Gretchenfrage-oder wie weit kann man gehen?

      Gretchenfrage-oder wie weit kann man gehen?

      Es geht um Gretchen. Gretchen ist ein Laborbeagle, inzwischen 6 Jahre alt, der vor mehr als drei Jahren bei seiner Familie in Essen einzog. Er wurde von einer in Enneptal ansässigen Tierschutz-Organisation vermittelt. Der Einzug wurde von einem RTL-Kamerateam begleitet.

      Die Übernehmer, eine dreiköpfige Familie mit einem Kindergartenkind, hatten zu diesem Zeitpunkt bereits den Laborbeaglerüden Rudi - vermittelt durch dieselbe Organisation, was den Schluss nahelegt, dass an ihrer Eignung zur Haltung von Laborhunden keinerlei Zweifel besteht.

      Im Vertrag gibt es einige Klauseln, deren Sinn sich nicht spontan erschließt. So bleibt zum Beispiel der Hund zwar Eigentum des Vereins, dennoch verpflichten sich die Übernehmer mit ihrer Unterschrift, für den Hund eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, (was sicher sinnvoll, bei Hunden dieser Größe aber nicht gesetzlich vorgeschrieben ist).

      Dies taten die Übernehmer zunächst nicht - und handelten damit zweifelsfrei vertragswidrig. Als sich das persönliche Verhältnis der Vertragsparteien zunehmend verschlechterte, woran beide ihre Anteile hatten, forderte der Verein den Hund zurück und klagte auf Zahlung der Vertragsstrafen.
      Dass es inzwischen Haftpflichtversicherungen für die Hunde gab, änderte nichts.

      Die Angelegenheit ging vor Gericht und später in Berufung, der klagende Verein lehnte alle Vergleichsvorschläge kategorisch ab und dann kam das Urteil, das einige überrascht haben dürfte. Der Halter muss den Hund Gretchen zurückgeben, der Verein konnte die Zahlung der vorgesehenen Vertragsstrafen von 2000 EUR (1000 EUR für jeden Hund) allerdings nicht durchsetzen. Rudi war inzwischen verstorben.

      Weiterführende Informationen finden Sie hier

      zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id==755



      Nachdem das Urteil rechtskräftig war, passierte zunächst nichts. Gretchens Familie lebte seitdem in der ständigen Angst, dass der Gerichtsvollzieher kommt und den Hund kassiert.

      Das ist heute passiert. Rechtsmittel gibt es nicht, der Familie blieb nichts anderes übrig, als Gretchen herauszugeben.

      Der Gerichtsvollzieher hat ein rechtskräftiges Urteil durchgesetzt. So weit, so gut.


      Also zurück zur Tagesordnung?

      Nein! Auch, wenn die Vollstreckung des Urteils rechtlich abgesichert ist, gibt es hier noch eine weitere Komponente, die bei der Auseinandersetzung vollständig in den Hintergund getreten ist, aber für jeden, der behauptet, Tierschutz zu praktizieren, durchaus relevant sein müsste: DAS WOHL DES HUNDES.

      Dass Gerichte sich damit nicht auseinandersetzen können oder wollen, überrascht nicht. Dass aber eine „Tierschutz“-Organisation es schafft, diese Komponente vollständig auszublenden, ist bemerkenswert.
      Gretchen versuchte völlig verängstigt, Widerstand gegen ihren Abtransport zu leisten, scheiterte damit aber kläglich.

      Das Ziel ist erreicht, die Familie ist am Boden. Da fällt dann eben ein Hund den kleinlichen Auseinandersetzungen mit den Übernehmern zum Opfer. Kollateralschaden. Pech. Für Gretchen.

      Wir fühlen uns der Forderung nach Fair Play im Tierschutz verpflichtet, und halten uns zurück, wenn es um Angelegenheiten anderer Organisationen geht. Fair Play kann aber nicht bedeuten, wegzuschauen und zu schweigen, wenn Dinge passieren, unter denen die Hunde als schwächste Glieder langer Ketten leiden. Deshalb ist an dieser Stelle das Ende der Zurückhaltung erreicht. Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir dafür sorgen, dass Öffentlichkeit über dieses Vorgehen hergestellt wird: bei Haltern, bei Interessenten, bei den Medien und nicht zuletzt bei den abgebenden Instituten.
      Wir sind die Leute vor denen uns unsere Eltern immer gewarnt haben!
      Schade, schade...

      Aber der Grund für die Rückgabeforderung der Orga. ist ja nicht (nur) die fehlende Haftpflichtversicherung, sondern das zunehmende schlechte Verhältnis der beiden Parteien.

      Warum verschlechterte sich das Verhältnis denn so sehr?? Wenn die Tierschutzorga. der Meinung ist, dass der Hund bei der Familie nicht gut genug aufgehoben ist, dann muss sie handeln! Auch wenn die Familie meint der Hund wäre einzig und allein bei ihnen am besten versorgt...

      Wie gesagt. Schade, schade...

      Warum wurde denn das Verhältnis der beiden Parteien immer schlechter??
      LG Alex

      Der Schlüssel zum Verstehen findet sich oftmals in der Achtsamkeit gegenüber den kleinen Dingen des Lebens. (Dalai Lama)
      oh das Gretchen bei der familie super aufgehoben war daran bestand ja niemals Zweifel.
      Die Leute waren vorher im Verein aktiv und hatten im Laufe der Zeit etliche Kritikpunkte an der diktatorischen und finanziell etwas undurchsichtigen Führung angesprochen.
      Das wurde nicht toleriert und so kam eins zum anderen wie so oft.

      Mittlerweile werden durch die inzwischen breite Öffentlickeit immer mehr ähnliche Fälle bekannt.
      Auch wurde mir zugetragen- dies aber unter Vorbehalt- wenn die im Vergleichsvorschlag enthaltene summe nicht an den DTSchB adressiert gewesen wäre sondern an die Orga wären sie es auch zufrieden gewesen.
      Wie gesagt, man kann sich streiten wie man will..aber es sollte niemals auf dem Rücken der anvertrauten Tiere stattfinden und zu deren Lasten gehen.
      Wir sind die Leute vor denen uns unsere Eltern immer gewarnt haben!