Was ist rechtlich zu tun nach Hundebiss?

      Wir haben einen 13 Monate alten GoldenRetriever. Natürlich geht er beim spazieren (zu) gerne zu anderen Hunden, daher hatte meine Mutetr ihn gestern extra an der Leine. Trotzdem kam es zu einer Begegnung mit einem Rottweiler - dieser schien aggresiv zu sein, daraufhin meinte dessen Halterin so was wie "Der mag es nicht, wenn andere Hunde an der Leine sind". Meine Mutter löste daraufhin die Leine, aber das normale Beschnuppern schlug schnell in ein agressives Verhalten des Rottweilers über. Rufe seiner Halterin halfen nichts, meine Mutter bat sie, den Hund zu holen. Doch die Besitzerin meinte nur, dass die "Hunde das unter sich austragen" sollen. Meine Mutter wollte dann unseren Hund wegzerren, woraufhin der Rottweiler meine Mutter (nicht unabsichtlich) in den Arm biss. Eine tiefe Fleichwunde ziert nun den Arm, und laut Arzt soll sie den Arm eine Woche lang nicht belasten und täglch zur Kontrolle - ist also schon was heftiger. Auch unser Hund trug zwei kleinere Wunden, am Kopf und am Ohr, davon.

      Meine Frage nun: MUSS eine Anzeige erfolgen, wegen der evtl. Gefährlichkeit des Rottweilers und/oder Ansprüchen? Die Frau gab meiner Mutter zwar sofort die Versicherungsdaten, aber als meine Mutter bei der Versicherung anrief erfuhr sie, dass die Halterin die Sache "ein wenig anders erzählt hat.". Immerhin scheint sie aber den Biss ihres Hundes zugegeben zu haben (sie hätte ja auch sagen können, dass unserer eigener Hund gebissen habe, nicht ihrer). Was steht meiner Mutter nun zu? Die Behandlungskosten ja wohl auf jeden Fall, oder? Da es keine Zeugen gab dürfte ein Schmerzensgeld wohl nicht drin sein, denn man könnte ja behaupten, dass meine Mutter ungeschickt dazwischengegangen ist...?

      Vielen Dank!
      Hallo Herbert!
      Also einmal finde ich es nicht ok von der Frau das sie die Geschichte "etwas" anders der Versicherung gemeldet hat.
      Und dann denke ich die Halterin des Rottis hat ihren Hund nicht im Griff und sollte was dagegen tun.
      Dann denke ich ein 13 monate alter Retriever ist sicherlich nicht in der Lage so eine Streiterei mit Artgenossen selbst zu klären!
      Die Hundehalterin hat aus meiner sicht falsch gehandelt!!
      Ich würde wenn ihr die Addy der Halterin habt die Arztkosten zu ihr schicken .
      Sie ist verantwortlich für alle Schäden die ihr Hund verursacht .
      Hört sich doof an ist aber so.
      Ich bin auch Hundehalterin und verantwortlich für meinen Hund !!!!!
      Es kann nicht sein das mein Hund einen Menschen unabsichtlich oder absichtlich verletzt .
      Ich würde mir der Halterin sprechen und einigen nur im Fall einer strickten Anlehnung würde ich eine Beratung einer Rechtsperson hinzuziehen.
      Das würde ich machen
      Viele Grüße Trude-40



















