter ohne Erlaubnis Kleintiere halten. Dazu gehören z.B. Zierfische, Wellensittiche, Goldhamster, Mäuse und Meerschweinchen. Hinsichtlich der Haltung von Katzen ist die Rechtsprechung nicht einheitlich.


      Für eine darüber hinausgehende Tierhaltung benötigt der Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Dieser muss die Erlaubnis selbst dann nicht erteilen, wenn er anderen Mietern die Tierhaltung erlaubt hat, denn einen Grundsatz der Gleichbehandlung gibt es im Privatrecht nicht.



      Hinweis:

      Die Rechtsprechung hierzu ist allerdings sehr uneinheitlich. Das Amtsgericht Berlin-Köpenick hat Anfang dieses Jahres z.B. entschieden, dass ein Mini-Pig in einer Mietwohnung verbleiben darf, da Geruchs- und sonstige Belästigungen von dem Schwein nicht (mehr) ausgingen.



      So, ich hoffe, das konnte dir helfen *daumendrück*
      Leider sind die Gerichte sich selbst nicht immer einig, also würde ich deinen Mietvertrag mal einer Rechtsberatung/Tierhilfe/Schutz zeigen, die können sicher genaueres sagen.
      Im Mietvertrag steht: Zustimmung des Vermieters...
      Wir wurden von einer Mieterin verpfiffen, nachdem sie mal geklingelt und die Katze entdeckt hatte... Blöde ************!

      Seitdem ich meine 2jährige habe bin ich schon 2 mal umgezogen und die Wohnung in der wir jetzt sind war die einzige, die wir zur Frist bekommen haben... Ich kann meine Katze ja nicht aussetzen!!!

      Sie ist sterilisiert, stubenrein und macht nix kaputt! Daher find ich es völlig blödsinnig, dass solche Tiere verboten werden, genauso wie meine Kornnatter (es geht im Haus rum, dass sie 4 meter lang ist)...

      Ich meine, es wäre das beste, wenn ich nochmal mit der Vermieterin darüber spreche...

      Trotzdem schonmal danke für eure Antworten!
      Hallo Dom

      ich an deiner Stelle würde auch probieren mit dem Vermieter zu sprechen,es kan doch nicht sein dass du deine geliebten haustiere einfach weggeben musst!

      Geb ihm Argumente wie,sie sind leise und sauber und stören niemanden.Du kannst auch sagen dass wen sie etwas beschädigen würden (Tapete,bodenbelag)du sicher für den schaden aufkomen würdest.

      Auch kannst du bei deinen Nachbarn fragen ob es für sie ok ist wenn du katzen hast und dies dan dem vermieter melden.

      Ich wünsch dir viel glück

      Liebe grüsse Xeni

      Halt uns auf dem laufenden ob du es geschafft hast.
      Drück dir die Daumen.
      Wie ist denn dein Verhältnis zum Vermieter? Wenn ihr sonst gut miteinander auskommt, kannst du nicht versuchen nochmal freundlich mit ihm/ihr zu reden. Vielleicht lädtst du ihn/sie mal auf nen Kaffee zu dir ein. Dann sieht er/sie ja, dass deine Miez ein freundliches Kätzchen ist.

      Nur so ne Idee..

      Ich würde es auf die nette Tour nochmal versuchen.

      Allerdings muss ich an dieser Stelle nochmal anmerken, dass es wirklich unüberlegt ist, sich ein Tier anzuschaffen, wenn fast schon klar ist, dass Tiere verboten sind... Nu muss die Miez das eventuell ausbaden.. :confused:

      Ich drück dir aber trotdem ganz fest die Daumen..

      Moritz Felix Barney
      Moritz*Mai 04 †28.08.07 Du fehlst uns:cry:
      Original von xeni
      Hallo Dom

      ich an deiner Stelle würde auch probieren mit dem Vermieter zu sprechen,es kan doch nicht sein dass du deine geliebten haustiere einfach weggeben musst!

      Geb ihm Argumente wie,sie sind leise und sauber und stören niemanden.Du kannst auch sagen dass wen sie etwas beschädigen würden (Tapete,bodenbelag)du sicher für den schaden aufkomen würdest.

      Auch kannst du bei deinen Nachbarn fragen ob es für sie ok ist wenn du katzen hast und dies dan dem vermieter melden.

      Ich wünsch dir viel glück

      Liebe grüsse Xeni

      Halt uns auf dem laufenden ob du es geschafft hast.
      Drück dir die Daumen.



      Hups, da hat sich wohl zeitlich was überschnitten... Schön, dass wir einer Meinung sind.. :D

      Moritz Felix Barney
      Moritz*Mai 04 †28.08.07 Du fehlst uns:cry:
      Hallo,

      in welchem Bundesland wohnst Du denn? Die "Regelungen" sind nämlich verschieden!
      In NRW darf Dir keiner die Haltung von Haustiere, sogar Anlage 1 Hunde, verbieten, da das Deine persönliche Entfaltung behindern würde!
      Im Falle des Falles, dass der Vermieter stunk macht, einfach zum Mieterbund gehen - die helfen Dir.
      Ausnahme: Deine Tiere sind laut, stinken und beschädigen das Eigentum des Vermieters, aber das muss dieser auch erstmal nachweisen!
      Trotzdem: die meisten Vermieter sind nette Leute und lassen mit sich reden :) und wenn nicht, dann würde ich die Wohnung an Deiner Stelle fristgerecht kündigen und mir ne neue Suche!
      Bei solchen Nachbarn war das wahrscheinlich erst der Anfang...
      Das ist ja mal übel -.- Ich denke schon wenn du mit dem Vermieter sprichst das man sich da einig werden können.


      Oder mauzen deine Katzen so laut das die Nachbarn aus dem Bett fallen


      Jaja man kann schon komische Nachbarn haben deswegen sind wir auch kürzlichst aus unserer Wohnung ausgezogen -.-
      Jeremy Lion *04.03.2006 :smile:
      bei mir war es so das bei mir eigentlich haustiere verboten sind! aber ich hatte vorher schon meine Katze und aus diesem grund hat mir der vermieter erlaubt meine katze mit zu nehmen.
      es hat zwar geheißen nur die eine aber mir ist noch eine zugelaufen und hab sie ohne den vermieter zu sagen auf genommen. er weiß es bis heute noch nicht. :oops: aber ich habe sehr gute nachbarn die mich nicht verpfeiffen :) :)
      Hi Dany

      sowas ist mir auch mal passiert.
      Die "liebenswerte " Mitmieterin ist gegen meine Katzen Amok gelaufen,sie hat alle Register gezogen,Da sie mich nicht leiden konnte,auch wenn ich die Katzen abgeschafft hätte oder Recht bekommen hätte, wäre ich nicht zur Ruhe gekomme..

      Ich bin damals umgezogen,zu einem lieben Vermieter,der Spass aun meinen Fellnasen hatte,aber irgendwie allergisch auf Katzen reagierte..........

      Liebe Grüsse

      chaosqueen
      :evil:colormittel