
„Die meisten Tierbesitzer verdrängen das Thema bis zum Tag X“, berichtet Frau Dr. Tina Hölscher, Tierärztin von aktion tier e.V. aus der Praxis. Ist das Tier dann verstorben oder eingeschläfert worden, müssen die Tierhalter mitten im Gefühlschaos auch noch entscheiden, was nun mit ihrem Schatz passieren soll. „Es wäre besser, wenn sich die Besitzer schon vorher Gedanken machen, was sie sich für ihren Freund nach dessen Tod wünschen“, rät die Tierärztin.
Dabei stehen dem Halter mehrere Möglichkeiten offen: Hat er ein eigenes Grundstück oder die Erlaubnis des Grundstückbesitzers kann er sein Tier dort beerdigen. Das Areal darf allerdings kein Wasserschutzgebiet sein und die Beerdigungsstätte muss sich in einem Meter Abstand von öffentlichen Wegen befinden. Die Grube ist dabei mindestens 50 cm tief auszuheben. Alternativ gibt es Krematorien für…