      > Wir haben einen 13 Monate alten GoldenRetriever. Natürlich geht er beim spazieren (zu) gerne zu anderen Hunden, daher hatte meine Mutetr ihn gestern extra an der Leine. Trotzdem kam es zu einer Begegnung mit einem Rottweiler - dieser schien aggresiv zu sein, daraufhin meinte dessen Halterin so was wie "Der mag es nicht, wenn andere Hunde an der Leine sind". Meine Mutter löste daraufhin die Leine, aber das normale Beschnuppern schlug schnell in ein agressives Verhalten des Rottweilers über. Rufe seiner Halterin halfen nichts, meine Mutter bat sie, den Hund zu holen. Doch die Besitzerin meinte nur, dass die "Hunde das unter sich austragen" sollen. Meine Mutter wollte dann unseren Hund wegzerren, woraufhin der Rottweiler meine Mutter (nicht unabsichtlich) in den Arm biss. Eine tiefe Fleichwunde ziert nun den Arm, und laut Arzt soll sie den Arm eine Woche lang nicht belasten und täglch zur Kontrolle - ist also schon was heftiger. Auch unser Hund trug zwei kleinere Wunden, am Kopf und am Ohr, davon.
      >
      > Meine Frage nun: MUSS eine Anzeige erfolgen, wegen der evtl. Gefährlichkeit des Rottweilers und/oder Ansprüchen? Die Frau gab meiner Mutter zwar sofort die Versicherungsdaten, aber als meine Mutter bei der Versicherung anrief erfuhr sie, dass die Halterin die Sache "ein wenig anders erzählt hat.". Immerhin scheint sie aber den Biss ihres Hundes zugegeben zu haben (sie hätte ja auch sagen können, dass unserer eigener Hund gebissen habe, nicht ihrer). Was steht meiner Mutter nun zu? Die Behandlungskosten ja wohl auf jeden Fall, oder? Da es keine Zeugen gab dürfte ein Schmerzensgeld wohl nicht drin sein, denn man könnte ja behaupten, dass meine Mutter ungeschickt dazwischengegangen ist...?
      >
      > Vielen Dank!
      > Hallo Herbert!
      > Also einmal finde ich es nicht ok von der Frau das sie die Geschichte "etwas" anders der Versicherung gemeldet hat.

      Das Problem ist natürlich, dass es keine Zeugen gab. Sie kann also das Geschehniss so weit abändern, dass meine Mutter zB mit der Hand dazwischenging und sich dabei verletzte.

      > Dann denke ich ein 13 monate alter Retriever ist sicherlich nicht in der Lage so eine Streiterei mit Artgenossen selbst zu klären!

      Exakt ferndiagnostiziert ;) Unser HUnd hechelt nur freudig, wenn andere Hunde ihn schon "angreifen". Er denkt, es sei IMMER nur eine kleine Rauferei, obwohl er schon 2-3 mal heftiger angegriffen wurde. Nur: zuvor hatten die anderen Bseitzer ihre Hunde im Griff und konnten sie zurückrufen.

      Danke auch für Deine Meinung. Unsere Versicherung riet jedoch heute dazu, vorsichtshalber eine Anzeige zu erstatten. Die kannman zur Not auch wieder zurücknehmen.

      Grüße

      Herbert
      Hallo Herbert,

      das Thema mit dem Beissen und Gebissenwerden ist leider sehr unerquicklich, zumal Euer Hund in einem Alter ist, wo er sich eine solche Verhaltensweise unter Umständen merkt und selbst aggressiv werden kann.

      Vom rechtlichen Grundsatz her hat die Besitzerin des anderen Hundes nach der sog. Halterhaftpflicht (gem. BGB) auf jeden Fall zu zahlen. Hierbei wird kein Verschulden geprüft! Auch hinsichtlich Schmerzensgeld gilt dies, wird aber von den verschiedenen Gerichten her unterschiedlich beurteilt. Eine "Mitschuld" kann zu einer Reduzierung der Schadenssumme führen, wird aber immer im Einzelfall geprüft.

      Da ich nicht weiss, in welchem Bundesland der Vorfall passiert ist, kann die Definition "gefährlicher Hund" nach den verschiedenen Gefahrhund-Verordnungen nebst Verwaltungsvorschriften sehr unterschiedlich sein.

      Die Empfehlung Ihrer Versicherung halte ich für sehr gut, da die Hundehalterin des Rottweilers ggfs. nunmehr einer Behörde (und einem Amtsveterinär) nachweisen muss, dass sie in der Lage ist, den Rottweiler zu führen. Auch der Beusch einer Hundeschule kann ihr von der Behörde auferlegt werden.

