https://www.bussgeldkatalog.de/katze-ueberfahren-fahrerflucht/?highlight=tierZwar handelt es sich nicht um Fahrerflucht, wenn Sie einfach weiterfahren, nachdem Sie eine Katze oder einen Hund überfahren haben, allerdings kann Ihnen in diesem Fall ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen werden. Das kann ggf. Bußgelder bis 50.000 Euro zur Folge haben.
wie kann eine Person die Höhe des Bußgeldes bestimmen?
LG