Hund weg??

      Hallo liebe Community,

      Ich habe eine Frage von einem Freund, er hat eine gute Rasse von Dalmatiner im Moment hat er einige finanzielle Probleme. Wir versuchen eine Lösung zu finden, bevor wir eine viel größere Hilfe erhalten. Ich lese hier:
      ​ Auch das geliebte Haustier kann der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unterfallen, vor allem wenn es sich um ein wertvolles Rassetier handelt.
      Bewegliches Vermögen sind bewegliche Gegenstände. Sie lassen sich – anders als z. B. Grundstücke – ohne weiteres transportieren. Hierunter fallen Möbel und Hausrat, Fahrzeuge, Bücher, Bilder, Schmuck, Bekleidung sowie technische Geräte.

      Auch Tiere können unter Umständen im Rahmen einer Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen gepfändet werden. Sie sind zwar keine Sachen, trotzdem finden die Vorschriften über Sachen auf sie Anwendung, sofern ein Gesetz keine anderweitige Regelung vorsieht.



      quelle: schuldnerberatung.org/zwangsvo…das-bewegliche-vermoegen/
      Meine Frage: Er hat genügend Wertgegenstände, die sie mitnehmen kann...werden sie den Hund trotzdem mitnehmen? Hat jemand diese Erfahrung schon einmal gemacht?

      LG