Gestern war meine Schwester beim Autofahren und ihr Deutscher Schäferhund saß auf dem Beifahrersitz ihres Autos. Die Polizei hielt ihr an und forderte ihr auf, den Hund auf den Rücksitz zu setzen, sonst kann er mit einem Gurt auf dem Vordersitz angeschnallt werden. Obwohl laut diesem Artikel keine Geldstrafe auferlegt werden kann: bussgeldrechner.com/anschnallpflicht/ sagte der Polizist meiner Schwester, dass der Hund sie beim Autofahren ablenken könnte. Aus diesem Grund könnten ihr mit einer Geldstrafe belegt werden. Glaubt ihr, der Polizist hätte sie bestrafen können?