Ausländische Personen haben gemäß §§ 3 und 5 WoGG einen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie sich ausschließlich im Bundesgebiet aufhalten und die im WoGG bestimmten Voraussetzungen für Wohngeld erfüllen. (hartz4.de/wohngeld/#Wann-bekomme-ich-Wohngeld)
Wegen Corona brauchen mein Hund und ich das Geld

Weiß jemand, dass der Zuschuss bei Ausländern auch gleich wie bei Deutschen behandelt wird oder unterschiedlich?
LG