      Zum Thema "Spielen mit anderen Hunden" bin ich mittlerweile sehr vorsichtig geworden. Es gibt leider viel zu viele Hunde, die nicht richtig sozialisiert sind und dies führt dann zu den von Ihnen geschilderten Problemen.

      Nebenbei bemerkt wird ein 13-monatiger Rüde von vielen anderen Rüden nicht mehr als Hund akzeptiert, der Welpenschutz hat, sondern er gilt als "Halbstarker", der erzogen werden muss.

      Somit empfehle ich folgendes:

      Meine Hunde lasse ich fast nur auf dem Hundeplatz spielen, da ich dort weiss, dss die Besitzer/innen richtig reagieren, denn die sind das Problem.

      Bei Spaziergängen wird nur mit Hunden gepsielt, die sich über einen längeren Zeitraum öfters begegnen und sich nicht aggressiv zeigen.

      Hier gilt der Grundsatz für mich: Lieber einmal zu wenig mit anderen Hunden gepsielt, dafür aber einen gesunden Hund und alle Hände ohne Beissverletzungen.

      Liebe Grüsse und viel Erfolg

      Connie

      PS. Sollten Sie mit Ihrem Hund noch nicht in einem Verein oder einer Hundeschule sein, würde ich dies nach dem Vorfall auf jeden Fall empfehlen, damit sich dieses Erlebnis nicht bei ihrem Hund festsetzt.
      Hallo Herbert,

      das Thema mit dem Beissen und Gebissenwerden ist leider sehr unerquicklich, zumal Euer Hund in einem Alter ist, wo er sich eine solche Verhaltensweise unter Umständen merkt und selbst aggressiv werden kann.

      Vom rechtlichen Grundsatz her hat die Besitzerin des anderen Hundes nach der sog. Halterhaftpflicht (gem. BGB) auf jeden Fall zu zahlen. Hierbei wird kein Verschulden geprüft! Auch hinsichtlich Schmerzensgeld gilt dies, wird aber von den verschiedenen Gerichten her unterschiedlich beurteilt. Eine "Mitschuld" kann zu einer Reduzierung der Schadenssumme führen, wird aber immer im Einzelfall geprüft.

      Da ich nicht weiss, in welchem Bundesland der Vorfall passiert ist, kann die Definition "gefährlicher Hund" nach den verschiedenen Gefahrhund-Verordnungen nebst Verwaltungsvorschriften sehr unterschiedlich sein.

      Die Empfehlung Ihrer Versicherung halte ich für sehr gut, da die Hundehalterin des Rottweilers ggfs. nunmehr einer Behörde (und einem Amtsveterinär) nachweisen muss, dass sie in der Lage ist, den Rottweiler zu führen. Auch der Beusch einer Hundeschule kann ihr von der Behörde auferlegt werden.

      Zum Thema "Spielen mit anderen Hunden" bin ich mittlerweile sehr vorsichtig geworden. Es gibt leider viel zu viele Hunde, die nicht richtig sozialisiert sind und dies führt dann zu den von Ihnen geschilderten Problemen.

      Nebenbei bemerkt wird ein 13-monatiger Rüde von vielen anderen Rüden nicht mehr als Hund akzeptiert, der Welpenschutz hat, sondern er gilt als "Halbstarker", der erzogen werden muss.

      Somit empfehle ich folgendes:

      Meine Hunde lasse ich fast nur auf dem Hundeplatz spielen, da ich dort weiss, dss die Besitzer/innen richtig reagieren, denn die sind das Problem.

      Bei Spaziergängen wird nur mit Hunden gepsielt, die sich über einen längeren Zeitraum öfters begegnen und sich nicht aggressiv zeigen.

      Hier gilt der Grundsatz für mich: Lieber einmal zu wenig mit anderen Hunden gepsielt, dafür aber einen gesunden Hund und alle Hände ohne Beissverletzungen.

      Liebe Grüsse und viel Erfolg

      Connie

      PS. Sollten Sie mit Ihrem Hund noch nicht in einem Verein oder einer Hundeschule sein, würde ich dies nach dem Vorfall auf jeden Fall empfehlen, damit sich dieses Erlebnis nicht bei ihrem Hund festsetzt.
      > PS. Sollten Sie mit Ihrem Hund noch nicht in einem Verein oder einer Hundeschule sein, würde ich dies nach dem Vorfall auf jeden Fall empfehlen, damit sich dieses Erlebnis nicht bei ihrem Hund festsetzt.

      danke, Connie!

      meine Mutter hat inzwischen für heute einen Termin in einer Hundeschule ausgemacht. Sie möchte dabei auch prüfen,ob nicht unser Hund vielleicht (aus Sicht fremder Hunde) ZU frech ist, wie schon gesagt so eine Art "Halbstarker". Wir hatten mit ihm eine gewisse Ausbildung vollzogen, allerdings (glaube ich) ist mein kleiner Bruder oft zu lasch mit ihm umgegangen. Ich erfuhr von meiner Mutter, dass er wohl oft beim Gassi gehen mit Walkman rumlief und unseren Hund einfach rumlaufen ließ, wie er gard lustig war.
      Hallo Herbert!
      Eine Anzeige würde ich auf jeden Fall gegen die Halterin starten.
      Ich gebe Dir nachfolgend den Paragraphen und ein Beispiel bzw. einen Auszug meines Briefes an ein Ordnungsamt und Versicherung. Auch wenn es keine Zeugen gibt, das ist egal. Du bist nicht beweispflichtig.

      "Des weiteren mache ich auf § 833, BGB (Haftung des Tierhalters) aufmerksam, aus dem folgendes hervorgeht:
      „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache (hier mein Boxer) beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

      D.h.: Aus Gefährdungshaftung haftet der Halter eines Hundes, wenn durch typisches Verhalten des Hundes ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt wird.

      Beispiel 1:
      A und B haben je einen Luxushund. Die freilaufenden Hunde verbeißen sich. Der Hund des B wird verletzt. Die Tierarztkosten betragen x.

      Lösung gemäß § 833, BGB:
      Die freilaufenden Hunde des A und B sind Luxushunde. Durch typisches Hun-deverhalten (Verbeißen) hat der Hund des A den Hund des B verletzt. Nur B ist beschädigt (Tierarztkosten).
      A haftet aus Gefährdungshaftung für den dem B zugefügten Schaden. Ein Ent-lastungsbeweis ist unzulässig.
      Anspruchsgrundlage ist § 833, BGB

      Es ist also EGAL, was die Hundehalterin erzählt. Eurer Vierbeiner sowie Deine Mutter wurden verletzt, nicht der andere Hund. Den o.a. Text kannst Du ohne weiteres so in irgendeinem Schreiben übernehmen.
      Aber Anzeige sollte auf jeden Fall erfolgen!!!!

      Es sind hierbei die Rechnungen der Ärzte sowie eine entsprechende Bescheinigung der Ärzte beizufügen, woraus hervorgeht, dass es sich definitiv um Bissverletzungen handelt.

      Falls Du weitere Fragen hast, kannst Du mich ja noch via email kontaktieren.

      Hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen,
      Moni
      Ich habe Dir das geschrieben, da ich mit meinem 14 Monate alten Boxer ein ähnliches Erlebnis hatte. Ansich können die Hunde nichts dafür, sondern die Halter.
      Ich habe im September Anzeige erstattet, ein Dobermann hatte sich in meinem Boxer festgebissen und total verbissen. Der Halter hatte sich unter aller Sau verhalten. Auch ich hatte versucht, dazwischen zu gehen. Dies war jedoch nicht möglich, da der Dobermann noch nicht einmal ein Halsband anhatte.
      Des weiteren habe ich, ich wohne am Main, eine Unterschriftenaktion gestartet, damit dieser Halter zukünftig den Hund anleint oder aber Maulkorbpflicht erhält (meiner war nicht der erste Hund).
      Man sollte bei solchen Situation immer bedenken: "Was ist, wären Deine Mutter oder Euer Hund ein Kind gewesen?" Auch dies würde ich mit reinschreiben.
      Wenn Du magst, kann ich Dir ja meinen kompletten Schriftsatz diesbezüglich rübermailen, denn ich hatte Erfolg!!!!
      LG, Moni
      > Es ist also EGAL, was die Hundehalterin erzählt. Eurer Vierbeiner sowie Deine Mutter wurden verletzt, nicht der andere Hund. Den o.a. Text kannst Du ohne weiteres so in irgendeinem Schreiben übernehmen.
      > Aber Anzeige sollte auf jeden Fall erfolgen!!!!

      danke an dich und auch an monika.

      meine mutter hat sich inzwischen entschieden, keine anzeige zu erstatten, da die andere halterin kiene steine in den weg legt und alle kosten von der versicherung getragen werden.

      zudem hat sich "herausgestellt", dass unser hund nicht ganz unschuldig ist. sicher, die halterin des rottweilers hat ihren hund nicht 100% im griff (und das hat meine mutter auch inzwischen in einem freundschaftlichen gespräch klargemacht), allerdings stellte sich unser hund nach intensiver begutachtung durch einige hunde-lehrer als - auf menschen übertragen - halbstarker leicht machohaft angehauchter frechdachs heraus. ich sag mal so: wäre unser hund wohlerzogener ODER der rotweiler besser im griff gewesen, wäre nichts passiert. mag ja sein, dass meine mutter trotzdem per anzeige mehr "rausholen" könnte, aber dabei würde sie sich nicht gut fühlen, daher läßt sie es.

      in diesem sinne vielen dank an alle

      Herbert
      Hallo Herbert!
      Es geht doch bei dieser Anzeige gar nicht darum, irgend etwas - sei es Schadenersatz etc. - herauszuholen. Es geht sich darum, dass auch der Rottweiler sich zusammenreissen muß bzw. die Halterin ihren Rottweiler in den Griff bekommt. Was wäre gewesen, ein kleines Kind anstelle Deines Hundes/Deiner Mutter wäre ihm entgegengelaufen.
      Dass ein 13 Monate alter Hund ein Halbstarker ist, das ist ganz normal!!!!!! Er ist in der Lage zu lernen.
      Langsam habe ich das Gefühl, das die Halterin des Rottweilers die "angeblichen Hundetrainer" kennt. Denn jeder Trainer würde Dir sagen, dass ein Annähern Deines Hunde richtig und normal ist. Sie müssen das Sozialverhalten mit den Anderen doch noch lernen.
      Der Rottweiler hingegen hätte dieses Verhalten schon längst inne haben müssen.
      Klar, die Hundehalterin hat Schiss ohne Ende. Aber was ist, Ihr seid nicht die Ersten gewesen, die gebissen wurden, geschweigedenn nicht die Letzten?
      Ich verstehe Dich da nicht.
      Es geht sich ja nicht um Profit aus der Sache zu schlagen.
      Wenn es der erste Vorfall des Rottweilers war, bekommt er eine Verwarnung und muß halt nochmal in die Hundeschule. Wenn es jedoch schon ein "Wiederholungstäter" ist, dann gibt es Leinen- und Maulkorbpflicht sowie Wesens- und Sinnestest.
      Was machst Du denn, Ihr begegnet diesem Rottweiler wieder und es passiert das gleiche? STellt Ihr Euch dann "freundschaftlich" zusammen und schaut den beiden zu, wie Dein Kleiner kaputtgebissen wird? Er kann sich doch noch gar nicht richtig wehren.
      Lieber Herbert, lass Dir die Sache bitte nochmal durch den Kopf geheben. Du kannst mich auch gerne einmal anrufen. Gib mir Bescheid, wenn Du die Nummer brauchst.